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# taz.de -- Gesetzentwurf aus dem Justizministerium: Fußfessel für prügelnde…
> Der neue Justizminister Volker Wissing legt einen Entwurf zur Überwachung
> von Gewaltschutzanordnungen vor. Ob die Union zustimmt, scheint fraglich.
Bild: Elektronisch Fussfessel zum Schutz von Frauen erlaubt
Freiburg im Breisgau taz | Familiengerichte sollen künftig den Einsatz
elektronischer Fußfesseln für prügelnde Männer anordnen können, um so
Annäherungsverbote durchzusetzen. Das sieht ein Gesetzentwurf von
[1][Justizminister Volker Wissing (Ex-FDP)] vor, der noch vor der Wahl
beschlossen werden könnte.
Seit 2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz. Es ermöglicht den
Familiengerichten, bei Partnerschaftsgewalt den Täter aus der Wohnung zu
weisen und ihm die Annäherung an das Opfer zu verbieten. Wer eine derartige
Gewaltschutzanordnung missachtet, kann mit Geldstrafe oder bis zu zwei
Jahren Gefängnis bestraft werden. Jährlich gibt es rund 7.000 derartige
Strafverfahren.
Nun will Wissing das Gewaltschutzgesetz um die Möglichkeit einer
elektronischen Aufenthaltsüberwachung ergänzen. Der Täter bekommt hierbei
[2][einen GPS-Sender am Fußknöchel befestigt]. Wenn er sich in Zonen
bewegt, die er nicht betreten darf, wird die Polizei informiert. Die
Überwachung wird für bis zu drei Monate angeordnet, kann aber beliebig oft
verlängert werden, solange eine Gefahr besteht. Technisch soll die Maßnahme
über die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL)
abgewickelt werden.
In sieben Bundesländern, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und
Sachsen, gibt es bereits entsprechende Regelungen. Bei einer
bundesrechtlichen Regelung könnte die elektronische Fußfessel gegen
gewalttätige Männer also in neun weiteren Bundesländern, darunter Berlin,
Baden-Württemberg und Niedersachsen, angeordnet werden. Der Justizminister
rechnet mit rund 100 zusätzlichen Anwendungsfällen pro Jahr.
## Einsatz gegen Gefährder und Schwerverbrecher
Wissing folgt damit einem Wunsch der Justizministerkonferenz und vieler
Verbände. Wissings Vorgänger Marco Buschmann (FDP) hatte eine bundesweite
Regelung zunächst abgelehnt, für Gefahrenabwehr seien die Länder zuständig.
Er hatte seinen Widerstand aber im Sommer aufgegeben und eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Auf deren Vorschlägen beruht nun
Wissings Gesetzentwurf, der zudem vorsieht, dass die Familiengerichte auch
ein Anti-Gewalt-Training anordnen können.
Bis 13. Dezember haben Länder und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im Januar soll der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen werden.
Theoretisch könnte die Gesetzesänderung noch vor der geplanten vorgezogenen
Bundestagswahl am 23. Februar beschlossen werden. Es gibt aber noch keine
Signale, dass FDP oder CDU/CSU dem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Günter
Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU, schlug vielmehr vor, dass
SPD und Grüne einem entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Mehrheit
verhelfen. An diesem Mittwoch findet im Bundestag hierzu eine
Expertenanhörung statt.
Neben dem Gewaltschutz gegen prügelnde Männer kann die elektronische
Fußfessel bisher schon im Rahmen der Führungsaufsicht bei der Überwachung
von strafentlassenen Schwerverbrechern genutzt werden. Auch der Einsatz
gegen terroristische Gefährder ist nach dem BKA-Gesetz und vielen
Landespolizeigesetzen bereits möglich.
3 Dec 2024
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Gewalt gegen Frauen
Überwachungstechnik
Männergewalt
Volker Wissing
GNS
Ampel-Koalition
Bundesverfassungsgericht
Gefährder
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Alternativen diskutieren. Zum Beispiel über GPS-Überwachung.
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