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# taz.de -- Berliner Häuserkämpfe: Kein Recht auf Gewinnoptimierung
> Der Eigentümer der Habersaathstraße darf Mieter:innen nicht kündigen,
> weil er abreißen und neu bauen will. Das hat nun das Landgericht
> entschieden.
Bild: Stand mal leer, ist nun bewohnt: Das Haus in der Habersaathstraße in Ber…
BERLIN taz | Die verbliebenen Altmieter:innen des Gebäudes in der
[1][Habersaathstraße 40–48], einem erst 1984 errichtetem Plattenbau in
Mitte, wehren sich weiter erfolgreich gegen die Abriss- und Neubaupläne des
Hauseigentümers. Wie der Mieter*innenbeirat der Häuser der taz
mitteilte, hat die Arcadia Estates erneut eine juristische Niederlage
einstecken müssen.
Das Landgericht Berlin hat in einem nun veröffentlichten Beschluss von
Mitte März ihre Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts zurückgewiesen.
Damit ist die Eigentümerin mit dem Versuch gescheitert, Mieter*innen mit
der Begründung zu kündigen, dass sie nicht genügend Profit aus den
Wohnungen schlagen könne.
Diese sogenannten Verwertungskündigungen hatte das Amtsgericht im
vergangenen Jahr [2][bereits in 6 Fällen widersprochen] und dabei mit
klaren Worten zurückgewiesen. Dem schloss sich das Landgericht nun an. In
dem Beschluss heißt es: „Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch
den Fortbestand eines Mietvertrags ein erheblicher Nachteil entsteht, ist
vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und des
Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem
Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen.“
Dabei kommt das Gericht zu dem eindeutigen Schluss: „Das Eigentum gewährt
dem Vermieter keinen Anspruch auf Gewinnoptimierung oder auf Einräumung
gerade der Nutzungsmöglichkeiten, die den größtmöglichen wirtschaftlichen
Vorteil versprechen.“ In der Entscheidung wird zudem betont, dass das
Besitzrecht des Mieters an seiner Wohnung ebenfalls gesetzlich geschütztes
Eigentum ist.
## Wohnraum keine Ware
Bewohner*innen und Unterstützer*innen können sich damit in ihrer
Argumentation bestätigt sehen, dass Wohnraum nicht zur Ware werden dürfe.
„Nun ist es also amtlich und der erste Fall ist endgültig gewonnen“,
kommentiert Altmieter Daniel Dieckmann die Entscheidung erfreut.
Das Haus ist längst zu einen Symbol für den ausdauernden Kampf gegen
Leerstand und Verdrängung geworden. Wenige Altmieter:innen wehren sich
seit Jahren gegen ihre geplante Verdrängung und einen Abriss des intakten
Hauses. Teil des Kampfs waren auch mehrfache Besetzungen leerstehender
Wohnungen durch wohnungs- und obdachlose Menschen.
Auch wenn der Sekt für die Siegesfeier schon kalt gestellt wird, vorbei
sind die juristischen Auseinandersetzung zwischen der Arcadia und den
Bewohner*innen noch nicht. Vor dem Amtsgericht Mitte soll am 23. April
über eine weitere Klage entschieden werden.
14 Apr 2024
## LINKS
[1] /Spekulativer-Leerstand-in-Berlin/!5962529
[2] /Adventskalender-21/!5975764
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Stadtplanung
Obdachlosigkeit
Mietenprotest
Häuserkampf
Abriss
Wohnungsmangel
Immobilienspekulation
Schwerpunkt Obdachlosigkeit in Berlin
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Einschüchterung.
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