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# taz.de -- Hamas-Prozess in Berlin: Kaum Zweifel an Terror-Mitgliedschaft
> Beim Prozess gegen vier mutmaßliche Hamas-Mitglieder sagt ein BKA-Beamter
> aus. Er ordnet die Angeklagten eindeutig der Terrororganisation zu.
Bild: Mögliche Anschlagsziele ausgekundschaftet: Einer der Angeklagten beim Pr…
Berlin taz | Der Prozess gegen vier mutmaßliche Hamas-Mitglieder in Berlin
nimmt Fahrt auf. Vor dem Kammergericht sagte am Mittwoch der BKA-Beamte
aus, der die Ermittlungen gegen Ali Al A., Mohamed B., Ibrahim El R. und
Nazih R. leitete. Ihnen wird [1][die Mitgliedschaft in einer ausländischen
terroristischen Vereinigung vorgeworfen].
„Äußerst große Besorgnis“ habe bei BKA und Verfassungsschutz geherrscht,
als sie im Oktober 2023 über die Aktivitäten der vier informiert wurden, so
der BKA-Mann. Bis zu diesem Zeitpunkt habe man geglaubt, die Hamas
beschränke ihre Aktivität auf den Nahen Osten. Nun stand im Raum, dass die
vier sich bereits bewaffnet hätten und einen Anschlag vorbereiteten. Das
Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 lag damals nur wenige Tage zurück.
Und tatsächlich wirft die Bundesanwaltschaft den vier zwar nicht die
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor, zieht in der
Anklageschrift aber sehr wohl Verbindungen zu Terrorplänen. Der BKA-Mann
lieferte hier erstmals konkrete Details. Daten auf einem beschlagnahmten
USB-Stick zeigten, dass die vier in einem Computerprogramm das Gebiet um
die israelische Botschaft in Berlin, das Tempelhofer Feld und die US-Basis
in Ramstein auskundschafteten.
Am Versuch, Waffen zu beschaffen, sollen die vier im Herbst 2023 aber
gescheitert sein. Die Behörden beobachteten die Männer dabei, wie sie immer
wieder nach Polen fuhren, mutmaßlich um ein Waffenversteck in einem Wald im
Süden des Landes zu finden. Angelegt haben sollen es vor Jahren andere
Hamas-Operateure. Doch trotz Schaufeln und GPS-Geräten soll es den vier
nicht gelungen sein, das Depot aufzuspüren. Nach wochenlanger Überwachung
durch die Behörden wurden sie im Dezember 2023 festgenommen.
## Was lässt sich den Angeklagten nachweisen?
Entscheidend für den Prozess dürfte nun werden, ob sich den Angeklagten
nachweisen lässt, dass ihre mutmaßliche Waffensuche auch tatsächlich der
Hamas diente und sie auch Mitglied der Organisation sind.
Der BKA-Mann hat daran keine Zweifel. Er berichtete, wie Polizisten bei
einer Hausdurchsuchung bei einem der Angeklagten im Jahr 2015 Khalil Hamid
Kharraz antrafen – den mittlerweile getöteten Vizekommandeur der
Qassam-Brigaden im Libanon, des militärischen Arms der Hamas. Kharaz war
außerdem mit der Schwester eines weiteren Angeklagten verheiratet. Und bei
seiner Beerdigung soll ein dritter Angeklagter Sargträger gewesen sein.
Im Fall einer Verurteilung drohen den vier Männern bis zu 10 Jahre Haft. Es
sind allerdings noch mehr als 50 Verhandlungstage angesetzt.
5 Mar 2025
## LINKS
[1] /Extrem-hohe-Sicherheitsvorkehrungen/!6068598
## AUTOREN
Frederik Eikmanns
## TAGS
Hamas
Schwerpunkt Islamistischer Terror
Gerichtsprozess
Bundeskriminalamt
Staatsbürgerschaft
Hamas
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Israel
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