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# taz.de -- Kindesentführung nach Russland: Nicht ohne ihre Tochter
> Ein Mann entführt seine Tochter aus der Ukraine. Zwei Jahre sucht die
> Mutter nach ihnen. Dann entscheidet ein deutsches Gericht.
Bild: Zerstörte Wohnhäuser in Saporischschja
An einem grau bewölkten Morgen im Mai hält Valeriia O. ein letztes Mal
Ausschau nach dem Mann und dem Mädchen, denen sie seit zwei Jahren
hinterherjagt. So lange hat sie ihren Ex-Freund und ihre gemeinsame Tochter
gesucht, in der Ukraine, in Russland, in Deutschland. O. ist feindlichen
Soldaten entkommen, sie hat Raketeneinschläge überlebt, sie hat ihr Leben
in Russland aufs Spiel gesetzt.
An diesem Freitagmorgen steht sie im Amtsgericht von Wipperfürth,
Nordrhein-Westfalen – 21.112 Einwohner, Hallenbad, Schwarzpulvermuseum –,
umklammert mit beiden Armen einen Ordner voller Dokumente und starrt durch
ein Fenster auf den Parkplatz vor dem Gebäude. Heute wird ein Richter in
diesem Amtsgericht entscheiden, ob Valeriia O. ihr Kind von ihrem Ex-Freund
zurückbekommt. Aber dafür müssen Vater und Tochter hier unbedingt
erscheinen.
Um neun Uhr beginnt die Verhandlung. Um 8.46 Uhr sind weder der Mann noch
das Mädchen zu sehen.
„Das ist gar nicht gut“, sagt eine Frau, die Valeriia O. zu diesem Prozess
begleitet und die ihr geholfen hat, ihre Tochter in Deutschland zu finden.
O.s Anwältin ist ebenfalls hier, sie versucht die beiden Frauen zu
beruhigen. „Punkt 9 wird er kommen“, sagt sie. Die Anwältin hat dafür
gesorgt, dass Valeriia O. vor ihrer Tochter im Gericht ist. Damit die
beiden sich vor der Verhandlung auf jeden Fall sehen.
Vier Minuten später, vielleicht sind es auch fünf, sieht Valeriia O. ihr
Kind tatsächlich auf dem Parkplatz vor dem Gericht. Sie trägt Jeansjacke,
Turnschuhe und auf dem Rücken einen kleinen Rucksack, die langen
dunkelblonden Haare sind zu einem Zopf gebunden. Sie läuft an der Hand
eines Mannes durch die Sicherheitsschleuse ins Gericht. Dieser Mann ist
nicht ihr Vater. Es ist ihr [1][Verfahrensbeistand], so etwas wie ein
Anwalt für das Kind. In dem Sorgerechtsstreit soll er das Beste für
Valeriia O.s Tochter durchsetzen. Die lächelt ihrer Mutter verhalten zu,
hebt steif die rechte Hand und winkt. Langsam läuft sie auf ihre Mutter zu.
O. nimmt das Mädchen in den Arm und küsst es. Erst einmal, dann immer
schneller, fünf, zehn, zwanzig Mal.
Der Verfahrensbeistand nimmt das Kind wieder an die Hand und führt es zu
einer Bank. Kurze Zeit später betritt auch der Vater das Gerichtsgebäude,
ein großer Mann mit breitem Kreuz und unbewegter Miene. An der Seite seiner
Anwältin läuft er an der Mutter vorbei, ohne sie anzusehen.
Der Richter öffnet die Tür zum Gerichtssaal und bittet herein.
In den kommenden drei Stunden wird dieser Richter versuchen, die Frage, bei
wem die Tochter von Valeriia O. und ihrem Ex-Freund künftig leben soll, wie
einen ganz normalen Sorgerechtsstreit zu behandeln. Wie einen von
tausenden, die deutsche Gerichte jährlich beschäftigen. Es wird ihm nicht
ganz gelingen. Denn erstens ist dieser Streit ein besonders hässlicher –
Valeriia O. wirft ihrem Ex-Freund Kindesentführung vor, der behauptet
hingegen, er habe seine [2][Tochter vor einem Krieg retten] wollen. Und
zweitens berührt dieser Fall einen der bedeutsamsten Konflikte der
Gegenwart, den Versuch Russlands, die gesamte Ukraine einzunehmen.
Die Geschichte von Valeriia O. handelt von ihrer Suche nach der Tochter
durch drei Länder – erst in der Ukraine, später in Russland, zuletzt in
Deutschland. Es ist eine Geschichte darüber, wie diejenigen, die ihr
eigentlich helfen sollen – die ukrainische Polizei und der Grenzschutz –
erst zulassen, dass der Vater sich mit dem Kind versteckt und dann mit ihm
das Land verlässt.
