# taz.de -- Erdoğans Angriffe in Nordsyrien: Strafanzeige wegen Kriegsverbrech… | |
> Der Generalbundesanwalt soll gegen den türkischen Staatschef wegen | |
> Angriffen auf kurdische Einrichtungen ermitteln. Die Erfolgschancen sind | |
> gering. | |
Bild: Wenn's um das Bombardieren von Nachbarländern geht, verstehen sich die A… | |
Berlin taz | Zwei deutsche Vereine haben gemeinsam Strafanzeige gegen den | |
türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan wegen Kriegsverbrechen in | |
Nordsyrien erhoben. Sie fordern Generalbundesanwalt Jens Rommel auf, gegen | |
den türkischen Staatschef sowie gegen sechs weitere türkische Minister, | |
Militärs und Geheimdienstchefs zu ermitteln. | |
Hinter der Strafanzeige stehen das Netzwerk Kurdischer | |
Akademiker:innen (KURD-AKAD) und der Rechtshilfe-Verein für Demokratie | |
und internationales Recht (MAF-DAD). Neben Erdoğan wurde unter anderem auch | |
Verteidigungsminister Yasar Güler und Außenminister Hakan Fidan angezeigt. | |
Sie werden für über 200 Luftangriffe auf kurdisch kontrollierte Gebiete im | |
Nordosten Syriens verantwortlich gemacht, die zwischen Oktober 2023 [1][und | |
Januar 2024 stattfanden]. Insbesondere Einrichtungen der zivilen | |
Infrastruktur und der medizischen Versorgung seien angegriffen worden. | |
Namentlich benannt wurden Angriffe auf zwei Medical Center in der Stadt | |
Kobane. | |
Die Anzeigenerstatter um die Bochumer Rechtsanwältin und | |
MAF-DAD-Vorsitzende Heike Geisweid weisen die türkische Rechtfertigung der | |
Angriffe zurück. Es könne hier kein Selbstverteidigungsrecht der Türkei | |
geben, weil die kurdischen Kräfte in den autonomen Regionen Nordost-Syriens | |
den türkischen Staat gar nicht angreifen. Dagegen seien Angriffe auf | |
Kliniken, wie sie jetzt der Türkei vorgeworfen werden, generell verboten | |
und müssten als Kriegsverbrechen bestraft werden. | |
## Das Weltrechtsprinzip | |
Tatsächlich geht die Türkei schon lange gegen die kurdischen | |
Selbstverwaltungsstrukturen im Norden Syriens vor. Die Türkei unterstellt | |
ihnen eine enge Verbindung [2][zur terroristischen Arbeiterpartei | |
Kurdistans PKK]. Außerdem versucht die Türkei, im Norden Syriens eine | |
Sicherheitszone einzurichten, um dort Syrer anzusiedeln, die in den letzten | |
Jahren in die Türkei geflohen waren. | |
Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch erlaubt grundsätzlich die deutsche | |
Strafverfolgung von Kriegsverbrechen, die im Ausland stattfanden und an | |
denen weder deutsche Täter noch deutsche Opfer beteiligt waren. Hier gilt | |
das sogenannte Weltrechtsprinzip. Allerdings kann die Bundesanwaltschaft | |
von der Strafverfolgung absehen, „wenn sich der Beschuldigte nicht im | |
Inland aufhält und ein solcher Aufenthalt auch nicht zu erwarten ist“ | |
(Paragraf 153f Strafprozessordnung). | |
Doch selbst wenn Erdoğan zu einem Staatsbesuch nach Deutschland käme, | |
müsste er wohl kaum mit deutscher Strafverfolgung rechnen, zu vage ist die | |
nur vierseitige Strafanzeige. Darin werden weder juristische Fragen | |
vertieft noch wird genau geschildert, an welchem Tag welche Einrichtungen | |
mit welchen Folgen von der Türkei angegriffen wurden. | |
Bei früheren Strafanzeigen des Vereins MAF-DAD war das noch anders. 2011 | |
wurde eine 109-seitige Strafanzeige gegen Erdoğan gestellt, in der schwere | |
Menschenrechtsverletzungen dokumentiert waren, etwa extralegale | |
Hinrichtungen. Eine Strafanzeige von 2016 befasste sich auf sogar 206 | |
Seiten mit Straftaten während einer Ausgangssperre in der kurdischen Stadt | |
Cizre. | |
Doch auch diese ausführlicheren Strafanzeigen hatten, soweit ersichtlich, | |
nichts bewirkt. Erdoğan konnte später jeweils [3][unbehelligt nach | |
Deutschland reisen] und das Land auch wieder verlassen. | |
3 Nov 2024 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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