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# taz.de -- Hamburger AfDler verliert vor Gericht: Rederecht gilt nicht unbegre…
> Die Ordnungsrufe gegen rassistische Äußerungen eines Hamburger
> AfD-Abgeordneten waren rechtmäßig. So entschied am Freitag das
> Landesverfassungsgericht.
Bild: Hatte vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht keinen Erfolg: Krzysztof W…
Hamburg taz | Die Ordnungsrufe, die der Hamburger AfD-Politiker Krzysztof
Walczak in einer Bürgerschaftssitzung im März 2023 erhalten hatte, waren
rechtmäßig. So lautet die Entscheidung des Hamburgischen
Verfassungsgerichts, die am Freitagvormittag verkündet wurde. Der
AfD-Politiker hatte vor dem höchsten Gericht des Landes gegen das
Bürgerschaftspräsidium um Carola Veit (SPD) und André Trepoll (CDU)
geklagt.
Letzterer erteilte dem Politiker in einer Sitzung im März 2023 zwei
Ordnungsrufe, nachdem der AfD-Politiker während einer polemischen Rede
pauschalisierende Aussagen über Geflüchtete traf und [1][die
Migrationspolitik der CDU für antisemitische Übergriffe verantwortlich
machte.] Das Verfassungsgericht musste darüber entscheiden, ob Trepoll sich
mit den Ordnungsrufen innerhalb seines Entscheidungsspielraums bewegte.
Die mündliche Verhandlung zu dem Fall fand am Anfang Januar diesen Jahres
statt. Knapp einen Monat später folgt nun das Urteil und die klare Antwort
der Richter:innen um die Vorsitzende Richterin Birgit Voßkühler: Die
Ordnungsrufe waren verfassungsgemäß. Sie verletzen den AfD-Politiker nicht
in seinem Rederecht als Abgeordneter, befand das Gericht.
Die Einschätzung Trepolls, dass die Aussagen des AfDlers keine sachliche
Auseinandersetzung darstellten, sondern maßgeblich auf eine „bloße
Herabwertung und Provokation“ zielten, sei nachvollziehbar, so das Gericht.
Ein [2][Verstoß gegen das Neutralitätsgebot], wie von Walczak vorgeworfen,
liege nicht vor.
## Polemische Äußerung als sachliche Kritik verkauft
Es ist nicht das erste Mal, dass AfD-Politiker:innen anderen Parteien vor
Gericht mangelnde Neutralität vorwerfen und versuchen, Herabwürdigungen und
polemische Äußerungen als sachliche politische Kritik zu verkaufen.
Erst kürzlich verlor die AfD in Hannover [3][eine Klage vor dem
Verwaltungsgericht], nachdem Politiker:innen nach rassistischen
Äußerungen in einer Ratssitzung den Raum verließen. Im Mai 2024 klagte die
Partei ebenfalls vor dem Hamburger Verfassungsgericht gegen Andy Grote
(SPD) wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des
Innensenators. Auch in anderen Bundesländern werden immer wieder solche
Verfahren geführt.
Laut Karsten Nowrot, Professor für Öffentliches Recht an der Universität
Hamburg, haben Klagen dieser Art zugenommen, seit die in Teilen gesichert
rechtsextreme Partei in den Parlamenten sitzt. „Diese Verfahren sind eine
PR-Sache.“
Die Chancen, dass die AfD vor Gericht gewinnt, sei nicht groß, aber größer
als Null, so der Rechtswissenschaftler. „Wenn man verliert, wird das
seitens der Partei natürlich gar nicht erwähnt, auch wenn die verlorenen
Fälle einen Großteil der Klagen ausmachen. Der Prozess wird erst groß
gemacht, wenn dann doch einmal gewonnen wird“, erklärt Nowrot die Strategie
hinter den Verfahren.
Das sieht auch Kai-Uwe Schnapp so. Die Partei versuche kommunikatives
Kapital aus den Verfahren zu schlagen, so der Politikwissenschaftler.
7 Feb 2025
## LINKS
[1] /Hamburger-AfDler-zieht-vor-Gericht/!6061522
[2] /Stadt-Hamburg-vermietet-Halle-an-die-AfD/!6059723
[3] /AfD-Klage-gegen-Stadtobere-in-Hannover/!6059706
## AUTOREN
Marie Dürr
## TAGS
Hamburg
Schwerpunkt AfD
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AfD Hamburg
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