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# taz.de -- Änderung im Prozessrecht: Journalisten dürfen mithören
> Der Bundestag beschließt Änderungen im Völkerstrafrecht. Medien haben nun
> Zugang zu Übersetzungen bei Prozessen. Aufzeichnungen werden erleichtert.
Bild: Die Möglichkeiten für die Berichterstattung der internationalen Presse …
BERLIN taz | Der Bundestag hat den Zugang internationaler Medien zu
deutschen Prozessen gegen Folterer, Kriegsverbrecher und Völkermörder
verbessert. Die Medien haben nun ein Recht auf Übersetzung. Außerdem können
Prozesse von historischer Bedeutung aufgezeichnet werden.
Das seit 2002 geltende deutsche Völkerstrafgesetzbuch ermöglicht es, in
Deutschland auch dann Strafprozesse zu führen, wenn weder Täter noch Opfer
Deutsche sind und die Tat auch nicht in Deutschland stattgefunden hat.
Möglich ist dies bei Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Bisher gab es nur eine Handvoll derartiger Prozesse. Am
bekanntesten ist [1][das Urteil des Oberlandesgericht Koblenz 2022 gegen
syrische Folterer].
Am 6. Juni hat der Bundestag nun das Gesetz zur Fortentwicklung des
Völkerstrafrechts beschlossen. Wichtigste Neuerung ist dabei, dass die
Opfer solcher Verbrechen auch als Nebenkläger an deutschen Prozessen
teilnehmen können. Das Gesetz enthält aber auch Regelungen, die die
Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Verfahren verstärken sollen.
So sollen die Möglichkeiten der internationalen Presse verbessert werden,
über solche Verfahren zu berichten. Da die Prozesse in deutscher Sprache
geführt werden, auch wenn Angeklagte und Zeugen kein Deutsch sprechen, gibt
es in solchen Verfahren bereits jetzt Simultanübersetzungen. Künftig kann
das Gericht internationalen Medien Zugang zu dieser Übersetzung gewähren.
Ein Rechtsanspruch besteht freilich nicht.
## Bezahlte Dolmetscher
Medien, die keinen Zugang zur offiziellen Simultanübersetzung erhalten,
haben nun aber ein Recht, auf eigene Kosten einen Flüsterdolmetscher zu
beschäftigen. Das Gericht kann dies nur beschränken, wenn es im
Gerichtssaal so laut wird, dass die Verhandlung gestört ist.
Zudem ermöglicht das Gesetz die Aufnahme historischer
völkerstrafrechtlicher Prozesse. Seit 2018 sind solche historischen
Aufnahmen grundsätzlich möglich. Jetzt soll die Einschränkung gestrichen
werden, dass diese Bedeutung „für die Bundesrepublik Deutschland“ haben
müssen. Aufnahmen sollen auch möglich sein, „wenn Straftaten verhandelt
werden, die die Menschheit als solche betreffen, weil sie deren gemeinsame
Wertegrundlage grundlegend erschüttern“, heißt es in der
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.
[2][Solche historischen Aufnahmen landen aber zunächst im Bundesarchiv].
Dort bleiben sie grundsätzlich 30 Jahre beziehungsweise bis 10 Jahre nach
dem Tod der Beteiligten verschlossen. Allerdings kann das Bundesarchiv die
Fristen für wissenschaftliche und Medienzwecke verkürzen, wenn der Schutz
von Opfern und Zeugen gewahrt wird.
Schließlich sollen wichtige völkerstrafrechtliche Urteile künftig auch auf
Englisch veröffentlicht werden. Dies ist zwar nicht ausdrücklich im Gesetz
geregelt, wurde aber vom Bundesjustizministerium im letzten Herbst
angekündigt. „Für die internationale Wahrnehmung auch durch Medien ist das
besonders wichtig“, erklärte der grüne Rechtspolitiker Helge Limburg.
10 Jun 2024
## LINKS
[1] /Historischer-Folter-Prozess-in-Koblenz/!5825396
[2] /Stasi-Unterlagen-nun-im-Bundesarchiv/!5777074
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
Strafrecht
Journalistin
Völkermord
Deutschland
Internationaler Strafgerichtshof
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
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Syrien Bürgerkrieg
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