Es ist eine Geschichte darüber, wie schwierig es für deutsche
Richter:innen sein kann, das [3][Kindeswohl zu definieren] – die
zentrale Kategorie, nach der Gerichte hierzulande entscheiden, welchem
Elternteil das Sorgerecht zugesprochen wird. Was bedeutet Kindeswohl in
einem Krieg?
## Wer darf bestimmen?
Und nicht zuletzt geht es hier um eine Frau, die es gewohnt ist, zu
organisieren, die Kontrolle zu haben und der diese Kontrolle über ihr
eigenes Leben genommen wird. Valeriia O. leitet seit Jahren eine
Hilfsorganisation, die ukrainische Frontstädte mit Shampoo, Brot und
Plätzen für Kinderbetreuung versorgt. Sie arbeitet mit dem Europarat, den
Vereinten Nationen und der Botschaft der USA. Am Ende ihrer zweijährigen
Suche ringt O. mit den deutschen Richtern darum, wo sie und ihr Kind leben,
und wer darüber bestimmen kann.
Valeriia O. ist 29 Jahre alt, als der Krieg Ende Februar 2022 ihre Stadt
Tokmak im Südosten der Ukraine erreicht. Eigentlich lebt sie mit ihrer
Tochter zusammen. Von deren Vater hat sich O. vor Jahren getrennt. Er hatte
ein kriminelles zweites Leben, nur durch Zufall hatte sie davon erfahren.
Es gab einen ukrainischen Haftbefehl gegen ihn, darin steht etwas von
organisiertem Diebstahl und dass er sich den Ermittlungen entzog. Ab und an
sehen sich Vater und Tochter jedoch, und vor Russlands Großinvasion machen
sie zusammen Urlaub am Asowschen Meer.
Als russische Truppen Tokmak am 26. Februar angreifen, flieht O. mit ihrem
Lebensgefährten in ein Haus, das Freund:innen gehört. Zu siebt sind sie
dort mit zwei Neugeborenen. Ein Foto zeigt Valeriia O. mit einem der Babys
im Arm, sie lächelt in die Kamera. Meist verstecken sie sich im Keller,
zwischen Gläsern mit eingekochtem Essen. Über sich hören sie, wie Ukrainer
und Russen miteinander kämpfen, die Kalaschnikows, die Panzer. Immer wieder
fällt der Strom aus, es gibt kein Wasser. Per Telefon vereinbart sie mit
ihrem Ex-Freund, dass er mit der gemeinsamen Tochter nach Norden fährt,
nach Saporischschja. Die russische Armee ist nicht bis zu der Großstadt
vorgedrungen und er hat eine Wohnung dort. Valeriia O. will so bald wie
möglich nachkommen, das ist der Plan. Es wird zwei Jahre dauern, bis sie
ihr Kind wiedersieht.
O. erzählt von diesen Tagen in einem Berliner Café, an einem verregneten
Morgen im März 2024. Zu dieser Zeit weiß sie bereits, dass ihre Tochter nun
in Deutschland lebt, in Nordrhein-Westfalen. Sie weiß auch, dass sie um
ihre Tochter kämpfen muss, vor einem deutschen Gericht. Deswegen ist sie
nach Bonn gezogen. Berlin ist an diesem Tag nur ein Zwischenstopp. Nach dem
Treffen fährt sie weiter in die Ukraine, nach Saporischschja, ein paar
Angelegenheiten für ihre Hilfsorganisation regeln, neue Kleidung holen.
Drei Tage wird sie mit dem Zug dorthin unterwegs sein. Nach einer Woche
wird sie zurück nach Deutschland kommen.
Valeriia O. hat den Kampf um ihr Kind lückenlos dokumentiert. In einem
dicken Ordner trägt sie Papiere mit sich herum: Gerichtsurteile, Mails,
Anwaltsschreiben, Pässe, Screenshots von Chatnachrichten, verschriftlichte
Telefonanrufe. Auf diesen Dokumenten basiert diese Recherche, ebenso wie
auf Gesprächen mit Valeriia O., mit ihrem Umfeld und mit Menschen, die an
den Geschehnissen der vergangenen zweieinhalb Jahre beteiligt waren. Nicht
alle wollen in diesem Text zitiert werden. Diejenigen, die Valeriia O. bei
ihrer Suche geholfen haben, sehen sich großen Gefahren ausgesetzt. Auch
Valeriia O. fürchtet, dass es für sie gefährlich werden könnte, wenn dieser
Artikel über sie erscheint. Ihr Nachname ist deswegen in diesem Text
abgekürzt. Der Ex-Freund von Valeriia O. lehnt ein Gespräch ebenso ab wie
seine Anwältin. Seine Sichtweise lässt sich aus Dokumenten und Gesprächen
mit Beteiligten der Gerichtsverfahren rekonstruieren.
