# taz.de -- Änderung im Prozessrecht: Journalisten dürfen mithören | |
> Der Bundestag beschließt Änderungen im Völkerstrafrecht. Medien haben nun | |
> Zugang zu Übersetzungen bei Prozessen. Aufzeichnungen werden erleichtert. | |
Bild: Die Möglichkeiten für die Berichterstattung der internationalen Presse … | |
BERLIN taz | Der Bundestag hat den Zugang internationaler Medien zu | |
deutschen Prozessen gegen Folterer, Kriegsverbrecher und Völkermörder | |
verbessert. Die Medien haben nun ein Recht auf Übersetzung. Außerdem können | |
Prozesse von historischer Bedeutung aufgezeichnet werden. | |
Das seit 2002 geltende deutsche Völkerstrafgesetzbuch ermöglicht es, in | |
Deutschland auch dann Strafprozesse zu führen, wenn weder Täter noch Opfer | |
Deutsche sind und die Tat auch nicht in Deutschland stattgefunden hat. | |
Möglich ist dies bei Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die | |
Menschlichkeit. Bisher gab es nur eine Handvoll derartiger Prozesse. Am | |
bekanntesten ist [1][das Urteil des Oberlandesgericht Koblenz 2022 gegen | |
syrische Folterer]. | |
Am 6. Juni hat der Bundestag nun das Gesetz zur Fortentwicklung des | |
Völkerstrafrechts beschlossen. Wichtigste Neuerung ist dabei, dass die | |
Opfer solcher Verbrechen auch als Nebenkläger an deutschen Prozessen | |
teilnehmen können. Das Gesetz enthält aber auch Regelungen, die die | |
Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Verfahren verstärken sollen. | |
So sollen die Möglichkeiten der internationalen Presse verbessert werden, | |
über solche Verfahren zu berichten. Da die Prozesse in deutscher Sprache | |
geführt werden, auch wenn Angeklagte und Zeugen kein Deutsch sprechen, gibt | |
es in solchen Verfahren bereits jetzt Simultanübersetzungen. Künftig kann | |
das Gericht internationalen Medien Zugang zu dieser Übersetzung gewähren. | |
Ein Rechtsanspruch besteht freilich nicht. | |
## Bezahlte Dolmetscher | |
Medien, die keinen Zugang zur offiziellen Simultanübersetzung erhalten, | |
haben nun aber ein Recht, auf eigene Kosten einen Flüsterdolmetscher zu | |
beschäftigen. Das Gericht kann dies nur beschränken, wenn es im | |
Gerichtssaal so laut wird, dass die Verhandlung gestört ist. | |
Zudem ermöglicht das Gesetz die Aufnahme historischer | |
völkerstrafrechtlicher Prozesse. Seit 2018 sind solche historischen | |
Aufnahmen grundsätzlich möglich. Jetzt soll die Einschränkung gestrichen | |
werden, dass diese Bedeutung „für die Bundesrepublik Deutschland“ haben | |
müssen. Aufnahmen sollen auch möglich sein, „wenn Straftaten verhandelt | |
werden, die die Menschheit als solche betreffen, weil sie deren gemeinsame | |
Wertegrundlage grundlegend erschüttern“, heißt es in der | |
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. | |
[2][Solche historischen Aufnahmen landen aber zunächst im Bundesarchiv]. | |
Dort bleiben sie grundsätzlich 30 Jahre beziehungsweise bis 10 Jahre nach | |
dem Tod der Beteiligten verschlossen. Allerdings kann das Bundesarchiv die | |
Fristen für wissenschaftliche und Medienzwecke verkürzen, wenn der Schutz | |
von Opfern und Zeugen gewahrt wird. | |
Schließlich sollen wichtige völkerstrafrechtliche Urteile künftig auch auf | |
Englisch veröffentlicht werden. Dies ist zwar nicht ausdrücklich im Gesetz | |
geregelt, wurde aber vom Bundesjustizministerium im letzten Herbst | |
angekündigt. „Für die internationale Wahrnehmung auch durch Medien ist das | |
besonders wichtig“, erklärte der grüne Rechtspolitiker Helge Limburg. | |
10 Jun 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Historischer-Folter-Prozess-in-Koblenz/!5825396 | |
[2] /Stasi-Unterlagen-nun-im-Bundesarchiv/!5777074 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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