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# taz.de -- Nicaraguas Klage vor dem IGH: Eilantrag abgewiesen
> Der Internationale Gerichtshof lehnt Nicaraguas Antrag gegen Deutschlands
> Hilfe für Israel ab – und den deutschen Antrag, die Klage nicht
> zuzulassen.
Bild: Tania von Uslar-Gleichen (l), Generaldirektorin für Rechtsangelegenheite…
Freiburg taz | Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Zusammenhang mit
dem Gazakrieg keine einstweiligen Maßnahmen gegen Deutschland verhängt und
einen entsprechenden Antrag Nicaraguas fast einstimmig abgelehnt.
Deutschland muss damit seine Rüstungsexporte an Israel nicht stoppen.
Nicaragua hatte Deutschland am 1. März [1][vor dem Gericht der Vereinten
Nationen verklagt]. Das autoritär regierte Land warf Deutschland vor, es
unterstütze Völkermord und Kriegsverbrechen Israels an der
palästinensischen Bevölkerung in Gaza. Damit verletze Deutschland seine
völkerrechtlichen Pflichten aus der Genozid-Konvention und den Genfer
Konventionen zum humanitären Völkerrecht. Konkret verwies Nicaragua
insbesondere auf deutsche Waffenlieferungen an Israel sowie auf die
Einstellung von deutschen Zahlungen an das UN-Palästinenser-Hilfswerk
UNRWA.
Zugleich stellte Nicaragua einen Eilantrag. Der IGH solle Deutschland per
einstweiliger Maßnahme verpflichten, seine Waffenlieferungen an Israel
sofort zu stoppen und die Finanzierung des UNRWA sofort wiederaufzunehmen.
Der IGH unter Leitung seines libanesischen Präsidenten Nawaf Salam hat den
Eilantrag am Dienstag mit 15 zu 1 Stimmen abgelehnt. [2][Die Umstände im
konkreten Fall erforderten keine einstweiligen Maßnahmen des IGH.] Nur der
von Nicaragua benannte Ad-hoc-Richter Awn Shawkat al-Khasawneh, ein
ehemaliger jordanischer Ministerpräsident, stimmte für den Eilantrag.
In dem elfseitigen Beschluss des IGH, der der taz vorliegt, folgen die
Richter der deutschen Argumentation, dass die militärische Unterstützung
Israels seit Beginn des Gazakriegs stark zurückgegangen ist.
Während Deutschland im Oktober 2023 noch [3][Rüstungsexporte nach Israel im
Wert von 200 Millionen Euro genehmigt hatte], sank der Wert im November auf
24 Millionen und im März 2024 auf 1 Million Euro. Zudem hätten 98 Prozent
der militärischen Exportgenehmigungen seit Oktober 2023 keine Kriegswaffen
betroffen, sondern sonstige militärische Ausrüstung wie Helme und
Kommunikationsgeräte.
Der IGH sah auch keinen Grund, Deutschland zur Wiederaufnahme der Zahlungen
an das Palästinenser-Hilfswerk zu verpflichten. Zum einen seien solche
Zahlungen freiwillig, zum anderen hätten in den Wochen nach der deutschen
Ankündigung eines Zahlungsstopps Ende Januar gar keine deutschen Zahlungen
an UNRWA angestanden.
Deutschland hatte die Zahlungen an das Hilfswerk ausgesetzt, nachdem
bekannt geworden war, dass mehrere seiner Mitarbeiter am
Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober beteiligt gewesen sein sollen. Die
Bundesregierung kündigte vorige Woche an, sie werde ihre Zahlungen wieder
aufnehmen. Das UNRWA hatte eine Verbesserung seiner internen Kontrollen
zugesagt.
Zugleich lehnte der IGH den deutschen Antrag ab, die Klage Nicaraguas wegen
offensichtlicher Unzulässigkeit aus der Liste der anhängigen Fälle zu
streichen. Deutschland hatte argumentiert, die Vorwürfe Nicaraguas
richteten sich in erster Linie an Israel, obwohl Israel nicht verklagt
worden sei. Möglicherweise wird die Unzulässigkeit der Klage Nicaraguas
erst im Hauptsache-Verfahren festgestellt. Der IGH machte in seinem
Eilbeschluss keine Ausführungen zum israelischen Vorgehen in Gaza. In einem
von Südafrika beantragten Eilbeschluss vom Januar hatte der IGH erklärt, es
gebe plausible Indizien für eine Verletzung der Genozid-Konvention in Gaza.
1 May 2024
## LINKS
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[3] /Studie-zu-Waffenexporten/!6002667
## AUTOREN
Christian Rath
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