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# taz.de -- Sterbehilfe-Prozess in Berlin: Haftstrafe für Arzt
> Ein Arzt gibt einer Frau, die an Depressionen leidet, tödlich wirkende
> Medikamente. Jetzt wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.
Bild: Der angeklagte Arzt und sein Anwalt im Gerichtssaal des Kriminalgerichts …
Berlin/dpa | – Ein Berliner Arzt ist im [1][Prozess zu einem umstrittenen
Sterbehilfe-Fall] zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Das Landgericht Berlin sprach den 74-Jährigen am Montag des Totschlags
schuldig. Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war aus Sicht der
Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage.
Der Mediziner habe „die Grenzen des Zulässigen überschritten“, sagte
Richter Mark Sautter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arzt hatte
bereits zu Prozessauftakt angekündigt, dass er im Fall einer Verurteilung
Rechtsmittel einlegen werde.
Die Studentin der Tiermedizin hatte dem Urteil zufolge Anfang Juni 2021
Kontakt zu dem Arzt aufgenommen. Knapp zwei Wochen später stellte der
Mediziner ihr die tödlich wirkenden Tabletten zur Verfügung, die sie jedoch
erbrach. Am 12. Juli 2021 legte der Arzt dann der 37-Jährigen in einem
Hotelzimmer eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament. Diese hat
die Frau laut Urteil selbst in Gang gebracht – und starb wenig später.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine [2][Haftstrafe] von drei Jahren und neun
Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Arzt hatte vor Gericht
erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt an der „Urteils- und
Entscheidungsfreiheit“ der Frau gezweifelt. Er habe bei ihr „die große
seelische Not und die Entschlossenheit“ gesehen, notfalls einen
Gewaltsuizid zu begehen. Sein Verteidiger hatte im Plädoyer kritisiert,
dass es keine gesetzliche Regelung gebe.
Der frühere Hausarzt gehört einer Sterbehilfeorganisation an und ist in
einem früheren Prozess um [3][Sterbehilfe] freigesprochen worden. In dem
Fall ging es um eine Frau, die an einer chronischen Darmerkrankung litt.
Der Patientenwille sei zu achten, hieß es im März 2018 im Urteil, das der
Bundesgerichtshof (BGH) später bestätigte.
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8 Apr 2024
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