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# taz.de -- Nötigungsvorwurf gegen Ex-Polizeichef: Strobl kürzt Beamtensold
> Baden-Württembergs Innenminister sanktioniert den suspendierten
> Polizeiinspekteur – und ist offenbar optimistisch, ihn ganz loszuwerden.
Bild: Von Staatsdienern wird ein Verhalten gefordert, dass das Vertrauen in das…
Stuttgart taz | Das baden-württembergische Innenministerium verhängt gegen
den ehemals höchsten Polizisten des Landes vorläufig die beamtenrechtliche
Höchststrafe. Andreas Renner, 51, der im Juli letzten Jahres vom
Amtsgericht Stuttgart vom [1][Vorwurf der sexuellen Nötigung] einer ihm
untergebenen Polizeibeamtin freigesprochen wurde, wird nun offiziell mit
sofortiger Wirkung des Dienstes enthoben. Bisher war der damalige
Polizeiinspekteur nur suspendiert. Dabei wird ihm der Beamtensold in
erheblichem Umfang gekürzt. Laut Gesetz kann diese Kürzung bis zu 50
Prozent betragen.
Renner war nach Bekanntwerden der Vorwürfe im November 2021 bereits vom
Dienst beurlaubt worden, hatte aber weiter seinen Beamtensold von fast
8.500 Euro brutto erhalten. Nach seinem Freispruch kündigte das
Innenministerium jedoch gleich an, ein Disziplinarverfahren gegen Renner
weiterzuführen, um mögliche nichtstrafbare Dienstvergehen des
Polizeiinspekteurs zu prüfen. Dafür wurden zwei Richter an das Ministerium
abgeordnet.
Das Beamtenrecht verlangt von Staatsdienern ein Verhalten, das das Ansehen
und Vertrauen in das Amt, das sie ausüben, nicht schädigt. Das
Strafverfahren gegen den ehemaligen Polizeiinspekteur hatte ergeben, dass
Renner in der Vergangenheit Nacktbilder von sich in sexuellen Posen an
untergebene Polizeibeamtinnen verschickt hatte. Zudem hatte er Kolleginnen
im Innenministerium nach deren Aussagen offen sexuelle Avancen gemacht.
Im Untersuchungsausschuss des Landtags war zudem eine Anekdote aus seiner
Zeit als stellvertretender Chef des Landeskriminalamts bekannt geworden.
Während die Corona-Maßnahmen Kontakte einschränkten, hatte Renner offenbar
in seinem Büro mit Kollegen eine Party gefeiert. Eine Beamtin, die die
leeren Flaschen entsorgte, war von einer Polizeistreife zu Rede gestellt
worden.
## Verfahren wegen Bestechlichkeit
Die jetzige Entscheidung sei das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen im
Disziplinarverfahren, erklärte das Innenministerium, das offenbar
optimistisch ist, Renner am Ende ganz aus dem Beamtenverhältnis entfernen
zu können. Auf das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Stuttgart
wollte das Ministerium offenkundig nicht warten.
Dort läuft noch ein Verfahren wegen Bestechlichkeit. Renner soll in einem
Videotelefonat der Beamtin, die gegen ihn die Vorwürfe der sexuellen
Nötigung erhoben hatte, berufliche Vorteile in Aussicht gestellt haben,
falls sie eine sexuelle Beziehung mit ihm eingehe. Die Staatsanwaltschaft
Stuttgart prüft eine Anklage inzwischen seit fast einem Jahr.
Die Opposition von FDP und SPD hatte längst gefordert, Renner zumindest
vorläufig die Bezüge zu kürzen, und warf dem Innenminister Untätigkeit vor.
Renners Strafverteidigerin bezeichnete die Disziplinarmaßnahme als „rein
politische Entscheidung“, die jeglicher rechtlichen Grundlage entbehre.
Renner hat dagegen beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht.
14 Aug 2024
## LINKS
[1] /Noetigungsverfahren-gegen-Polizeichef/!6003781
## AUTOREN
Benno Stieber
## TAGS
sexuelle Nötigung
Polizei
Schwerpunkt #metoo
Sexualisierte Gewalt
Social-Auswahl
Polizei
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Sexuelle Übergriffe
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