## Von Charkiw nach Russland
Drei Wochen verbringt Valeriia O. nach der russischen Invasion im Februar
2022 in dem Keller im Haus ihrer Freund:innen. Dann kann sie sich einem
Konvoi anschließen, der Menschen aus der belagerten Stadt Mariupol nach
Saporischschja bringt. Die russischen Besatzungssoldaten lassen den Konvoi
auf ukrainisch kontrolliertes Gebiet passieren und Valeriia O. findet eine
Wohnung in Saporischschja. „Ich wusste nicht, ob ich dort bleiben oder
gehen sollte. Ich wusste nicht, was richtig und falsch ist. Ich wusste nur,
dass ich meine Tochter wiederhaben will“, sagt sie Mitte März im Berliner
Café.
Sie bittet den Vater damals, ihr die Tochter zurückzubringen. Der ignoriert
sie, geht nicht ans Telefon. Er „hindert sie mit allen Mitteln daran, das
Kind zu sehen“, schreibt das Bezirksgericht Saporischschja gut ein Jahr
später, im April 2023, über diese Zeit in einem Urteil. Valeriia O. sucht
in der ganzen Stadt nach ihrer Tochter. Sie erstattet Anzeige gegen den
Vater. Die Polizei verpflichtet den Mann, sich regelmäßig zu melden. Einmal
erscheint er mit der Tochter auf der Polizeistation. Dafür, dass die Mutter
ihr Kind zurückbekommt, sorgt die Polizei nicht.
Im Juni 2022 reicht Valeriia O. Klage ein, vor dem Bezirksgericht in
Saporischschja. Sie will das Sorgerecht erstreiten, das Recht, ihr Kind zu
sehen und zu entscheiden, wo es lebt. Von der Polizei bekommt sie
regelmäßig Nachrichten: Das Kind lebe nun in Charkiw mit dem Vater.
[4][Charkiw], die Millionenstadt im Nordosten der Ukraine, liegt nur 40
Kilometer von der Grenze zu Russland entfernt. Sie ist seit Beginn der
Invasion einer der gefährlichsten Orte des Landes. Laut Amnesty
International sterben bei den Versuchen Russlands, die Stadt einzunehmen,
bis zum Juni 2022 mehr als 600 Zivilisten, Hunderttausende fliehen. Zwar
erobert die ukrainische Armee im Mai 2022 das Umland zurück, aber auch
danach beschießt das russische Militär die Stadt weiterhin von Norden. Im
September verpflichtet das Gericht in Saporischschja den Vater dazu, die
Tochter jede zweite Woche der Mutter zu geben. Doch dazu kommt es kein
einziges Mal.
Im November dann bekommt Valeriia O. eine ungeheuerliche Nachricht. Eine
Person, die sie nicht kennt, ruft sie an. Ihr Kind sei in Russland,
behauptet diese Person. „Das ist unmöglich, habe ich geantwortet. Meine
Tochter ist in Charkiw, ich habe ein Papier von der Polizei“, sagt O. im
März 2024 in Berlin, und immer noch, fast anderthalb Jahre später, kann man
den Unglauben in ihrem Gesicht sehen. Die Person aus Russland schickt
Beweise. O. fragt die ukrainischen Behörden, ob ihre Tochter das Land
verlassen hat. Wenige Tage später erhält sie einen Brief der Grenzpolizei:
Der Vater und das Kind haben am 7. September 2022 um 19:26 Uhr die
ukrainisch-polnische Grenze überschritten. Außerdem steht dort, sie als
Mutter habe ihre Zustimmung gegeben.
Auf Facebook schreibt O. damals: „Mein kleiner Sonnenschein, meine Tochter,
meine Welt wurde entführt und nach Russland verschleppt.“
„Ich war so naiv“, sagt sie in Berlin. „Ich hatte wirklich geglaubt, dass
die ukrainische Polizei meinen Fall löst. Ich war dumm.“
## Kindesentführung nach Regime Muster
Was der Tochter von Valeriia O. passiert, berührt einen für viele
Ukrainer:innen besonders schmerzhaften Aspekt des Krieges: die
[5][Entführung ukrainischer Mädchen und Jungen] in das Land des Angreifers,
nach Russland. Über 19.500 Kinder sollen russische Behörden aus der Ukraine
deportiert haben, diese Zahlen veröffentlicht die Regierung in Kyjiw und
aktualisiert sie regelmäßig. Recherchen internationaler Medien, darunter
BBC und New York Times, haben viele dieser Entführungen bestätigt. Der
russische Präsident Wladimir Putin und seine Kinderrechtskommissarin Maria
Lvova-Belova behaupten, sie würden ukrainische Kinder retten. Gegen beide
erließ der Internationale Strafgerichtshof im Jahr 2023 einen Haftbefehl.
