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# taz.de -- Ausweisung von Terror-Sympathisant*innen: Besser in Deutschland vor…
> Gegen Terror-Verherrlichung sollte streng vorgegangen werden – aber vor
> deutschen Gerichten. Die Ausweisung bei Verdachtsfällen hilft nicht
> weiter.
Bild: Bedenklich: Für die vorgesehenen Ausweisungen soll keine strafrechtliche…
Es ist richtig, dass die Bundesregierung scharf gegen Personen vorgeht, die
islamistischen und antisemitischen Terror [1][im Netz feiern]. Der Angriff
von Mannheim und die darauffolgenden Hasskommentare zeigen das klar.
Entsprechend scheint es zunächst auch eine gute Idee zu sein, ausländischen
Terrorsympathisant*innen die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen,
[2][wie es das Kabinett plant]. Doch das täuscht.
Zum einen beendet eine Abschiebung die Gefahr nicht, die von einer Person
ausgeht, sondern bewegt sie lediglich an einen anderen Ort.
Antisemit*innen bleiben antisemitisch, auch wenn man sie zurück in ihr
Herkunftsland zwingt. Im Zweifel werden sie von den örtlichen
Islamist*innen mit offenen Armen empfangen, Terrorpropaganda im
Internet verbreiten können sie auch von dort. Und sollten sie aus ihren
Worten später Taten machen, sind zwar Personen in Deutschland nicht mehr in
Gefahr, dafür ist es aber die Bevölkerung in ihrem Herkunftsland.
Allerdings folgt auf Ausweisungen, wie der Entzug der Aufenthaltserlaubnis
genannt wird, in vielen Fällen ohnehin keine Abschiebung. Fast alle
Personen aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, aber auch aus Gaza sind mit
einem Abschiebeverbot belegt, sofern sie nicht ohnehin einen höheren
Schutzstatus haben. Letzteren könnten Sie mit einer Ausweisung verlieren,
das Abschiebeverbot bleibt aber bestehen.
## Ausweisung ohne Verhandlung
Bedenklich ist auch, dass für die vorgesehenen Ausweisungen keine
strafrechtliche Verurteilung nötig sein soll. Ausländer*innen könnten
dann also von den Behörden ihren Aufenthaltstitel entzogen bekommen, ohne
dass von einem Gericht darüber entschieden wurde. Das ist umso
gefährlicher, als der Gesetzentwurf sich nicht nur auf selbstgeschriebene
Posts bezieht, die Grundlage für eine Ausweisung sein sollen. Zumindest
offengelassen wird die Möglichkeit, dass dafür schon ein „Like“ reichen
könnte.
Es ist offensichtlich, dass das viel Raum für Missverständnisse lässt, für
Versehen und leichtfertige Fehler. Und könnten dann Hacker, die
Social-Media-Profile kapern, nicht mit ein paar Klicks dafür sorgen, dass
unschuldige Ausländer*innen ihre Existenz in Deutschland verlieren?
Genaue Prüfung durch Gerichte wäre hier das Mindeste, was man von einem
Rechtsstaat erwarten darf.
Noch besser wäre es aber, wenn die Bundesregierung ihre
[3][Ausweisungspläne] ganz aufgibt. Statt mit Abschiebung als Strafe zu
drohen – noch dazu an den Gerichten vorbei –, sollte die Bundesregierung
lieber dafür sorgen, dass Täter konsequent juristisch verfolgt werden. In
Deutschland und unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
26 Jun 2024
## LINKS
[1] /Razzien-bei-islamistischem-Verein/!6013502
[2] /Abschiebungen-wegen-Hass-im-Netz/!6019941
[3] /Migrationspolitik-in-Deutschland/!6014829
## AUTOREN
Frederik Eikmanns
## TAGS
Schwerpunkt Islamistischer Terror
Terrorismus
Abschiebung
Ampel-Koalition
Migration
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Antisemitismus
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