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# taz.de -- Britin Shamima Begum und IS: Staatsbürgerschaft legal entzogen
> Als 15-Jährige wurde Begum vom „IS“ angeworben, später verlor sie ihre
> Staatsbürgerschaft. Nun verwarf ein Gericht ihre Berufung.
Bild: Shamima Begum wird die britische Staatsbürgerschaft entzogen. Undatierte…
München taz „Wir sind uns einig, die Berufung abzulehnen“. Mit diesen
Worten verwarf Sue Carr, leitende Richterin der englischen und walisischen
Justiz am Londoner Hochgericht am Freitag die Berufung Shamima Begums.
Insgesamt drei Richter waren an dem Fall beteiligt.
Begum, heute 24 Jahre alt, [1][wurde als 15-jähriges Mädchen gemeinsam mit
zwei Freundinnen von der Terrorgruppe „Islamischer Staat (IS)“ angeworben].
Sie verließ dazu ihre Heimat Bethnal Green im Osten Londons, und reiste
ohne Wissen ihrer Eltern über die Türkei nach Syrien. