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# taz.de -- Friedensdelegation nach Kurdistan: Klage gegen Ausreiseverbot
> Am Flughafen Düsseldorf setzte die Bundespolizei vor einem Jahr eine
> Friedensdelegation nach Kurdistan fest. Zwei Hamburgerinnen klagen
> dagegen nun.
Bild: Der Einsatz für die kurdische Sache kann einen schnell in den Fokus der …
Hamburg taz | Auch jetzt sei eine Reise der internationalen
[1][Friedensdelegation] wieder dringend notwendig, um mit diplomatischen
Mitteln auf ein Ende der Gewalt zu drängen, sagt die Friedensaktivistin
Mechthild Exo am Donnerstagvormittag in Hamburg. „Seit Mitte April dieses
Jahres unternimmt die Türkei einen neuen Versuch der aggressiven Besatzung
in Südkurdistan.“
Allerdings gab es in der Vergangenheit Widerstände gegen die Reisen solcher
Delegationen: Während Exo im vergangenen Juni die [2][kurdischen Gebiete im
Nordirak] besuchen konnte, wurden Dutzende Teilnehmer:innen der
Delegation von der Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen festgesetzt.
Zwei Hamburgerinnen haben deshalb nun Klage eingereicht.
Am Morgen des 12. Juni 2021 wollten rund 150 Personen aus dem Bundesgebiet
vom Düsseldorfer Flughafen gemeinsam nach Erbil fliegen. Darunter befanden
sich Aktivist:innen, Journalist:innen und auch Politiker:innen. „Ich
wollte die unterschiedlichen Positionen vor Ort kennenlernen und mich über
die Lage informieren – mit unterschiedlichen Menschen ins Gespräch kommen
und verstehen, was dort eigentlich passiert“, sagt die Hamburgerin Ronja
H., die gemeinsam mit Theda O. die Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht
eingereicht hat.
Insgesamt bestand die ursprüngliche Reisegruppe aus Teilnehmer:innen
aus 14 europäischen Ländern, die sich für die Belange der kurdischen
Bevölkerung einsetzen.
## Festgesetzt und verhört
Doch die Bundespolizei ließ H.s Ausreise nicht zu. „Schon am
Check-In-Schalter haben wir bemerkt, dass wir von zwei Personen beobachtet
und fotografiert werden“, sagt H. Daraufhin setzte die Bundespolizei sie
über mehrere Stunden hinweg fest und verhörte sie – das Flugzeug flog ohne
sie ab.
Sechs der zehn Hamburger Teilnehmer:innen konnten ihren Flug aus diesem
Grund nicht antreten. Darüber hinaus erhielten sie wortgleiche
Ausreiseverbote für eine Dauer von 30 Tagen. „Mir wurde auf Basis einer
nicht haltbaren Unterstellung die Reisefreiheit genommen“, sagt H.. Und
auch Theda O. erhielt ein Ausreiseverbot.
Die ehemalige Lehrerin hatte durch ihre kurdischen Schüler:innen
Einblicke in deren Fluchtgründe erhalten – auch kürzlich soll die türkische
Armee wieder Schulen und Geflüchtetenlager im Nordirak beschossen haben.
„Ich wollte mir ein Bild über die humanitäre Lage verschaffen und
[3][völkerrechtswidrige Angriffe] dokumentieren“, sagt O.
Beiden teilte die Bundespolizei mit, dass es Erkenntnisse gebe, sie wollten
im Konflikt zwischen dem Nato-Partner Türkei und der Kurdenorganisation PKK
als „menschliche Schutzschilde“ fungieren, um die kurdische Gesellschaft
und die „Guerilla“ zusammenzubringen. Durch die Teilnahme von
Bundesbürger:innen an den Reisen würden „erhebliche Belange der
Bundesrepublik Deutschland berührt“. Die PKK wird von der Bundesregierung
als Terrororganisation eingestuft.
## Auch Bürgerschaftsabgeordnete aufgehalten
Ein Ausreiseverbot auf Basis dieser Begründung hält die Hamburger
Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange für rechtswidrig. Zwar sei ein
Ausreiseverbot nach dem deutschen Passgesetz möglich, doch handele es sich
bei den aufgezählten Gründen „ausschließlich um Behauptungen und
Spekulationen“. Es würden keinerlei belegte Tatsachen angeführt. Der
Eingriff in die Grundrechte der Klägerinnen sei demzufolge nicht zulässig
gewesen.
Zudem sei es inakzeptabel, dass die Verfügungen nicht individuell begründet
wurden. „Das war eine Art Allgemeinverfügung“, sagt Ganten-Lange.
Die Schilderungen der Geschehnisse am Düsseldorfer Flughafen decken sich
mit denen der Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Cansu Özdemir (Die
Linke). Auch sie wurde als Teilnehmerin der Friedensdelegation am Flughafen
festgesetzt – obwohl sie ihrer Aussage nach den Beamt:innen klar gemacht
hat, dass sie als Abgeordnete eines deutschen Parlaments Immunität besitzt.
Zwar wurde ihr letztlich kein Ausreiseverbot erteilt – die Beamt:innen
hinderten sie dennoch am Betreten des Flugzeugs.
Özdemir sagte im taz-Interview, dass es eine „politische Anordnung“ für d…
Ausreiseverbot gegeben habe – eine Beamtin habe ihr das auf Nachfrage
mitgeteilt. Unklar ist jedoch weiterhin, ob und wenn ja, vom wem eine
Anordnung an die Bundespolizei zur Festsetzung kam. „Ich kann mir nur den
Innen- und den Außenminister als Anordnende vorstellen“, sagte Özdemir im
vergangenen Juni.
Ganten-Lange hofft, durch das Verfahren an Informationen darüber zu
gelangen. Das hat sich bislang allerdings als schwierig erwiesen: Nicht
alles in den Akten ist einsehbar – aus staatlichen Geheimhaltungsgründen.
Wann die nun eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird,
ist noch nicht absehbar.
3 Jun 2022
## LINKS
[1] /Linken-Abgeordnete-ueber-ihre-Festsetzung/!5774917
[2] /Nach-verhinderter-Kurdistan-Reise/!5774306
[3] /Tuerkische-Offensive-gegen-PKK/!5769697
## AUTOREN
André Zuschlag
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