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# taz.de -- Nötigungsverfahren gegen Polizeichef: Freispruch, aber noch kein E…
> Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen einen
> Polizei-Inspekteur, der wegen sexueller Nötigung angeklagt wurde. Weitere
> Verfahren stehen an.
Bild: Der Angeklagte zu Beginn seines Prozesses im April letzten Jahres in Stut…
Karlsruhe taz | Der suspendierte Polizeiinspekteur der
baden-württembergischen Landespolizei [1][Andreas Renner] ist auch im
Berufungsverfahren vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs freigesprochen
worden. Damit endet das bundesweit beachtete Verfahren gegen den höchsten
Polizeibeamten des Bundeslandes.
Renner war im Juni vergangenen Jahres vom Stuttgarter Landgericht vom
Vorwurf freigesprochen worden, eine ihm untergebene Polizeibeamtin vor
einer Stuttgarter Kneipe sexuell genötigt zu haben. Das Geschehen sei
„nicht aufklärbar“, befand das Gericht in seiner Begründung.
Wie zuvor auch die Stuttgarter Richter kam der Bundesgerichtshof zu dem
Ergebnis, dass das umfangreiche Videomaterial von dem Abend aus dem Inneren
der Kneipe keinerlei Zwang oder Druck erkennen lassen. Insofern seien die
Schilderungen der betroffenen Beamtin vom Geschehen vor der Kneipe, das
keine Kamera aufgezeichnet hat, nicht glaubwürdig. Mit dem Urteil des
Bundesgerichtshofs ist der Freispruch rechtskräftig.
Damit endet fürs Erste der strafrechtliche Teil der Verfahren gegen Renner.
Jetzt droht ihm ein Disziplinarverfahren, das dann vom
Landesinnenministerium geführt wird, aber bis zum Ende des Strafprozesses
ruhte.
## Jetzt droht ein Disziplinarverfahren
Denn Renner wird vorgeworfen, seine Position ausgenutzt zu haben, um
Untergebenen [2][sexuelle Avancen] zu machen. Unter anderem soll er
Nacktbilder von sich an ihm untergebene Beamtinnen verschickt haben. Nun
wird intern geprüft, ob das mit den Amtspflichten des höchsten Beamten der
baden-württembergischen Polizei vereinbar ist. Bis zum Abschluss dieses
Verfahrens ist Renner bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt. Am Ende
des Disziplinarverfahrens könnte auch eine Rückstufung im Beamtenrang
stehen.
Außerdem droht Renner noch eine Anklage wegen Bestechung. Bei einem
Videocall mit der betroffenen Beamtin – nach dem fraglichen Abend – soll er
der Frau Vorteile in Aussicht gestellt haben, wenn sie eine sexuelle
Beziehung mit ihm eingehen würde.
## Verbleib bei der Polizei „schwer vorstellbar“
Die Verteidigung Renners feiert den Freispruch einstweilen. Sie hoffe, dass
jetzt der Rechtsfriede wieder eintritt, sagte Renners Verteidigerin Ricarda
Lang. Der Vertreter der Nebenklage Holger-C. Rohne sagte: „Der Freispruch
des Inspekteurs folgte aus Mangel an Beweisen.“ Er sage nichts darüber aus,
was tatsächlich geschehen sei.
Dass Renner in herausgehobener Position bei der Polizei bleiben könnte,
gilt als unwahrscheinlich. Innenminister Thomas Strobl hatte schon während
des Strafprozesses gesagt, dass es angesichts der festgestellten Tatsachen
rund um den Prozess schwer vorstellbar sei, dass Renner noch einmal
Personalverantwortung bei der Polizei erhält
9 Apr 2024
## LINKS
[1] /MeToo-bei-der-Polizei/!5935311
[2] /Noetigungs-Vorwuerfe-gegen-Andreas-Renner/!5892649
## AUTOREN
Benno Stieber
## TAGS
Polizei
Machtmissbrauch
sexuelle Nötigung
Baden-Württemberg
Gewalt gegen Frauen
Sexualisierte Gewalt
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Polizeigewalt
sexuelle Nötigung
Universität Göttingen
Schwerpunkt #metoo
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