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# taz.de -- Wegen Kriegsverbrechen in Nordsyrien: Strafanzeige gegen Erdoğan
> Der Generalbundesanwalt soll gegen den türkischen Staatschef wegen
> Angriffen auf kurdische Einrichtungen ermitteln. Die Erfolgschancen der
> Initiative sind gering.
Bild: Alexander Zemlianichenko/dpa
Berlin taz | Zwei deutsche Vereine haben gemeinsam Strafanzeige gegen den
[1][türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan_] wegen Kriegsverbrechen in
Nordsyrien erhoben. Sie fordern Generalbundesanwalt Jens Rommel auf, gegen
den türkischen Staatschef sowie gegen sechs weitere türkische Minister,
Militärs und Geheimdienstchefs zu ermitteln.Hinter der Strafanzeige stehen
das Netzwerk Kurdischer Akademiker:innen (KURD-AKAD) und der
Rechtshilfe-Verein für Demokratie und internationales Recht (MAF-DAD).
Neben Erdoğan_ wurden unter anderem auch Verteidigungsminister Yasar Güler
und Außenminister Hakan Fidan angezeigt.Sie werden für über 200
Luftangriffe auf kurdisch kontrollierte Gebiete im Nordosten Syriens
verantwortlich gemacht, die zwischen Oktober 2023 und Januar 2024
stattfanden. Insbesondere Einrichtungen der zivilen Infrastruktur und der
medizinischen Versorgung seien attackiert worden. Namentlich benannt wurden
Angriffe auf zwei Medical Center in der Stadt Kobane.Die Anzeigenerstatter
um die Bochumer Rechtsanwältin und MAF-DAD-Vorsitzende Heike Geisweid
weisen die türkische Rechtfertigung der Angriffe zurück. Es könne hier kein
Selbstverteidigungsrecht der Türkei geben, weil die kurdischen Kräfte in
den autonomen Regionen Nordost-Syriens den türkischen Staat gar nicht
angreifen. Dagegen seien Angriffe auf Kliniken, wie sie jetzt der Türkei
vorgeworfen werden, generell verboten und müssten als Kriegsverbrechen
bestraft werden.Tatsächlich geht die Türkei schon lange gegen die
kurdischen Selbstverwaltungsstrukturen im Norden Syriens vor. Die Türkei
unterstellt ihnen eine enge Verbindung zur terroristischen Arbeiterpartei
Kurdistans PKK. Außerdem versucht die Türkei, im Norden Syriens eine
Sicherheitszone einzurichten, um dort Syrer anzusiedeln, die in den letzten
Jahren in die Türkei geflohen waren.Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch
erlaubt grundsätzlich die deutsche Strafverfolgung von Kriegsverbrechen,
die im Ausland stattfanden und an denen weder deutsche Täter noch deutsche
Opfer beteiligt waren. Hier gilt das sogenannte Weltrechtsprinzip.
Allerdings kann die Bundesanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen,
„wenn sich der Beschuldigte nicht im Inland aufhält und ein solcher
Aufenthalt auch nicht zu erwarten ist“ (Paragraf 153f
Strafprozessordnung).Doch selbst wenn Erdogan zu einem Staatsbesuch nach
Deutschland käme, müsste er wohl kaum mit deutscher Strafverfolgung
rechnen, zu vage ist die nur vierseitige Strafanzeige. Darin werden weder
juristische Fragen vertieft noch wird genau geschildert, an welchem Tag
welche Einrichtungen mit welchen Folgen von der Türkei angegriffen
wurden.Bei früheren Strafanzeigen des Vereins MAF-DAD war das noch anders.
2011 wurde eine 109-seitige Strafanzeige gegen Erdogan gestellt, in der
schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert waren, etwa extralegale
Hinrichtungen. Die Strafanzeige von 2016 befasste sich auf sogar 206 Seiten
mit Straftaten während einer Ausgangssperre in der kurdischen Stadt Cizre.
Doch auch diese ausführlicheren Strafanzeigen hatten, soweit ersichtlich,
nichts bewirkt. Erdogan konnte später jeweils unbehelligt nach Deutschland
reisen und es auch wieder verlassen.
2 Nov 2024
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## AUTOREN
Christian Rath
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