# taz.de -- Extrem hohe Sicherheitsvorkehrungen: Prozessauftakt gegen mutmaßli… | |
> In Berlin stehen vier Männer vor Gericht, die Hamas-Operateure sein | |
> sollen. Ihre Aufgabe war wohl, Waffenlager zu unterhalten. Bislang | |
> schweigen sie. | |
Bild: Höchste Sicherheitsvorkehrungen im Kammergericht Berlin: Verhandelt wird… | |
Berlin taz | Nach der Sicherheitsschleuse geht es in einen Raum ohne | |
Fenster. Schusssicheres Glas trennt Publikum und Presse von den | |
Jurist*innen. Die Angeklagten sitzen in separaten Kabinen. Unter höchsten | |
Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag am Berliner Kammergericht der | |
Prozess gegen vier Männer begonnen, denen vorgeworfen wird, Mitglieder | |
[1][der Hamas] zu sein. Jener islamistischen Terrororganisation, die Gaza | |
beherrscht, am 7. Oktober 2023 hunderte israelische Zivilist*innen | |
ermordete und sich bis vor wenigen Wochen einen blutigen Krieg mit Israel | |
lieferte. | |
Die vier Angeklagten, Ali Al A. Mohamed B., Ibrahim El R. und Nazih R. | |
sollen sogenannte Auslandsoperateure der Hamas gewesen sein, so steht es in | |
der Anklageschrift, die Bundesanwalt Jochen Weingarten verliest. Die vier | |
in ihren Kabinen verziehen keine Miene. Dabei sind die Vorwürfe | |
schwerwiegend, auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen | |
Vereinigung stehen bis zu 10 Jahre Haft. | |
Alle vier wurden im Libanon geboren und lebten mit Ausnahme des | |
Niederländers R. zuletzt in Berlin. Sie sollen laut Anklage direkte | |
Verbindungen zu den Qassam-Brigaden gehabt haben, dem militärischen Flügel | |
der Hamas, die auch deren Auslandsoperationen verantwortet. Zum | |
Vizekommandeur der Qassam-Brigaden im Libanon, Khalil al-Kharaz, sollen sie | |
„engen persönlichen Kontakt“ gehabt haben. Als al-Kaharaz bei einem Angriff | |
der israelischen Luftwaffe im November 2023 getötet wurde, soll El R. in | |
den Libanon geeilt sein, um als Sargträger bei der Beerdigung zu fungieren. | |
Im Herbst 2023 – also in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Massaker vom | |
7. Oktober – sollen die vier Angeklagten versucht haben, Waffen zu | |
organisieren. Dafür sollen Sie immer wieder in wechselnder Besetzung nach | |
Polen gereist sein, um dort ein geheimes Erddepot mit Waffen ausfindig zu | |
machen, das von anderen Hamas-Mitgliedern Jahre zuvor angelegt worden war. | |
Die Suche blieb aber erfolglos, auch nachdem die Angeklagten neue | |
GPS-Geräte kauften und mehrmals in den Libanon reisten, um persönlich | |
genauere Ortsangaben entgegenzunehmen. | |
## Über 50 Zeugen geladen | |
Erfolgreich soll El R. dagegen ein paar Jahre zuvor gewesen sein. Er ist | |
deshalb als einziger der vier auch noch wegen Verstößen gegen Waffenrecht | |
und Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. 2019 soll er selbst ein | |
Waffenversteck in Bulgarien angelegt haben. Darin soll er ein | |
vollautomatisches Sturmgewehr und mindestens vier Pistolen sowie Schall- | |
und Mündungsfeuerdämpfern deponiert haben. Im selben Jahr soll er außerdem | |
ein anderes Versteck in Dänemark ausgeräumt haben und mindestens eine | |
Pistole mit nach Deutschland genommen haben. | |
Die Bundesanwaltschaft sieht einen Zusammenhang zwischen all diesen | |
mutmaßlichen Tätigkeiten und konkreten Anschlagsplänen der Hamas. Die | |
Organisation habe auch in Europa Angriffe auf jüdische, israelische oder | |
US-amerikanische Einrichtungen vorbereitet, heißt es in der Anklage. In | |
Deutschland seien dafür etwa die israelische Botschaft, der US-Stützpunkt | |
Ramstein sowie das Tempelhofer Feld in Berlin als Ziel diskutiert worden. | |
Doch für eine Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren | |
staatsgefährdenden Gewalttat gegen die vier reicht die Indizienlage der | |
Bundesanwaltschaft offenbar nicht. | |
Aufmerksam wurden die deutschen Sicherheitsbehörden auf die vier, nachdem | |
ein ausländischer Geheimdienst Hinweise gegeben hatte. Viel spricht dafür, | |
dass es der israelische Mossad war. Am 14. Dezember 2023 [2][nahmen die | |
deutschen Sicherheitsbehörden dann Al A., B. und El R. fest]. Zeitgleich | |
verhafteten niederländische Polizisten auch R. | |
Der Prozess gegen die vier dürfte sich ziehen. Der erste Prozesstag war | |
nach Verlesung der Anklage geprägt von Vorgeplänkel. Der Anwalt von R. | |
kündigte an, sein Mandant werde schweigen. B.s Anwalt stritt in einer | |
Vorbemerkung jegliche Schuld seines Mandanten ab und brachte die | |
„Alternativthese“ ein, sein Mandant sei lediglich als Taxifahrer tätig | |
gewesen und habe in dieser Funktion die anderen Angeklagten nach Polen | |
gefahren. | |
Eine Sprecherin des Kammergerichts rechnete mit einer „umfangreichen | |
Beweisaufnahme“ mit über 50 Zeug*innen und Sachverständigen. Bislang sind | |
57 Termine bis in den Dezember angesetzt. Ob noch dieses Jahr ein Urteil | |
fällt, ist ungewiss. | |
25 Feb 2025 | |
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## AUTOREN | |
Frederik Eikmanns | |
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