Der Ex-Freund von Valeriia O. ist kein russischer Beamter. Aber was er tut,
folgt dem Muster der von Putins Regime organisierten Kindesentführungen. Er
bringt die gemeinsame Tochter in ein Land, das die Mutter nur unter großer
Gefahr betreten kann. Und er rechtfertigt das damit, das Kind zu schützen.
Valeriia O. bittet das ukrainische Justizministerium um Hilfe. Dort
schreiben sie ihr bis zum Ende des Krieges gebe es „keine postalischen und
diplomatischen Kanäle“ zum Aggressor. O. könne sich als Privatperson an
Russland wenden. Es existiert ein internationales Abkommen für Fälle wie
ihren. Das soll regeln wie ein Kind, das ohne die Zustimmung seines zweiten
Elternteils in ein anderes Land gebracht wurde, wieder zurückkommt. Mehr
als 100 Staaten haben das „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen
Aspekte internationaler Kindesentführung“ unterzeichnet, auch Russland. Das
ukrainische Justizministerium schickt Valeriia O. eine Liste von russischen
Anwält:innen, die sich mit dem Haager Vertragswerk auskennen.
Und O. schreibt an Russland. Briefe, Emails, Anträge. Sie schreibt dem
Beauftragten für Kinderrechte beim Präsidenten der Russischen Föderation,
an das Sozialschutzamt in Moskau, an das russische Bildungs- und das
Innenministerium. Sie stellt Strafanzeige gegen den Vater des Kindes, und
reicht Klage ein bei einem russischen Gericht. Und einige, denen sie
schreibt, antworten auch. Nach ein paar Monaten bekommt sie eine Adresse in
Moskau, von der sie glaubt, dass ihre Tochter dort lebt. Der Direktor einer
Schule schreibt ihr per Chatnachricht, dass das Mädchen bei ihm lernt.
Im April 2023 spricht das Bezirksgericht in Saporischschja, Valeriia O. das
Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind zu. Weder der Vater, noch sein
Anwalt erscheinen zu der Verhandlung. Im Urteil heißt es: „Der Beklagte
entführte buchstäblich das Kind.“
Das bringt Valeriia O. ihre Tochter nicht zurück. Aber sie hat jetzt ein
offizielles Papier. Einen Beweis, dass ihr Kind zu ihr gehört. Damit will
sie nach Russland fliegen und das Mädchen zurückholen. Allein.
## Gefahr und Hilfe aus Russland
Sie weiß, wie gefährlich das ist. In den Folterkammern der ehemals von
Russland besetzten Gebiete sind Ukrainer:innen schon wegen ein paar
Tattoos verschwunden. Valeriia O. beliefert Menschen an der Front mit
Hilfsgütern. „Ich hatte riesige Angst“, sagt sie im März 2024 in Berlin u…
reißt die Augen weit auf. „Mir war klar: In Russland kann mir das
Schlimmste passieren.“
Ihr Plan: Sie will rein formal argumentieren. Keine politische
Auseinandersetzung, nur eine Familienzusammenführung. Mutter sucht Kind.
Mit der Entscheidung des Gerichts in Saporischschja möchte sie die
russischen Behörden überzeugen, ihr ihre Tochter zu geben. Valeriia O.
kauft ein Ticket bei Turkish Airlines: Mai 2023, Istanbul–Moskau.
Sie landet in Moskau, aber schafft es nicht, den Flughafen zu verlassen.
Sie wird in Gewahrsam genommen. Nach 24 Stunden wird sie entlassen und nach
Istanbul zurückgeschickt. Darüber, was in diesen Stunden passiert, spricht
sie mit der taz. Aber veröffentlicht will sie es nicht sehen, sie hat
Angst, dass es noch gefährlich werden könnte.
Drei Wochen später erhält Valeriia O. einen Brief vom russischen
Inlandsgeheimdienst, dem FSB. Darin steht, dass ihr „die Einreise in die
Russische Föderation nicht gestattet wurde“ und man ihr keine schriftliche
Begründung dafür schuldig sei. O. hat Glück, dass ihr nicht mehr passiert
ist. Aber ihr Kind scheint unerreichbarer denn je.
Und wieder hilft ihr jemand, den sie nicht kennt, jemand aus Russland. Im
Januar 2024 erhält sie eine Nachricht auf Instagram. Darin steht eine
deutsche Mobilnummer. Das sei die Nummer ihrer Tochter. Und: „Sie ist in
Berlin“.
Die Person erzählt Valeriia O. noch ein paar weitere Details über ihre
Tochter. „Ich war so erleichtert, als ich das gehört habe“, sagt Valeriia
O. im März 2024. „Deutschland ist der Westen, Deutschland ist Zivilisation.
Ich dachte, jetzt wird es schnell gehen, dass ich mein Kind bekomme“.
