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# taz.de -- Nach Geiselnahme im Gefängnis: Sieben Jahre für Halle-Attentäter
> Wegen des Terroranschlags in Halle wurde Stephan Balliet zur Höchststrafe
> verurteilt. Nun folgt eine neue Strafe wegen Geiselnahme hinter Gittern.
Bild: Justizbeamte führen den Angeklagten Stephan Balliet in den Gerichtssaal
Magdeburg dpa | Der Attentäter von Halle ist [1][wegen Geiselnahme im
Gefängnis Burg] zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt
worden. Das entschied das Landgericht Stendal am Dienstag. Praktische
Auswirkungen wird das neue Urteil zunächst nicht haben. Wegen des
rassistischen und antisemitischen Anschlags von Halle wurde er [2][im
Dezember 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe] mit anschließender
Sicherungsverwahrung verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der
Schuld festgestellt.
Damit wäre ohnehin offen, wann er seine Haftstrafe abgesessen hat und in
die komfortablere Sicherungsverwahrung wechseln könnte. Am 9. Oktober 2019,
dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er versucht, die Synagoge
von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang,
ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.
Der 32-jährige Attentäter gilt als extremes Sicherheitsrisiko für andere
und für sich selbst. Deshalb fand der jüngste Prozess wieder unter
besonderen Sicherheitsvorkehrungen in Magdeburg statt. Hinter dem
Angeklagten saßen stets vier maskierte Spezialkräfte der Justiz in voller
Schutzausrüstung. Der Zuschauerbereich ist durch Sicherheitsglas
abgetrennt. Aus Sicht des psychiatrischen Gutachters Norbert Leygraf sind
von Balliet weitere schwere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten zu
erwarten, so er die Gelegenheit dazu habe.
Balliet hat nach der Geiselnahme in verschiedenen Gefängnissen gesessen.
Kurz nach der Tat war er aus der JVA Burg ins bayerische Augsburg
ausgeflogen worden, im Juni 2023 wurde er in die JVA Wolfenbüttel verlegt.
Kurz vor Beginn des Prozesses wurde der 32-Jährige wieder nach
Sachsen-Anhalt gebracht, in die Jugendanstalt Raßnitz. Von dort aus wurde
er zu den vier Verhandlungstagen nach Magdeburg geflogen.
Im Gefängnis sollen sich bei Balliet stille Phasen, in denen der 32-Jährige
nicht spricht und sich kaum bewegt, abwechseln mit plötzlichen Ausbrüchen.
Es soll so gut wie keine Kommunikation zwischen dem Gefangenen und den
Bediensteten des Strafvollzugs, Psychiatern, Sozialarbeitern und Ärzten
geben. Er gilt als nicht behandlungsfähig und nicht behandlungsbereit.
27 Feb 2024
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