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# taz.de -- Klage Schweizer Frauen erfolgreich: Klimaschutz ist Menschenrecht
> Die „Klimaseniorinnen“ haben das Menschenrecht auf Klimaschutz
> erstritten. Ein historischer Sieg, auch wenn zwei weitere Klagen
> abgewiesen wurden.
Bild: Sichtbare Folge des Klimawandels: Gletscherschwund im Haslital Berner Obe…
Die Schweiz betreibt nicht genug Klimaschutz und verletzt dadurch
Menschenrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am
Dienstag entschieden.
Es klingt erst mal wie etwas, das ohnehin schon alle wissen: Schließlich
sterben jetzt schon jedes Jahr viele tausend Menschen infolge von Hitze.
Dürren und Überschwemmungen raffen manche Ernte dahin und machen eine
ausreichende und gesunde Ernährung schwieriger und teurer. Die Klimakrise
führt zu bedeutsamen Einschränkungen in ganz grundlegenden Bedürfnissen von
Menschen. Und Industrieländer wie die Schweiz tun zwar nicht nichts
dagegen, aber natürlich deutlich zu wenig. Das ist mehr oder weniger Common
Sense.
Aber Common Sense ist vor Gericht nicht alles, wenn nicht sogar fast
nichts. Die Menschenrechtskonvention, deren Einhaltung der
Menschenrechtsgerichtshof überwacht, stammt aus dem Jahr 1950. Sie erwähnt
die Klimakrise entsprechend nicht einmal. Würden die Richter*innen sich
überhaupt zuständig fühlen? Das war vor dem Urteil eine berechtigte Sorge.
Geklagt hatten die Klimaseniorinnen, eine Gruppe aus etwa 2.000
Schweizerinnen. In der Eidgenossenschaft haben sie sich schon erfolglos
durch die Instanzen geklagt. Dass die Straßburger Richter*innen ihnen
nun in weiten Teilen recht gegeben haben, ist ein riesiger Erfolg.
Denn es ist überhaupt die erste [1][Klimaklage], die bei den Straßburger
Richter*innen Erfolg hat. Zwei weitere wiesen sie am Dienstag ab,
allerdings vor allem aus formalen Gründen.
Portugiesische Jugendliche hatten mehr als 30 europäische Staaten auf mehr
[2][Klimaschutz] verklagt, hätten aber nach Ansicht des Gerichts erst die
Instanzen in ihrem Heimatland bemühen müssen.
Und der Franzose Damien Carême, ehemaliger Bürgermeister des Küstenortes
Grande-Synthe, hatte seine Regierung angeklagt. Nur ist er mittlerweile
EU-Abgeordneter und in Brüssel wohnhaft – und kann damit laut Gericht nicht
mehr als Opfer im Sinne seiner Klage gelten.
Das Fazit bleibt also trotz dieser Urteile unangefochten: Klimaschutz ist
Menschenrecht.
9 Apr 2024
## LINKS
[1] /Umwelthilfe-zieht-Mercedes-vor-Gericht/!5969656
[2] /Die-Lausitz-im-Strukturwandel/!5987607
## AUTOREN
Susanne Schwarz
## TAGS
Schwerpunkt Klimawandel
Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Schweiz
Weltklima
Podcast „klima update°“
Schwerpunkt Ostdeutschland
Verkehrswende
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