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# taz.de -- Folgen des Koalitionsbruchs: Demokraten sind nicht doof – hoffent…
> SPD, CDU, Grüne, Linke und FDP waren sich einig, das Verfassungsgericht
> vor politischen Angriffen zu schützen. Gilt das auch nach dem
> Koalitionsbruch?
Bild: Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts soll gestärkt werden
Mit einem Appell haben sich acht Jurist:innenverbände, darunter der
Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche
Richterbund, an alle demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag
gewandt. Sie drängen darauf, die Unabhängigkeit des
Bundesverfassungsgerichts zu stärken und im Grundgesetz abzusichern. „Das
gehört zu den vordringlichsten Aufgaben bis zum Jahresende“, heißt es in
der Erklärung. Die Fachleute halten es für unverantwortlich, wenn ein
besserer Schutz des Karlsruher Gerichts vor gezielten Eingriffen oder
Blockaden [1][am Streit in der Ampel] scheitern würde.
Die Struktur des höchsten Gerichts ist bisher nur im
Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Das heißt: Die Zahl der
Richter:innen, deren Amtszeit, die Altersgrenze, selbst die Voraussetzungen
für das Richter:innenamt können mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Probleme, die schon lange gesehen werden, sagt Ulrich Karpenstein,
Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Schon seit mehr als fünfzig
Jahren weisen Juristen auf die Gefahr politischer Angriffe auf die
Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts hin. Auch die [2][Erfahrungen
in Polen] und Ungarn haben gezeigt, wie leicht antidemokratische Kräfte mit
einfacher Mehrheit Verfassungsgerichte auf Linie bringen können.
## Im Prinzip einig
Um die [3][Hüterin der Demokratie vor solchen Übergriffen zu schützen],
liegen seit September zwei Gesetzesentwürfe vor: [4][Nach monatelangen
Verhandlungen] hatten sich die Ampel-Fraktionen und die Union geeinigt und
die Vorschläge gemeinsam eingebracht. Wesentliche Strukturmerkmale des
Bundesverfassungsgerichts sollen im Grundgesetz festgeschrieben werden,
außerdem soll für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl ein
Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden. Im Oktober wurden die Entwürfe in
erster Lesung beraten. Die AfD wetterte gegen die geplante
Verfassungsänderung, die Linken wollen sie mittragen.
Nun soll in dieser Woche die Anhörung von Sachverständigen im
Rechtsausschuss stattfinden. Läuft es nach Plan, könnte danach das
Parlament abstimmen, nur die Zustimmung des Bundesrats wäre noch
erforderlich. Doch die Frage ist, ob diese Änderung des Grundgesetzes zu
den wichtigen Vorhaben gehört, die vor der Auflösung des Parlaments noch
beschlossen werden sollen.
Prinzipiell ist man sich einig, ein strittiger Punkt ist nur die Forderung
der Länder, in das Gesetz eine Regelung aufzunehmen, nach der künftige
Änderungen der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Die bisherigen
Gesetzentwürfe sehen das nicht vor. Der rheinland-pfälzische Justizminister
Herbert Mertin (FDP) hofft auf eine Einigung: „Ich würde es sehr begrüßen,
wenn es in gelänge, das Vorhaben zur Stärkung der Resilienz des
Bundesverfassungsgerichts noch vor Ende der aktuellen Legislaturperiode
abzuschließen“, erklärt er gegenüber der taz.
Die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz hält sich bedeckt: „Wir haben einen
ausgewogenen Vorschlag für mögliche Gesetzesänderungen vorgelegt. Nun
müssen wir zunächst das Ergebnis der anstehenden Anhörung abwarten.“ Von
„Priorität Eins Plus“ spricht dagegen Till Steffen von Bündnis 90/Die
Grünen: „Wenn es wirklich ein Vorhaben gibt, das man noch umsetzen muss,
dann ist es das.“ Ob die demokratischen Kräfte in der nächsten
Legislaturperiode noch über die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit verfügten, sei
ungewiss.
11 Nov 2024
## LINKS
[1] /Regierungskrise-in-Deutschland/!6047445
[2] /Verfassungsexpertin-ueber-Polen/!5988569
[3] /Reform-des-Bundesverfassungsgerichts/!6022610
[4] /Zum-Schutz-des-Bundesverfassungsgerichts/!6001113
## AUTOREN
Marion Mück-Raab
## TAGS
Ampel-Koalition
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