| # taz.de -- Online-Beleidigungen von Politikern: Anzahl der Follower für Straf… | |
| > Wer im Netz Poltiker*innen beleidigt, muss mit einer Strafe rechnen. | |
| > Unabhängig davon, wie viele Nutzer*innen dem Account folgen. | |
| Bild: Auch die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde auf Facebook obsz�… | |
| Zweibrücken epd | [1][Beleidigungen von Politikern] in sozialen Medien sind | |
| laut einem Gerichtsurteil unabhängig von der Zahl der Follower strafbar. | |
| Für die Strafbarkeit komme es lediglich auf den Inhalt an, stellte das | |
| Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in einem am Montag | |
| veröffentlichten Urteil klar (AZ: 1 ORs 1 SRs 8/24). | |
| Die Richter hoben eine zuvor ergangene Entscheidung des Landgerichts | |
| Kaiserslautern auf und verwiesen den Fall zur erneuten Entscheidung an eine | |
| andere Kammer zurück. Angeklagt wegen Beleidigung einer Person des | |
| politischen Lebens war ein Mann aus Kaiserslautern, der 2021 im | |
| Zusammenhang mit der Ahrtalflut in seinem öffentlichen Facebook-Profil mit | |
| obszöner Wortwahl über die damalige Bundeskanzlerin [2][Angela Merkel | |
| (CDU)] geschimpft hatte. | |
| Das Amtsgericht hatte ihn deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das | |
| Landgericht stellte hingegen das Verfahren ein, da der Beschuldigte mit | |
| lediglich 417 „Freunden“ auf Facebook keine Reichweite habe, die eine | |
| Verurteilung rechtfertige. Für eine Verfolgung wegen einfacher Beleidigung | |
| fehle ein Strafantrag der ehemaligen Kanzlerin. | |
| Die für Staatsschutzverfahren zuständige Generalstaatsanwaltschaft Koblenz | |
| war gegen diese Entscheidung in Revision gegangen. Auch die Richter am | |
| Oberlandesgericht Zweibrücken teilten die Bedenken. | |
| ## Reichweite nicht relevant | |
| Eine Strafbarkeit unabhängig von der Reichweite entspreche dem Willen des | |
| Gesetzgebers. Der Straftatbestand der Beleidigung von Personen des | |
| politischen Lebens sei kurz vor dem Tatzeitpunkt durch eine | |
| Gesetzesänderung erheblich ausgeweitet worden, um Personen, die sich im | |
| politischen Leben engagieren, vor Hass und Hetze im Internet besser zu | |
| schützen. | |
| 4 Nov 2024 | |
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