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# taz.de -- Juristischer Erfolg für Trump: Urteil wohl erst nach der Wahl
> Ein Berufungsgericht in Georgia verschiebt Trumps Wahlbetrugsverfahren,
> weil es einen Interessenskonflikt bei einer Staatsanwältin geben könnte.
Bild: Staatsanwältin Fani Willis: Hat sie von der Beziehung zu einem anderen S…
Washington/Atlanta dpa | Der republikanische Präsidentschaftsbewerber
Donald Trump hat im US-Bundesstaat Georgia einen weiteren juristischen
Erfolg erzielt. Das zuständige Berufungsgericht fror das
Wahlbetrugsverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten, der im November ein
zweites Mal ins Weiße Haus gewählt werden will, am Mittwoch vorerst ein.
Bevor es weitergehen könne, müsse ein Urteil darüber vorliegen, ob die
leitende Staatsanwältin ihre Ermittlungen fortführen darf, teilte das
Gericht mit.
Die drei Berufungsrichter – allesamt von Republikanern ernannt – haben bis
März 2025 Zeit, um in der Sache zu entscheiden. Für Oktober ist eine erste
Anhörung geplant. Es ist somit extrem unwahrscheinlich, dass der Prozess in
Georgia vor der Präsidentenwahl im Herbst beginnt.
Anwälte Trumps und weiterer Beschuldigter werfen Staatsanwältin Fani Willis
vor, von einer Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall, Nathan
Wade, unrechtmäßig finanziell profitiert zu haben. Wade sei in seiner
Position überbezahlt worden und habe Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben
eingeladen, heißt es. Willis weist das zurück.
Im März hatte der zuständige Richter Scott McAfee entschieden, dass die
Belege der Gegenseite nicht ausreichten, um der Staatsanwältin einen
Interessenkonflikt nachzuweisen. Wade zog sich allerdings wegen eines von
McAfee festgestellten „Anscheins der Unangemessenheit“ aus dem Verfahren
zurück.
## Verfahren könnte sogar ganz zusammenbrechen
Trumps Seite reichte daraufhin einen Berufungsantrag ein, dem das
zuständige Gericht im Mai stattgab. Richter McAfee ließ aber zunächst die
Fortsetzung der Verhandlungen in seinem Gerichtssaal zu, während das Urteil
des Berufungsgerichts noch ausstand.
Trump und mehrere andere Angeklagte müssen sich in Georgia wegen ihrer
Versuche verantworten, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem
Bundesstaat zu manipulieren und ins Gegenteil zu verkehren. Der
Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren.
Trump wird vorgeworfen, unter anderem durch Druck auf politische
Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia versucht zu haben,
das Wahlergebnis nachträglich zu ändern.
Mit der Zwischenentscheidung des Berufungsgerichts vom Mittwoch liegt das
Verfahren nun erst einmal auf Eis. Wenn die drei Richter geurteilt haben,
kann dies im Anschluss noch vor dem Obersten Gericht des Bundesstaats
angefochten werden.
Sollte Willis von dem Fall abgezogen werden, könnte das Verfahren gänzlich
in sich zusammenfallen. Zudem ist unklar, was passieren würde, sollte Trump
nach der US-Präsidentenwahl im November erneut ins Weiße Haus einziehen.
Schon jetzt verfolgt der Republikaner eine recht erfolgreiche
Verzögerungstaktik – nicht nur in Georgia.
## Auch Fortgang anderer Verfahren gegen Trump ungewiss
Nachdem Trump vergangene Woche in New York wegen illegaler
Wahlkampffinanzierung als erster Ex-Präsident der USA in einem
Strafverfahren schuldig gesprochen wurde, ist neben dem Fall in Georgia
auch der Fortgang der zwei weiteren Strafverfahren gegen ihn ungewiss.
Seine Anwälte haben es mit juristischen Winkelzügen geschafft, sie
hinauszuzögern.
In Florida wurde der Prozessauftakt in der Affäre um die Mitnahme geheimer
Regierungsdokumente auf unbestimmte Zeit verschoben. Im
Wahlbetrugsverfahren in Washington steht noch eine Entscheidung des
obersten US-Gerichts aus. Der Supreme Court muss in der Frage entscheiden,
ob Trump in dem Fall immun gegen Strafverfolgung ist.
Das dürfte wiederum Auswirkungen auf die Verfahren in Georgia und Florida
haben. Auch der Supreme Court als höchstes Gericht der Vereinigten Staaten
ist mehrheitlich mit Richtern besetzt, die von den Republikanern ins Amt
gebracht wurden.
## Auch als Verurteilter könnte Trump kandidieren
Rechtlich gesehen kann Trump trotz der – noch nicht rechtskräftigen –
[1][Verurteilung in New York] an der Präsidentenwahl teilnehmen. Laut
Verfassung müssen Anwärter lediglich qua Geburt die US-Staatsbürgerschaft
haben, mindestens 35 Jahre alt sein und seit mindestens 14 Jahren in den
USA leben. Diese Kriterien erfüllt Trump. Er könnte sich selbst dann zur
Wahl stellen, wenn er in Haft säße.
Das Strafmaß in New York wird am 11. Juli verkündet. Dass Trump am Ende
tatsächlich ins Gefängnis kommt, gilt aber als unwahrscheinlich. Ihm kommt
zugute, dass er noch nie zuvor in einem Strafverfahren verurteilt wurde.
Der Richter könnte die Strafe auch zur Bewährung aussetzen, Hausarrest
verfügen, eine Geldstrafe verhängen oder den ehemaligen Präsidenten zu
gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Sein Anwalt hat bereits angekündigt,
Berufung gegen das Urteil einzulegen.
6 Jun 2024
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