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# taz.de -- Klage gegen Ausreiseverbot: Roter Teppich für Diktator Erdoğan
> Eine „Friedensdelegation“ um Hamburgs Linken-Fraktionschefin Cansu
> Özdemir wurde auf dem Weg nach Kurdistan ausgebremst – das war
> unrechtmäßig.
Bild: Der Einsatz für die kurdische Sache kann einen schnell in den Fokus der …
Düsseldorf taz | Die Bundespolizei hat Mitglieder einer Delegation von
pro-kurdischen Aktivist:innen, zu der mit Cansu Özdemir auch die
Co-Fraktionsvorsitzende der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft
gehörte, am Düsseldorfer Flughafen unrechtmäßig [1][an einer Reise in den
kurdischen Teil des Iraks gehindert]. Das hat das Verwaltungsgericht Köln
nach Klagen von Delegationsteilnehmerinnen am Mittwoch in zwei Einzelfällen
entschieden.
Die aus rund 20 Menschen bestehende [2][„Friedensdelegation“ hatte sich am
12. Juni 2021 aus Hamburg auf den Weg gemacht]. Ziel sei gewesen, „als Teil
einer internationalen Delegation die dort lebende Zivilbevölkerung für eine
friedliche Lösung gegen den völkerrechtswidrigen Krieg der Türkei in
Südkurdistan zu unterstützen“, so die Initiative Defend Kurdistan.
Für einen „Skandal“ hält Özdemir, was dann am Düsseldorfer Flughafen
geschah: „Nach dem Sicherheitscheck sind wir von Bundespolizist:innen
eingekesselt worden“, sagte sie der taz. „Auf meinen Einwand, ich sei
Abgeordnete, wurde mir gesagt: Das ist ein Befehl von oben.“
Offenbar sei die Reise auf Basis einer „politischen Anordnung“ verhindert
worden, um den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan nicht zu
verärgern, glaubt Özdemir noch heute: „In diese Anordnung muss das
Bundesinnen- oder das Bundesaußenministerium involviert gewesen sein.“
Mitglieder der Delegation aus Hamburg seien teilweise „vier bis fünf
Stunden“ festgehalten worden – und verpassten wie Özdemir selbst ihren
Flug. 16 Delegationsmitgliedern untersagte die Bundespolizei außerdem für
einen Monat die Ausreise in den Irak. Dokumentiert wurde dies auch mit
einem Stempel im Reisepass.
Zur Begründung hieß es, die Delegationsteilnehmer:innen könnten
die von der Europäischen Union, nicht aber von den Vereinten Nationen als
terroristische Vereinigung eingestufte Arbeiterpartei Kurdistans
unterstützen wollen. Konkret bestehe der Verdacht, sie könnten sich der PKK
als „menschliche Schutzschilde“ gegen Angriffe des türkischen Militärs zur
Verfügung stellen – was nicht nur Özdemir, sondern auch die beiden
Klägerinnen vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht, Ronja H. und Theda O.,
als „realitätsfern“ zurückwiesen.
## Ausreiseverbote sind rechtswidrig
„Ich wollte auf der Reise Öffentlichkeitsarbeit für die Friedensdelegation
leisten“, erklärte Ronja H. im Gerichtssaal. „Mit unseren Klagen wollen wir
klarmachen, dass wir massive Eingriffe in unsere Grundrechte wie durch
diese ‚Ausreiseuntersagungen‘ nicht einfach hinnehmen“, so die
Klimaktivistin zur taz – und bekam wie Theda O. Recht: Die Ausreiseverbote
seien rechtswidrig, urteilte das Kölner Verwaltungsgericht.
Zwar erlaubt das Passgesetz, Ausreisen zu untersagen, wenn „die innere oder
äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik
Deutschland gefährdet“ seien. Dies muss aber mit „Tatsachen“ begründet
werden – der bloße Verdacht, als „menschliche Schutzschilde“ fungieren zu
wollen, reiche nicht aus. Auch der Hinweis, die PKK rekrutiere gezielt
europäische Jugendliche, sei insbesondere mit Blick auf die 2021 bereits
70-jährige Theda O. wertlos.
„Sehr positiv“ sei die Entscheidung, findet Özdemir. Sie konnte nicht
klagen, da sie keine formelle Ausreiseuntersagung erhalten hat. Ihre
Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Nötigung wurde von der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf abgeschmettert. „Das Urteil macht klar, wie
die Bundespolitik dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan
unrechtmäßig den roten Teppich ausrollt“, kritisiert die Linke – „und so
einen islamistischen Diktator stützt“.
Allerdings: Angewendet wird das Druckmittel der Ausreiseverweigerung von
der Bundespolizei noch immer. Erst am 30. Juli wurden am Münchener
Flughafen fünf Studierende festgehalten, die an Gedenkveranstaltungen zum
zehnten Jahrestag des [3][Genozids an den Jesid:innen] im Irak
teilnehmen wollten. Auch in diesem Fall sind bereits Klagen angekündigt.
28 Aug 2024
## LINKS
[1] /Linken-Abgeordnete-ueber-ihre-Festsetzung/!5774917
[2] /Friedensdelegation-nach-Kurdistan/!5855276
[3] /Ezidinnen-ueber-den-Voelkermord/!6027492
## AUTOREN
Andreas Wyputta
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