Valeriia O. spricht kein Deutsch, aber die ukrainische Zivilgesellschaft
ist weltweit vernetzt. Über ihre Kontakte findet sie einen Verein für
Frauen und Mädchen in Berlin, „MigrantInnen in Marzahn“. Sie schreibt eine
Mail, ohne Anrede, ohne Grüße. Sachlich und chronologisch erzählt sie, was
passiert ist. Sie fügt ihre Dokumente an. Sie schreibt: „Ich ergreife jetzt
Maßnahmen, um meine Tochter nach Hause zurückzubringen, und nutze dabei
alle rechtlichen Möglichkeiten“.
Tetiana Goncharuk liest diese Mail. Goncharuk, braune Locken, Brille,
stammt selbst aus der Ukraine und hat den freundlich-skeptischen Blick
einer Menschenrechtsexpertin, die nicht verzweifelt, an dem was sie tut.
Sie leitet den Frauentreff bei „MigrantInnen in Marzahn“. Sie hat schon
viele grausame Geschichten gehört – Kriegstraumata, häusliche Gewalt,
gefährliche Ehemänner. Auch mit Kindesentführungen hatte sie zu tun. Aber
der Fall von Valeriia O. ist besonders. „Weil er so viele Fragen berührt“,
erzählt Goncharuk im Mai 2024. „Weil er ohne den Krieg nicht denkbar wäre,
weil hier so viele Behörden beteiligt waren und Valeriia so viel Unrecht
passiert ist.“
## Am richtigen Ort
Im Januar 2024 treffen sich die beiden Frauen das erste Mal in Berlin.
Valeriia O. erstattet Anzeige bei der Polizei in Berlin. „Verdacht
Kindesentziehung“, steht auf dem Papier, Datum: 30. 1. 2024.
Aber dieses Mal will sich Valeriia O. nicht mehr allein auf die Polizei
verlassen. Sie und Tetiana Goncharuk binden sich Kopftücher um, damit O.s
Ex-Freund sie nicht erkennt, sollten sie ihm begegnen. Mit einem Bild der
Tochter laufen die beiden Frauen die Berliner Flüchtlingsunterkünfte ab.
Sie sprechen mit Bewohner:innen, Kindern, Sicherheitsleuten. Niemand hat
das Mädchen gesehen.
Wenige Tage später erhält Tetiana Goncharuk einen Anruf von der Polizei:
Das Mädchen lebe mit seinem Vater in Hamm. Später soll es in Bochum sein,
dann in Köln, dann in Radevormwald, einer Kleinstadt bei Wuppertal.
Valeriia O. reist dorthin und geht direkt ins Jugendamt. Die vier Menschen,
die dort arbeiten, dürfen ihr nicht sagen, wo ihre Tochter lebt.
Datenschutz. Aber sie sagen, sie sei hier richtig. Sie fühlt sich ernst
genommen, sie schöpft Hoffnung, sagt sie im Frühjahr 2024 in Berlin.
Tetiana Goncharuk organisiert ein Zimmer für Valeriia O. bei Bekannten in
Bonn. Von dort aus braucht O. gut zwei Stunden mit dem Zug nach
Radevormwald. Das Haus, in das sie im Februar 2024 einzieht, steht am Ende
einer Straße, es ist bunt angemalt. Innen ist es hell, viel Holz, an den
Wänden hängen Bilder und Fotos. Im Mai 2024 blüht vor dem Haus ein wilder
Garten.
Valeriia O. lebt hier inzwischen seit drei Monaten. In einem Zimmer im
ersten Stock. Die Wände sind leer, auf dem Bett liegt ihr Laptop, das ist
ihr Büro. Sie schiebt gerade zwei neue Projekte an. In den Städten an der
Front fehlen Seife und Shampoo. „Ich starte meinen Tag mit Arbeit, und ich
beende ihn mit Arbeit“, sagt sie. Sie schreibt Mails an das Jugendamt und
andere Behörden. Sie lässt sie im Internet vom Ukrainischen ins Deutsche
übersetzen und wieder zurück. Valeriia O. will keine Fehler machen.
Sie nimmt sich eine Berliner Anwältin. Mit ihrer Hilfe will sie sich
endlich ihre Tochter zurückholen. Die beiden Frauen planen, am Amtsgericht
Köln zu klagen. Das ist zuständig für das internationale Abkommen bei
Kindesentführungen. Doch dafür braucht Valeriia O. Geld. Sie beantragt
Verfahrenskostenhilfe. Und erleidet den nächsten Rückschlag. Das
Amtsgericht lehnt ab. Die nächste Instanz, das Oberlandesgericht,
ebenfalls. Begründung: In der Ukraine herrscht Krieg. Es sei dem Kind nicht
zuzumuten, mit seiner Mutter nach Hause zurückzukehren.
