# taz.de -- Nicaraguas Klage vor dem IGH: Eilantrag abgewiesen | |
> Der Internationale Gerichtshof lehnt Nicaraguas Antrag gegen Deutschlands | |
> Hilfe für Israel ab – und den deutschen Antrag, die Klage nicht | |
> zuzulassen. | |
Bild: Tania von Uslar-Gleichen (l), Generaldirektorin für Rechtsangelegenheite… | |
FREIBURG taz | Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Zusammenhang mit | |
dem Gazakrieg keine einstweiligen Maßnahmen gegen Deutschland verhängt und | |
einen entsprechenden Antrag Nicaraguas fast einstimmig abgelehnt. | |
Deutschland muss damit seine Rüstungsexporte an Israel nicht stoppen. | |
Nicaragua hatte Deutschland am 1. März [1][vor dem Gericht der Vereinten | |
Nationen verklagt]. Das autoritär regierte Land warf Deutschland vor, es | |
unterstütze Völkermord und Kriegsverbrechen Israels an der | |
palästinensischen Bevölkerung in Gaza. Damit verletze Deutschland seine | |
völkerrechtlichen Pflichten aus der Genozid-Konvention und den Genfer | |
Konventionen zum humanitären Völkerrecht. Konkret verwies Nicaragua | |
insbesondere auf deutsche Waffenlieferungen an Israel sowie auf die | |
Einstellung von deutschen Zahlungen an das UN-Palästinenser-Hilfswerk | |
UNRWA. | |
Zugleich stellte Nicaragua einen Eilantrag. Der IGH solle Deutschland per | |
einstweiliger Maßnahme verpflichten, seine Waffenlieferungen an Israel | |
sofort zu stoppen und die Finanzierung des UNRWA sofort wiederaufzunehmen. | |
Der IGH unter Leitung seines libanesischen Präsidenten Nawaf Salam hat den | |
Eilantrag am Dienstag mit 15 zu 1 Stimmen abgelehnt. [2][Die Umstände im | |
konkreten Fall erforderten keine einstweiligen Maßnahmen des IGH.] Nur der | |
von Nicaragua benannte Ad-hoc-Richter Awn Shawkat al-Khasawneh, ein | |
ehemaliger jordanischer Ministerpräsident, stimmte für den Eilantrag. | |
In dem elfseitigen Beschluss des IGH, der der taz vorliegt, folgen die | |
Richter der deutschen Argumentation, dass die militärische Unterstützung | |
Israels seit Beginn des Gazakriegs stark zurückgegangen ist. | |
Während Deutschland im Oktober 2023 noch [3][Rüstungsexporte nach Israel im | |
Wert von 200 Millionen Euro genehmigt hatte], sank der Wert im November auf | |
24 Millionen und im März 2024 auf 1 Million Euro. Zudem hätten 98 Prozent | |
der militärischen Exportgenehmigungen seit Oktober 2023 keine Kriegswaffen | |
betroffen, sondern sonstige militärische Ausrüstung wie Helme und | |
Kommunikationsgeräte. | |
Der IGH sah auch keinen Grund, Deutschland zur Wiederaufnahme der Zahlungen | |
an das Palästinenser-Hilfswerk zu verpflichten. Zum einen seien solche | |
Zahlungen freiwillig, zum anderen hätten in den Wochen nach der deutschen | |
Ankündigung eines Zahlungsstopps Ende Januar gar keine deutschen Zahlungen | |
an UNRWA angestanden. | |
Deutschland hatte die Zahlungen an das Hilfswerk ausgesetzt, nachdem | |
bekannt geworden war, dass mehrere seiner Mitarbeiter am | |
Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober beteiligt gewesen sein sollen. Die | |
Bundesregierung kündigte vorige Woche an, sie werde ihre Zahlungen wieder | |
aufnehmen. Das UNRWA hatte eine Verbesserung seiner internen Kontrollen | |
zugesagt. | |
Zugleich lehnte der IGH den deutschen Antrag ab, die Klage Nicaraguas wegen | |
offensichtlicher Unzulässigkeit aus der Liste der anhängigen Fälle zu | |
streichen. Deutschland hatte argumentiert, die Vorwürfe Nicaraguas | |
richteten sich in erster Linie an Israel, obwohl Israel nicht verklagt | |
worden sei. Möglicherweise wird die Unzulässigkeit der Klage Nicaraguas | |
erst im Hauptsache-Verfahren festgestellt. Der IGH machte in seinem | |
Eilbeschluss keine Ausführungen zum israelischen Vorgehen in Gaza. In einem | |
von Südafrika beantragten Eilbeschluss vom Januar hatte der IGH erklärt, es | |
gebe plausible Indizien für eine Verletzung der Genozid-Konvention in Gaza. | |
1 May 2024 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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