# taz.de -- Online-Beleidigungen von Politikern: Anzahl der Follower für Straf… | |
> Wer im Netz Poltiker*innen beleidigt, muss mit einer Strafe rechnen. | |
> Unabhängig davon, wie viele Nutzer*innen dem Account folgen. | |
Bild: Auch die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde auf Facebook obsz�… | |
Zweibrücken epd | [1][Beleidigungen von Politikern] in sozialen Medien sind | |
laut einem Gerichtsurteil unabhängig von der Zahl der Follower strafbar. | |
Für die Strafbarkeit komme es lediglich auf den Inhalt an, stellte das | |
Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in einem am Montag | |
veröffentlichten Urteil klar (AZ: 1 ORs 1 SRs 8/24). | |
Die Richter hoben eine zuvor ergangene Entscheidung des Landgerichts | |
Kaiserslautern auf und verwiesen den Fall zur erneuten Entscheidung an eine | |
andere Kammer zurück. Angeklagt wegen Beleidigung einer Person des | |
politischen Lebens war ein Mann aus Kaiserslautern, der 2021 im | |
Zusammenhang mit der Ahrtalflut in seinem öffentlichen Facebook-Profil mit | |
obszöner Wortwahl über die damalige Bundeskanzlerin [2][Angela Merkel | |
(CDU)] geschimpft hatte. | |
Das Amtsgericht hatte ihn deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das | |
Landgericht stellte hingegen das Verfahren ein, da der Beschuldigte mit | |
lediglich 417 „Freunden“ auf Facebook keine Reichweite habe, die eine | |
Verurteilung rechtfertige. Für eine Verfolgung wegen einfacher Beleidigung | |
fehle ein Strafantrag der ehemaligen Kanzlerin. | |
Die für Staatsschutzverfahren zuständige Generalstaatsanwaltschaft Koblenz | |
war gegen diese Entscheidung in Revision gegangen. Auch die Richter am | |
Oberlandesgericht Zweibrücken teilten die Bedenken. | |
## Reichweite nicht relevant | |
Eine Strafbarkeit unabhängig von der Reichweite entspreche dem Willen des | |
Gesetzgebers. Der Straftatbestand der Beleidigung von Personen des | |
politischen Lebens sei kurz vor dem Tatzeitpunkt durch eine | |
Gesetzesänderung erheblich ausgeweitet worden, um Personen, die sich im | |
politischen Leben engagieren, vor Hass und Hetze im Internet besser zu | |
schützen. | |
4 Nov 2024 | |
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