Valeriia O. hat sich auf solche Argumente vorbereitet. Sie will mit ihrem
Kind nach Poltawa ziehen, in die Zentralukraine, weit weg von der Front.
Doch am Oberlandesgericht haben sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
gelesen und die Nachrichten. In ihrem Beschluss zählen die Richter:innen
auf, wie russische Drohnenteile in Poltawa eine Stromleitungen zerstört
haben, wie nach einer Attacke eine Raffinerie brennt, im August 2023
sterben drei Menschen. Am Gericht befürchten sie, „dass im Fall einer
Rückführung bezogen auf das Gebiet Poltawa gerade im Hinblick auf die dort
häufigen Luftangriffe für das betroffene Kind die schwerwiegende Gefahr
eines körperlichen und seelischen Schadens besteht.“
Es ist nicht das erste Mal, dass ein deutsches Gericht ein ukrainisches
Kind nicht zurück in die Ukraine fahren lässt. Rund 450 Verfahren nach dem
Haager Kindesentführungsübereinkommen Abkommen laufen jährlich vor
deutschen Gerichten, die meisten behandeln Fälle aus der Türkei und Polen.
Aber seit Kriegsbeginn ist auch die Ukraine ein Thema. Die
Oberlandesgerichte in Hamm und Stuttgart haben ähnlich geurteilt, wie das
Gericht im Fall von Valeriia O.: Es entspricht nicht dem Kindeswohl, wenn
ein Kind in ein Kriegsgebiet zurückgebracht wird.
Klingt logisch, aber diese Aussage ist nicht ganz ehrlich. Wenn es darum
geht, Abschiebungen, auch von Kindern, zu ermöglichen, dann diskutiert man
in Deutschland und der Europäischen Union immer wieder, ob manche Gebiete
in gefährlichen Ländern wie Syrien nicht doch sicherer sind als andere. Und
selbst das Oberlandesgericht Köln urteilte bereits einmal, manche Gegenden
in der Ukraine seien sicher genug für ein Kind – und schickte ein Kind
zurück zu seinem Vater in die Ukraine, nachdem die Mutter es entführt
hatte.
## Kämpfen mit deutschem Recht
Valeriia O. kämpft mit diesen Misserfolgen. Dass sie keine
Verfahrenskostenhilfe vom Gericht bekommt, sehen sie und ihre Anwältin als
klaren Hinweis: Sie haben keine Chance, dieses Verfahren nach dem Haager
Abkommen zu gewinnen. Also lässt sich O. etwas Neues einfallen. Wieder
einmal. Sie zieht ihre Klage in Köln zurück. Sie meldet sich in Deutschland
als Geflüchtete an. Sie reicht eine neue Klage ein – vor dem kleinen
Amtsgericht Wipperfürth. Das ist für die Stadt zuständig, in der ihre
Tochter nun lebt.
Valeriia O. kämpft nun nicht mehr vor dem Hintergrund des russischen
Krieges und mithilfe eines internationalen Abkommens. Sie kämpft als eine
nach Deutschland geflüchtete Frau mit deutschem Recht um ihre Tochter.
Doch auch aus diesem Verfahren lässt sich der Krieg kaum heraushalten. Die
Anwältinnen von Mutter und Vater schicken Schriftsätze hin und her. Die
Anwältin von Valeriia O. wirft dem Vater vor, das Kind in das „Land des
Aggressors“ entführt zu haben. Die Anwältin von O.s Ex-Freund antwortet,
der Vater habe das Kind vor dem Krieg schützen wollen. In ihrem Schreiben
rechnet sie Tokmak, die Stadt, in der O. und ihre Tochter bis zum
russischen Angriff zusammen gewohnt haben, der Russischen Föderation zu.
Das ist die Sicht der Regierung in Moskau.
Dann scheint es für Valeriia O. endlich besser zu laufen. Das Jugendamt
nimmt dem Vater das Mädchen weg und gibt es in eine deutsche Pflegefamilie.
Eine solche Inobhutnahme können die Ämter veranlassen, wenn es Hinweise auf
eine Gefährdung des Kindeswohls gibt. Das vermindert die Gefahr, dass O.s
Ex-Freund sich mit seiner Tochter in ein neues Land absetzt. Und noch etwas
veranlasst das Jugendamt: Valeriia O. darf ihr Kind zum ersten Mal sehen.
Nach zwei Jahren.
Aber selbst dieser Moment ist nicht ungetrübt. Das Jugendamt gestattet der
Mutter nur den begleiteten Umgang mit ihrer Tochter, das bedeutet, sie muss
das Mädchen unter der Aufsicht von Sozialpädagogen und einem Dolmetscher
treffen, der jedes Wort übersetzt. Begleiteten Umgang ordnen die
Jugendämter sonst eigentlich nur an, wenn es schwerwiegende Probleme gibt:
drogenabhängige Eltern, zum Beispiel, Missbrauch, sexualisierte Gewalt.
