# taz.de -- Beleidigungen im Netz: Schimpf und Schande bei Google | |
> Ein Düsseldorfer Professor fühlte sich von Behauptungen auf einer | |
> Internetseite verunglimpft. Doch Google sei die falsche Adresse dafür, | |
> befand das Gericht. | |
Bild: Mit Google können Sie jetzt auch Privatfehden live mitverfolgen. | |
MÖNCHENGLADBACH dpa | Google muss einen Link auf angeblich verunglimpfende | |
Behauptungen nicht aus dem Suchindex löschen. Ein Düsseldorfer | |
Geschichtsprofessor scheiterte mit einer entsprechenden Klage am | |
Landgericht Mönchengladbach. | |
Ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sei | |
nicht gegeben, urteilte das Gericht am Donnerstag. Der Wissenschaftler | |
wollte erreichen, dass eine Seite mit aus seiner Sicht falschen, | |
verunglimpfenden und beleidigenden Behauptungen nicht mehr in den | |
Suchergebnissen auftaucht. | |
Der Kläger hätte sich direkt an den Verfasser des Blog-Eintrags oder an den | |
Betreiber der Internetseite wenden müssen - und nicht an | |
Suchmaschinenbetreiber Google, erklärte das Gericht. Selbst wenn Google das | |
Suchergebnis entfernen würde, wäre der Text über andere Suchmaschinen noch | |
auffindbar. | |
Google habe den Text weder verfasst, noch sei der Konzern Betreiber der | |
entsprechenden Internetseite, hieß es nach Gerichtsangaben in der | |
Urteilsbegründung. Der Einwand des Professors, der Urheber sei nicht | |
ausfindig zu machen und der Seitenbetreiber habe auf eine Beschwerde nicht | |
reagiert, sei „viel zu oberflächlich“ gewesen. | |
Durch das Löschen von Suchergebnissen würde dem Urteil zufolge der | |
wirtschaftliche Kern des Beschäftigungsfeldes von Google empfindlich | |
eingeschränkt. Suchmaschinen zeigten mathematisch ermittelte Treffer an. | |
Eine Überprüfung der Suchergebnisse auf ehrverletzenden Inhalt wäre nahezu | |
unmöglich. Damit stünde die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Google | |
infrage. Gegen das Urteil ist Berufung zugelassen. | |
Google-Suchergebnisse sind immer wieder ein Thema für die Gerichte. | |
Prominentester Fall ist der von Bettina Wulff. Die Ehefrau des früheren | |
Bundespräsidenten Christian Wulff klagt gegen automatische Vorschläge für | |
die Kombination ihres Namens mit Begriffen aus dem Rotlichtmilieu. Der | |
Bundesgerichtshof hatte unlängst entschieden, dass Google automatisch | |
ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn diese direkt | |
Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzten. | |
Anders ist es bei den Suchergebnissen selbst, also den Verweisen auf andere | |
Webseiten, die Google auf eine Suchanfrage hin auflistet. In einem | |
laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof deutet sich an, dass | |
Google nicht dazu verpflichtet werden kann, sensible persönliche Daten, die | |
legitim und rechtmäßig sind, aus dem Suchindex zu streichen. | |
5 Sep 2013 | |
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