# taz.de -- Klage vor Münchener Gericht: AfD verliert gegen Verfassungsschutz | |
> Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD in Bayern beobachten. | |
> Der Landesverband scheiterte mit einer Klage dagegen vor Gericht. | |
Bild: Gegen rechts: Demonstrationen in Bayern | |
München afp | Schwere Niederlage für die AfD in Bayern: Nach einer | |
Entscheidung des Verwaltungsgerichts München darf der Verfassungsschutz die | |
AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit hierüber | |
informieren. Das Gericht wies am Montag nicht nur die Klage der AfD gegen | |
die Beobachtung zurück, es sah auch die grundlegende [1][Voraussetzung für | |
den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen den Landesverband in | |
Bayern] gegeben. Der stellvertretende AfD-Landeschef Tobias Teich kündigte | |
Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. | |
Der bayerische Verfassungsschutz entschied im Juni 2022, die AfD als | |
Gesamtpartei zu beobachten, und teilte dies im September 2022 der | |
Öffentlichkeit mit. Wie das Verwaltungsgericht entschied, war die | |
Beobachtung der AfD und die Information der Öffentlichkeit zum damaligen | |
Zeitpunkt zulässig und ist es auch heute. | |
Das Verwaltungsgericht prüfte für die Entscheidung tausende Seiten | |
Material. Nach dieser Auswertung stellte das Gericht fest, dass | |
tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb | |
der in Bayern [2][als Oppositionsführer im Landtag auftretenden AfD] | |
bestehen. So gebe es auf einem „ethnisch-biologischen Volksverständnis“ | |
basierende Äußerungen, die darauf abzielten, Deutsche mit | |
Migrationshintergrund auszugrenzen. | |
Konkret verwies das Gericht darauf, dass etwa im Zusammenhang mit Migration | |
in der AfD von einem „Bevölkerungsaustausch“ gesprochen werde und | |
Geflüchtete als „Invasoren“ dargestellt würden. Menschen muslimischen | |
Glaubens werde unterstellt, in Deutschland die Scharia einführen zu wollen. | |
## Nicht nur „verbale Entgleisungen“ | |
Es gebe auch tatsächliche Anhaltspunkte, dass die AfD die Regierung nicht | |
nur mit zulässiger Kritik begleite, sondern die Regierungsarbeit in | |
verfassungsschutzrechtlich relevanter Weise verächtlich gemacht werde. | |
Es würden auch Umsturzfantasien öffentlich gemacht, Erschießungskommandos | |
für politische Gegner und die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert, | |
erklärte das Gericht unter Berufung auf das gesammelte Material. „Vom | |
Vorliegen einzelner verbaler Entgleisungen kann nach Überzeugung der Kammer | |
nicht mehr die Rede sein“, sagte der vorsitzende Richter. | |
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann dies auch durch die | |
verschärfte Beobachtung durch den Verfassungsschutz und den Einsatz | |
nachrichtendienstlicher Mittel Folgen für AfD-Funktionäre und Mitglieder | |
haben. | |
## AfD erwägt Rechtsmittel | |
Der stellvertretende AfD-Landeschef Teich sagte vor Journalisten, die | |
Entscheidung sei nicht sonderlich überraschend. Schon in den vorherigen | |
Eilverfahren war die AfD unterlegen. Die Urteilsbegründung werde der | |
Landesvorstand zwar noch abwarten, dann aber „ziemlich sicher“ Rechtsmittel | |
einlegen. In einem ersten Schritt müsste sich der Bayerische | |
Verwaltungsgerichtshof mit einem Antrag der AfD auf die Zulassung der | |
Berufung befassen. | |
Die vom Verwaltungsgericht ausdrücklich eröffnete Möglichkeit | |
nachrichtendienstlicher Mittel nannte Teich eine „Repression“. Sorgen mache | |
ihm dies aber nicht. „Wir haben nichts zu verbergen.“ Den Vorwurf des | |
Gerichts, die AfD agiere auf einem „ethnisch-biologischen | |
Volksverständnis“, bezeichnete Teich als „absurden Vorwurf“. | |
Im Mai entschied bereits das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht | |
in Münster, dass das [3][Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als | |
rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und weiter beobachten darf]. | |
1 Jul 2024 | |
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[1] /Politischer-Aschermittwoch-der-AfD/!5992514 | |
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