Valeriia O. hat sich nichts davon zu schulden kommen lassen. Aber es macht
ihr erst einmal nichts aus. „Ich habe verstanden, dass es für das Jugendamt
eine schwierige Situation war – eine internationale Kindesentführung, oh
mein Gott!“, erzählt sie im März 2024 in Berlin.
Ihr erstes Treffen mit ihrer Tochter ist da gerade einmal wenige Tage her.
Für sie zählt der Erfolg: Sie ist ihrem Kind so nahe wie lange nicht mehr.
Vielleicht läuft es mit der neuen Strategie auch vor Gericht gut für sie.
Alles scheint möglich.
Doch dann gibt das Jugendamt dem Vater das Kind zurück.
Die Mutter erfährt das nicht vom Jugendamt in Radevormwald. Sie erfährt es
nicht einmal aus Deutschland. Sie erfährt es, während sie per Videostream
einem Gerichtsprozess in der Ukraine zuschaut. Knapp ein Jahr nachdem das
Bezirksgericht Saporischschja Valeriia O. das Sorgerecht für ihr Kind
zugesprochen hat, klagt ihr Ex-Freund dagegen. Und in dieser Verhandlung
sagt der Anwalt des Vaters den entscheidenden Satz: Das Jugendamt in
Radevormwald hat dem Vater die Tochter zurückgegeben.
„Wie kann das sein?“, schreibt sie Tetiana Goncharuk in einer SMS. „Lera,
das ist schrecklich“, antwortet die. Valeriia O. versteht die Entscheidung
nicht. Sie versteht nicht, warum sie davon aus der Ukraine erfährt.
Sie habe große Angst, dass ihr Ex-Freund sich wieder absetzt, sagt Valeriia
O. nach dieser Verhandlung. Angst, dass er ihr Kind in eine andere Stadt
mitnimmt, in ein anderes Land vielleicht, und für sie alles wieder von vorn
losgeht.
Das Jugendamt schreibt ihr später, der Kindsvater habe das Kind in der
Stadt angemeldet, es gehe dort zur Schule. Die Pässe des Vaters und Kindes
seien sichergestellt. „Somit ist aus hiesiger Sicht eine Ausreise nicht zu
erwarten.“
## Keine Hoffnung auf Menschlichkeit und Empathie
Ihre Anwältin reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des
Jugendamts beim Bürgermeister ein. Sie beklagt eine „erhebliche Ignoranz
und Gleichgültigkeit“. Tetiana Goncharuk, die Menschenrechtlerin aus
Berlin, schreibt an das Jugendamt und die Stadtverwaltung, die Rückgabe des
Kindes habe dessen Entführung „legalisiert, normalisiert und belohnt“. Der
Amtsleiter will sich zu solchen Vorwürfen nicht äußern. Er dürfe es nicht,
aus Gründen des Datenschutzes.
Valeriia O. sieht ihr Kind weiterhin einmal in der Woche, immer noch unter
Aufsicht. Knapp zwei Stunden ist sie zu diesen Treffen mit der Bahn
unterwegs. Sie fädelt mit ihrer Tochter Perlen und Papierrosen auf einen
Haarreif. Die beiden kleben sich Glitzersteinchen ins Gesicht. Fotos zeigen
sie Arm in Arm, sie lachen, küssen sich. Einmal fährt O. zum verabredeten
Termin, aber ihre Tochter ist nicht da. Es gab wohl ein Missverständnis bei
der Planung.
„Ich kann nicht erklären, wie ich fühle“, schreibt sie danach in einer SM…
„Ich suche seit zwei Jahren nach meiner Tochter, ich habe mein Leben
riskiert, als ich nach Russland geflogen bin. Ich bin nach Deutschland
gekommen, habe mein Leben geändert. Und die können nicht mal in den
Kalender gucken und machen so dumme Fehler? Ich habe meine Hoffnung auf
Professionalität verloren. Aber Hoffnung auf Menschlichkeit und Empathie
habe ich auch nicht mehr.“
An dem grauen Morgen Mitte Mai, an dem sich also endlich entscheiden wird,
ob Valeriia O. ihr Kind bekommt, sitzt sie still vor einem Teller Rührei in
der Lobby ihres Hotels in Wipperfürth. Geschlafen hat sie nicht, sagt sie,
„keine Minute“. Sie fühle sich wie an dem Tag, als sie nach Russland
geflogen ist. „Andere Leute entscheiden über mich und mein Leben. Das fühlt
sich nicht gut an“, sagt sie. Sie könne nicht mehr glauben, dass sie ihre
Tochter zurückbekommt.
