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# taz.de -- Beleidigungen im Netz: Schimpf und Schande bei Google
> Ein Düsseldorfer Professor fühlte sich von Behauptungen auf einer
> Internetseite verunglimpft. Doch Google sei die falsche Adresse dafür,
> befand das Gericht.
Bild: Mit Google können Sie jetzt auch Privatfehden live mitverfolgen.
MÖNCHENGLADBACH dpa | Google muss einen Link auf angeblich verunglimpfende
Behauptungen nicht aus dem Suchindex löschen. Ein Düsseldorfer
Geschichtsprofessor scheiterte mit einer entsprechenden Klage am
Landgericht Mönchengladbach.
Ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sei
nicht gegeben, urteilte das Gericht am Donnerstag. Der Wissenschaftler
wollte erreichen, dass eine Seite mit aus seiner Sicht falschen,
verunglimpfenden und beleidigenden Behauptungen nicht mehr in den
Suchergebnissen auftaucht.
Der Kläger hätte sich direkt an den Verfasser des Blog-Eintrags oder an den
Betreiber der Internetseite wenden müssen - und nicht an
Suchmaschinenbetreiber Google, erklärte das Gericht. Selbst wenn Google das
Suchergebnis entfernen würde, wäre der Text über andere Suchmaschinen noch
auffindbar.
Google habe den Text weder verfasst, noch sei der Konzern Betreiber der
entsprechenden Internetseite, hieß es nach Gerichtsangaben in der
Urteilsbegründung. Der Einwand des Professors, der Urheber sei nicht
ausfindig zu machen und der Seitenbetreiber habe auf eine Beschwerde nicht
reagiert, sei „viel zu oberflächlich“ gewesen.
Durch das Löschen von Suchergebnissen würde dem Urteil zufolge der
wirtschaftliche Kern des Beschäftigungsfeldes von Google empfindlich
eingeschränkt. Suchmaschinen zeigten mathematisch ermittelte Treffer an.
Eine Überprüfung der Suchergebnisse auf ehrverletzenden Inhalt wäre nahezu
unmöglich. Damit stünde die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Google
infrage. Gegen das Urteil ist Berufung zugelassen.
Google-Suchergebnisse sind immer wieder ein Thema für die Gerichte.
Prominentester Fall ist der von Bettina Wulff. Die Ehefrau des früheren
Bundespräsidenten Christian Wulff klagt gegen automatische Vorschläge für
die Kombination ihres Namens mit Begriffen aus dem Rotlichtmilieu. Der
Bundesgerichtshof hatte unlängst entschieden, dass Google automatisch
ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn diese direkt
Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzten.
Anders ist es bei den Suchergebnissen selbst, also den Verweisen auf andere
Webseiten, die Google auf eine Suchanfrage hin auflistet. In einem
laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof deutet sich an, dass
Google nicht dazu verpflichtet werden kann, sensible persönliche Daten, die
legitim und rechtmäßig sind, aus dem Suchindex zu streichen.
5 Sep 2013
## TAGS
Soziale Medien
Datenschutz
Netzneutralität
NSA
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