| # taz.de -- SPD-Mitgliederbegehren: Wackelige Argumente vom Vorstand | |
| > Ein Mitgliederbegehren der SPD fordert die Fraktion auf, Sozialkürzungen | |
| > abzulehnen. Der Vorstand hält das für unzulässig – mit abwegigen | |
| > Begründungen. | |
| Bild: Schlechte Stimmung in der SPD, der Vorstand will ein Mitgliederbegehren d… | |
| Berlin taz | Die Begründung des SPD-Parteivorstands zur Ablehnung eines | |
| Mitgliederbegehrens der SPD-Linken ist juristisch nicht überzeugend. Wenn | |
| die Betroffenen dagegen klagen, dürften sie Erfolg haben. | |
| Drei Mitglieder des [1][„Forums Demokratische Linke 21“] (DL21), einer | |
| SPD-Gruppierung in Berlin, hatten die Einleitung eines Mitgliederbegehrens | |
| beantragt. Ziel war ein Parteibeschluss, der die SPD-Bundestagsabgeordneten | |
| auffordert, dem Bundeshaushalt 2025 nur zuzustimmen, wenn es zu keinen | |
| Kürzungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, | |
| Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit kommt. | |
| Nach den SPD-Verfahrensrichtlinien zur Durchführung von Mitgliederbegehren | |
| muss zunächst der SPD-Parteivorstand die Zulässigkeit des Antrags prüfen, | |
| bevor auch nur mit der Sammlung von Unterschriften begonnen wird. Der | |
| SPD-Parteivorstand hat am Montag allerdings mitgeteilt, dass er den Antrag | |
| für „unzulässig“ hält. Er stützte sich dabei auf ein nur zweiseitiges | |
| „Gutachten“, das im Namen des SPD-Parteivorstandes erstellt wurde. Es liegt | |
| der taz vor. | |
| Der Parteivorstand stützt sich dabei auf einen Passus im | |
| [2][SPD-Organisationsstatut]: „Gegenstand eines Mitgliederbegehrens können | |
| nur solche Beschlüsse sein, die nicht durch Parteiengesetz oder durch | |
| andere Gesetze ausschließlich einem Organ vorbehalten sind.“ Die | |
| Aufstellung des Bundeshaushalts sei aber laut Grundgesetz ausschließliche | |
| Sache des Bundestags, so der Parteivorstand. | |
| ## Das Argument ist juristisch absurd | |
| Das Argument ist absurd, denn es verwechselt Äpfel mit Birnen. Weder zielt | |
| das Mitgliederbegehren darauf ab, dass die SPD-Bundespartei den | |
| Bundeshaushalt aufstellt. Noch ist der Bundestag dafür zuständig, die | |
| SPD-Abgeordneten zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten aufzufordern. Im | |
| nächsten Schritt argumentiert der SPD-Parteivorstand mit dem „freien | |
| Mandat“ der Bundestagsabgeordneten, dessen Schutz aber als Ablehnungsgrund | |
| für Mitgliederbegehren im SPD-Organisationsstatut nicht erwähnt ist. | |
| Die Abgeordneten sind laut [3][Artikel 38 Grundgesetz] nicht an Aufträge | |
| und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Für den | |
| SPD-Parteivorstand heißt das: „Ein Beschluss, der die Mitglieder des | |
| Bundestages zu einer entsprechenden Abstimmung verpflichtet bzw. | |
| erheblichen Druck auf die Abgeordneten und deren Entscheidungsfreiheit | |
| ausübt, wäre ein unmittelbarer Eingriff in die staatliche Sphäre, der | |
| staatliches Handeln auch unmittelbar qualifizieren würde und insoweit als | |
| Eingriff in das freie Mandat unzulässig. Damit würde in gravierender Weise | |
| in die freie Mandatsausübung nach Art. 38 GG eingegriffen.“ | |
| Wenn der Parteivorstand diese Rechtsauffassung ernst nähme, dann dürfte | |
| allerdings auch ein Parteitag der Sozialdemokraten ihre SPD-Abgeordneten | |
| nicht mehr zu bestimmten Stimmverhalten auffordern. Auch der Parteivorstand | |
| selbst dürfe das nicht mehr und natürlich auch nicht die Vorsitzenden Lars | |
| Klingbeil und Saskia Esken. | |
| ## Initiatoren könnten Schiedskommission anrufen | |
| Dass diese Schlussfolgerungen fernliegend sind, weiß offensichtlich auch | |
| der SPD-Parteivorstand. Mit Verweis auf eine Entscheidung des | |
| Bundesverfassungsgerichts von 2013 erklärt der SPD-Parteivorstand, dass | |
| Mitgliederbegehren, „die sich mit politischen Fragestellungen befassen, die | |
| auch die Mitglieder des Bundestages betreffen, nicht per se einen Verstoß | |
| gegen Art. 38 Grundgesetz“ darstellen. Verboten sei, so nun der | |
| Parteivorstand, lediglich „die unmittelbare Einflussnahme auf das | |
| Haushaltsrecht“. | |
| Worin die Sonderstellung des Haushaltsrechts bestehen soll, kann der | |
| SPD-Parteivorstand aber nicht überzeugend begründen. Der Parteivorstand | |
| verweist darauf, dass das Haushaltsgesetz „keine unmittelbare Außenwirkung | |
| entfaltet und schon gar nicht Rechtsansprüche Dritter gegen den Staat | |
| schafft“. Dass diese Besonderheit die innerparteiliche Demokratie der SPD | |
| einschränken kann, ist völlig abwegig. | |
| Die Initiatoren des Mitgliederbegehrens könnten nun die | |
| Bundesschiedskommission der SPD anrufen, wenn sie die Ablehnung ihres | |
| Antrags mit Rechtsmitteln angreifen wollen. Die Bundesschiedskommission ist | |
| ein parteiinternes Gericht der SPD. Ob die DL21-Mitglieder diesen Schritt | |
| gehen, haben sie noch nicht entschieden. | |
| 4 Jul 2024 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://dl21.de/ | |
| [2] https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Parteiorganisation/SPD_Orgastatut_20… | |
| [3] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html#:~:text=Grundgesetz%20f%C… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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