Dann geht sie los, ihre Anwältin und Tetiana Goncharuk begleiten sie.
Zum Prozess kommen mehr Menschen als sonst üblich. Drei Mitarbeiter aus dem
Jugendamt sind da. Ein Übersetzer. Jemand vom ukrainischen Konsulat. Der
Krieg lässt sich nicht heraushalten. Nur Presse ist im Gerichtssaal nicht
erlaubt. Familienrechtsverfahren sind nicht öffentlich.
Was passiert, lässt sich trotzdem rekonstruieren, wenn man vor dem Saal
sitzen bleibt und mit genügend Menschen redet.
Valeriia O.s Tochter sagt ganz am Anfang aus, nur kurz. Ihr
Verfahrensbeistand, ihr Anwalt, ist bei ihr. Er wird in dem Saal bleiben,
den das Mädchen nach kurzer Zeit wieder verlässt. Mitarbeiter des
Jugendamtes und Justizbeamte bringen sie in einen sicheren Raum im Gericht.
Der Verfahrensbeistand hat in den Wochen vor dem Verfahren sowohl das Kind
getroffen als auch die beiden Eltern. Er hat sich ein Bild von dem Mädchen
gemacht. Sein Bericht umfasst 25 Seiten – viel für einen Sorgerechtsstreit.
Er beschreibt das Kind von Valeriia O. und ihrem Ex-Freund als offen aber
stark verunsichert. Die Interaktionen zwischen Mutter und Tochter nennt er
liebevolle Begegnungen. Der Vater hingegen, habe ein „Regime zwischen
Gehorsam und Verwöhnung“ aufgebaut. Er kommt zu dem Schluss, dass das Kind
„umgehend und schnellstmöglich“ zu seiner Mutter wechseln sollte. Dieser
Bericht wird wichtig sein für diesen Richter, für diesen Prozess.
Drei Stunden dauert die Verhandlung. Als sich die Tür öffnet, kommt die
Anwältin von Valeriia O. als Erstes heraus. Sie lächelt. Der Richter hat
ihrer Mandantin das Sorgerecht zugesprochen. Sie bekommt ihr Kind. Sofort.
Der Vater darf die Tochter regelmäßig sehen. Zunächst unter Aufsicht,
später dann unbegleitet. Valeriia O. hat dem zugestimmt. Im Gegenzug wird
ihr Kind Deutschland für ein Jahr nicht verlassen dürfen. Das war die
Bedingung des Vaters.
Als Valeriia O. aus dem Gerichtssaal kommt, umklammert sie noch immer ihren
Hefter mit den Dokumenten. Tränen steigen ihr in die Augen, sie versucht zu
sprechen, aber ihre Stimme bricht.
Wenige Minuten später kommt ihre Tochter. Valeriia O. wischt sich die
Tränen aus dem Gesicht. „Coucou“, ruft sie dem Mädchen zu. Das Kind lacht,
läuft schneller, rennt und springt der Mutter in der Arme.
Der Verfahrensbeistand nimmt das Mädchen noch ein letztes Mal an die Hand
und führt es nach draußen. Vor dem Gericht steht der Vater. Er hebt das
Mädchen vor sein Gesicht, die beiden reden kurz miteinander. Dann lässt er
sie hinunter, sie rennt zurück zu ihrer Mutter.
Hand in Hand laufen Mutter und Tochter zurück zu dem Hotel, in dem Valeriia
O. in der letzten Nacht geschlafen hat. Sie holen ihren Koffer und steigen
in ein Taxi.
Ein letztes Telefonat mit Valeriia O., drei Wochen nach der Entscheidung am
Amtsgericht Wipperfürth. Wie geht es ihr jetzt? Gut, sagt sie. Sie fühle
sich endlich sicher, denn – Valeriia O. stockt. Sie atmet tief ein. Sie hat
Deutschland verlassen, sagt sie. Und: „Ich konnte nicht riskieren, mein
Kind wieder zu verlieren.“ Sie habe Angst gehabt, dass der Vater das Kind
wieder kidnappen könnte, weil er für die Entführung nicht bestraft worden
sei.
Valeriia O. lebt mit ihrer Tochter nun wieder in der Ukraine.
28 Jun 2024
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sicher: Sie können stolz sein. Auf ihr Land, aufs Erreichte und sich
selbst.
Ukrainischer Autor Andruchowytsch: „Besatzung ist keine Option“
Der ukrainische Autor Juri Andruchowytsch erwartet bei einer russischen
Besatzung flächendeckend Verbrechen. In Hamburg liest er aus seinen Essays.
Tiere im Ukraine-Krieg: Zoo unter Beschuss
Rund 5.000 Tiere evakuierte man spektakulär im Charkiwer Zoo beim ersten
russischen Großangriff. Jetzt ist der Wiederaufbau erneut in Gefahr.
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