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# taz.de -- Vorwürfe gegen Ukrainer: Haftbefehl nach Nord-Stream-Anschlag
> Nach dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines gibt es laut Berichten
> einen Haftbefehl gegen einen Ukrainer. Politiker loben den
> Ermittlungserfolg.
Bild: Seit dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipeline im September 2022 brodeln …
Berlin taz/afp/dpa | Seit fast zwei Jahren wird gerätselt, wer [1][den
Anschlag auf die Nord-Stream-Pipeline] verübt hat. Laut Medienberichten
verdichtete die Bundesanwaltschaft nun einen Verdacht und erwirkte einen
Haftbefehl gegen einen Ukrainer – der bisher aber nicht festgenommen werden
konnte.
Mehrere Politiker*innen lobten den Ermittlungserfolg. „Es ist
erfreulich, dass es endlich erste Ermittlungsergebnisse und einen
Haftbefehl in Sachen Anschlag auf die Nord-Stream-Pipeline gibt. Das hat ja
lange genug gedauert“, sagte der SPD-Sicherheitspolitiker Ralf Stegner der
taz. Es habe in dieser Sache „reichlich Verschwörungstheorien,
abenteuerliche Räuberpistolen und angebliche Beweise für eine ‚False Flag‘
Operation“ gegeben. „In einer Demokratie handeln Ermittlungsbehörden
unabhängig von gewünschten Ergebnissen – deshalb ist der Fortschritt zu
begrüßen“, erklärte Stegner. „Hoffentlich ist die vollständige Aufklär…
der Umstände und Täter dieses Terroranschlags bald in Sichtweite.“
Auch die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic sagte der taz,
sollten die Berichte zutreffen, wäre das „ein großer Erfolg für unsere
Ermittlungsbehörden“. Der Generalbundesanwalt sei „hartnäckig weiter am
Ball geblieben“, auch nachdem Schweden und Dänemark die Ermittlungen zu dem
Fall Anfang des Jahres bereits eingestellt hatten. „Es ist ein wichtiges
Signal, dass unser Rechtsstaat bei solch herausragenden Straftaten Ausdauer
beweist und alles versucht, diese restlos aufzuklären“, so Mihalic.
Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 waren am 26. September 2022
[2][durch mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel
Bornholm beschädigt worden]. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches
Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war wegen des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine und der folgenden politischen
Auseinandersetzungen noch nicht in Betrieb.
Die Behörden mehrerer Länder nahmen Ermittlungen zu dem Fall auf, darunter
auch die deutsche Bundesanwaltschaft. Mittlerweile stellten Dänemark und
Schweden die Verfahren ein. Die Bundesanwaltschaft aber ermittelte weiter.
Und laut Berichten von Die Zeit, ARD und Süddeutsche Zeitung erwirkte sie
bereits im Juni einen Haftbefehl gegen den Ukrainer Wolodymyr Z., ein
Tauchlehrer, dessen letzter Aufenthaltsort in Polen gewesen sein soll. Er
konnte von den Behörden aber bisher nicht festgenommen werden, wo er sich
aktuell befindet sei unbekannt.
## Der Beschuldigte soll die Vorwürfe bestreiten
Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft wollte sich zu den Berichten nicht
äußern. Man kommentiere grundsätzlich keine Medienberichte, sagte sie der
taz.
Zeit, ARD und Süddeutsche berichten, der Verdächtige habe sich in einem
Telefonat überrascht über die Vorwürfe gezeigt. Er bestritt dort, an den
Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. Weiter unklar ist, wer den Anschlag
in Auftrag gab. Die ukrainische Regierung bestreitet, dies getan zu haben.
Nach Recherchen der drei Medien stehen auch zwei weitere ukrainische
Staatsangehörige unter Tatverdacht – darunter eine Frau. Sie könnten als
Taucher die Sprengsätze an den Pipelines angebrachten haben. Die nun
veröffentlichten Informationen stützen sich demnach auch auf „Hinweise
eines ausländischen Nachrichtendienstes“.
Bisherige Ermittlungen hatten eine Segeljacht namens Andromeda im Visier
gehabt, auf der im Juli 2023 Sprengstoffspuren entdeckt wurden. Es wurde
vermutet, dass die „Andromeda“ möglicherweise zum Transport des
Sprengstoffs für die Sabotage zum Einsatz kam.
Die Verantwortung für die Anschläge sorgt seit zwei Jahren für
Spekulationen und politische Vorwürfe. Die Grünen-Politiker Mihalic
kündigte an, unabhängig von den Ermittlungen im Bundestag weiter darauf zu
drängen, das „längst überfällige“ [3][Kritis-Dachgesetz zum Schutz der
Kritischen Infrastrukturen] „nun endlich zügig zu beraten“. Hier bestehe
„offensichtlich dringender Handlungsbedarf“, so Mihalic zur taz.
Der Text wurde am 14. August 2024 um 10 Uhr aktualisiert.
14 Aug 2024
## LINKS
[1] /Anschlaege-auf-Nord-Stream-Pipelines/!5919241
[2] /Anschlag-auf-Nord-Stream-Pipelines/!5918517
[3] /Gesetzentwurf-fuer-kritische-Infrastruktur/!5944966
## AUTOREN
Konrad Litschko
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