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# taz.de -- Dieselklage gegen Mercedes: Autobauer muss blechen
> Im Dieselskandal wollen Verbraucherschützer Schadenersatz für
> Mercedes-Kunden erstreiten. Nun waren sie vor Gericht in wichtigen
> Punkten erfolgreich.
Bild: Noch hat Mercedes-Benz niemanden entschädigt
Berlin dpa/afp/taz | Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz hat in
bestimmten Dieselautos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut – und
diese Fahrzeuge teilweise wissentlich verkauft. Das geht aus einem
Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor,
dass der vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag verkündete. Das
Gericht stellte das „bedingt vorsätzliche Handeln“ von
Mitarbeiter:innen des Unternehmens fest, woraus sich für
Mercedes-Kund:innen ein Anspruch auf Schadenersatz ergebe.
Damit haben sich Verbraucherschützer:innen in Teilen mit einer Klage
durchgesetzt, die sie im Zuge des Dieselskandals gegen Mercedes eingereicht
hatten. In der Musterklage hatte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) auf Mercedes-Modelle der Reihen GLK und GLC mit einem bestimmten
Motortyp des konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückruf-Bescheiden des
Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren.
Nach [1][KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige
Abschalteinrichtung verbaut] – und so die Reinigung von Diesel-Abgasen
eingeschränkt. Mercedes hatte die Vorwürfe damals bestritten.
Wie viele Autobesitzer:innen nun Anspruch auf Schadenersatz haben
könnten, war zunächst offen. Der Klage hatten sich nach Angaben des vzbv
rund 2.800 Menschen angeschlossen. Allerdings wies die Kammer Teile der
Klage ab.
## Mercedes-Mitarbeitende sollen Bescheid gewusst haben
Das Oberlandesgericht stellte zunächst unter Verweis auf das KBA fest, dass
die fraglichen Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verkauft
wurden. Schadenersatzanspruch hätten die Käufer:innen nur, sollte der
Hersteller sie dadurch „vorsätzlich geschädigt“ haben. Zumindest für die
Euro-5-Modelle habe der vzbv ein vorsätzliches Handeln von Mercedes nicht
darlegen können, erklärte das Gericht.
[2][Bei den Euro-6-Modellen] urteilten die Richter hingegen, dass
Mercedes-Mitarbeiter:innen „zumindest billigend in Kauf genommen“ hätten,
dass die Autos mit unrechtmäßigen Systemen ausgestattet waren, als die
Fahrzeuge auf den Markt kamen. Der vzbv hatte insbesondere auf
rechtskräftige Strafbefehle gegen drei Mercedes-Mitarbeitende wegen
gewerbsmäßigen Betrugs verwiesen, von denen einer auch die fraglichen
Euro-6-Modelle betrifft.
Sowohl die Verbraucherschützer:innen als auch Mercedes können noch
Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn
das Urteil in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher:innen ihr Recht
auf Schadenersatz durchsetzen.
Eine Musterfeststellungsklage soll zunächst den grundsätzlichen Anspruch
auf Schadenersatz feststellen. Anschließend müssen die Verbraucher die
konkreten Summen individuell einklagen.
## Mercedes geht in Berufung
Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen.
„Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht“, sagte ein
Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für
unbegründet und werde sich dagegen verteidigen. Die
Unternehmensentscheidungen beim Verkauf der strittigen Modelle seien „zum
damaligen Zeitpunkt zumindest vertretbar“ gewesen und „jedenfalls nicht in
der Absicht unrechtmäßig zu handeln“ getroffen worden.
Der vzbv [3][verbuchte das Urteil des Stuttgarter OLG dennoch als Erfolg].
„Nun sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt“, erklärte
Ronny Jahn, der beim vzbv für Sammelklagen zuständig ist.
„Von dem Urteil profitieren nur rund 2.800 Teilnehmer der Klage direkt“,
erklärte der Anwalt Claus Goldenstein, der nach eigenen Angaben tausende
Autokäufer:innen bei Klagen im Zusammenhang mit dem
Diesel-Abgasskandal vertritt. Die Entscheidung sende dennoch ein positives
Signal an Verbraucher:innen.
Der Abgasskandal habe unter anderem zu Wertverlusten der Fahrzeuge geführt.
„Insofern ist es nur folgerichtig, dass die Halter von illegal
manipulierten Mercedes-Fahrzeugen [4][einen Teil des ursprünglich gezahlten
Kaufpreises zurückfordern] können.“
Vor dem Bundesgerichtshof läuft außerdem [5][eine Klage der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer]. Hintergrund ist in diesem Fall,
dass Mercedes-Benz laut DUH seine Klimaverpflichtungen missachte. Mit der
Klage will die Umwelthilfe erreichen, dass Mercedes bis 2030 den Verkauf
klimaschädlicher Verbrenner-Neuwagen stoppt.
28 Mar 2024
## LINKS
[1] /Stilllegung-wegen-Abgasmanipulation/!5960466
[2] /Einigung-der-EU/!5977906
[3] https://www.vzbv.de/urteile/diesel-urteil-mercedes-muss-verantwortung-fuer-…
[4] /Urteil-zum-Dieselskandal/!5942939
[5] /Umwelthilfe-zieht-Mercedes-vor-Gericht/!5969656
## TAGS
Mercedes Benz
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