| # taz.de -- Klage vor Münchener Gericht: AfD verliert gegen Verfassungsschutz | |
| > Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD in Bayern beobachten. | |
| > Der Landesverband scheiterte mit einer Klage dagegen vor Gericht. | |
| Bild: Gegen rechts: Demonstrationen in Bayern | |
| München afp | Schwere Niederlage für die AfD in Bayern: Nach einer | |
| Entscheidung des Verwaltungsgerichts München darf der Verfassungsschutz die | |
| AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit hierüber | |
| informieren. Das Gericht wies am Montag nicht nur die Klage der AfD gegen | |
| die Beobachtung zurück, es sah auch die grundlegende [1][Voraussetzung für | |
| den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen den Landesverband in | |
| Bayern] gegeben. Der stellvertretende AfD-Landeschef Tobias Teich kündigte | |
| Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. | |
| Der bayerische Verfassungsschutz entschied im Juni 2022, die AfD als | |
| Gesamtpartei zu beobachten, und teilte dies im September 2022 der | |
| Öffentlichkeit mit. Wie das Verwaltungsgericht entschied, war die | |
| Beobachtung der AfD und die Information der Öffentlichkeit zum damaligen | |
| Zeitpunkt zulässig und ist es auch heute. | |
| Das Verwaltungsgericht prüfte für die Entscheidung tausende Seiten | |
| Material. Nach dieser Auswertung stellte das Gericht fest, dass | |
| tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb | |
| der in Bayern [2][als Oppositionsführer im Landtag auftretenden AfD] | |
| bestehen. So gebe es auf einem „ethnisch-biologischen Volksverständnis“ | |
| basierende Äußerungen, die darauf abzielten, Deutsche mit | |
| Migrationshintergrund auszugrenzen. | |
| Konkret verwies das Gericht darauf, dass etwa im Zusammenhang mit Migration | |
| in der AfD von einem „Bevölkerungsaustausch“ gesprochen werde und | |
| Geflüchtete als „Invasoren“ dargestellt würden. Menschen muslimischen | |
| Glaubens werde unterstellt, in Deutschland die Scharia einführen zu wollen. | |
| ## Nicht nur „verbale Entgleisungen“ | |
| Es gebe auch tatsächliche Anhaltspunkte, dass die AfD die Regierung nicht | |
| nur mit zulässiger Kritik begleite, sondern die Regierungsarbeit in | |
| verfassungsschutzrechtlich relevanter Weise verächtlich gemacht werde. | |
| Es würden auch Umsturzfantasien öffentlich gemacht, Erschießungskommandos | |
| für politische Gegner und die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert, | |
| erklärte das Gericht unter Berufung auf das gesammelte Material. „Vom | |
| Vorliegen einzelner verbaler Entgleisungen kann nach Überzeugung der Kammer | |
| nicht mehr die Rede sein“, sagte der vorsitzende Richter. | |
| Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann dies auch durch die | |
| verschärfte Beobachtung durch den Verfassungsschutz und den Einsatz | |
| nachrichtendienstlicher Mittel Folgen für AfD-Funktionäre und Mitglieder | |
| haben. | |
| ## AfD erwägt Rechtsmittel | |
| Der stellvertretende AfD-Landeschef Teich sagte vor Journalisten, die | |
| Entscheidung sei nicht sonderlich überraschend. Schon in den vorherigen | |
| Eilverfahren war die AfD unterlegen. Die Urteilsbegründung werde der | |
| Landesvorstand zwar noch abwarten, dann aber „ziemlich sicher“ Rechtsmittel | |
| einlegen. In einem ersten Schritt müsste sich der Bayerische | |
| Verwaltungsgerichtshof mit einem Antrag der AfD auf die Zulassung der | |
| Berufung befassen. | |
| Die vom Verwaltungsgericht ausdrücklich eröffnete Möglichkeit | |
| nachrichtendienstlicher Mittel nannte Teich eine „Repression“. Sorgen mache | |
| ihm dies aber nicht. „Wir haben nichts zu verbergen.“ Den Vorwurf des | |
| Gerichts, die AfD agiere auf einem „ethnisch-biologischen | |
| Volksverständnis“, bezeichnete Teich als „absurden Vorwurf“. | |
| Im Mai entschied bereits das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht | |
| in Münster, dass das [3][Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als | |
| rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und weiter beobachten darf]. | |
| 1 Jul 2024 | |
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