# taz.de -- Ausweisung von Terror-Sympathisant*innen: Besser in Deutschland vor… | |
> Gegen Terror-Verherrlichung sollte streng vorgegangen werden – aber vor | |
> deutschen Gerichten. Die Ausweisung bei Verdachtsfällen hilft nicht | |
> weiter. | |
Bild: Bedenklich: Für die vorgesehenen Ausweisungen soll keine strafrechtliche… | |
Es ist richtig, dass die Bundesregierung scharf gegen Personen vorgeht, die | |
islamistischen und antisemitischen Terror [1][im Netz feiern]. Der Angriff | |
von Mannheim und die darauffolgenden Hasskommentare zeigen das klar. | |
Entsprechend scheint es zunächst auch eine gute Idee zu sein, ausländischen | |
Terrorsympathisant*innen die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen, | |
[2][wie es das Kabinett plant]. Doch das täuscht. | |
Zum einen beendet eine Abschiebung die Gefahr nicht, die von einer Person | |
ausgeht, sondern bewegt sie lediglich an einen anderen Ort. | |
Antisemit*innen bleiben antisemitisch, auch wenn man sie zurück in ihr | |
Herkunftsland zwingt. Im Zweifel werden sie von den örtlichen | |
Islamist*innen mit offenen Armen empfangen, Terrorpropaganda im | |
Internet verbreiten können sie auch von dort. Und sollten sie aus ihren | |
Worten später Taten machen, sind zwar Personen in Deutschland nicht mehr in | |
Gefahr, dafür ist es aber die Bevölkerung in ihrem Herkunftsland. | |
Allerdings folgt auf Ausweisungen, wie der Entzug der Aufenthaltserlaubnis | |
genannt wird, in vielen Fällen ohnehin keine Abschiebung. Fast alle | |
Personen aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, aber auch aus Gaza sind mit | |
einem Abschiebeverbot belegt, sofern sie nicht ohnehin einen höheren | |
Schutzstatus haben. Letzteren könnten Sie mit einer Ausweisung verlieren, | |
das Abschiebeverbot bleibt aber bestehen. | |
## Ausweisung ohne Verhandlung | |
Bedenklich ist auch, dass für die vorgesehenen Ausweisungen keine | |
strafrechtliche Verurteilung nötig sein soll. Ausländer*innen könnten | |
dann also von den Behörden ihren Aufenthaltstitel entzogen bekommen, ohne | |
dass von einem Gericht darüber entschieden wurde. Das ist umso | |
gefährlicher, als der Gesetzentwurf sich nicht nur auf selbstgeschriebene | |
Posts bezieht, die Grundlage für eine Ausweisung sein sollen. Zumindest | |
offengelassen wird die Möglichkeit, dass dafür schon ein „Like“ reichen | |
könnte. | |
Es ist offensichtlich, dass das viel Raum für Missverständnisse lässt, für | |
Versehen und leichtfertige Fehler. Und könnten dann Hacker, die | |
Social-Media-Profile kapern, nicht mit ein paar Klicks dafür sorgen, dass | |
unschuldige Ausländer*innen ihre Existenz in Deutschland verlieren? | |
Genaue Prüfung durch Gerichte wäre hier das Mindeste, was man von einem | |
Rechtsstaat erwarten darf. | |
Noch besser wäre es aber, wenn die Bundesregierung ihre | |
[3][Ausweisungspläne] ganz aufgibt. Statt mit Abschiebung als Strafe zu | |
drohen – noch dazu an den Gerichten vorbei –, sollte die Bundesregierung | |
lieber dafür sorgen, dass Täter konsequent juristisch verfolgt werden. In | |
Deutschland und unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. | |
26 Jun 2024 | |
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## AUTOREN | |
Frederik Eikmanns | |
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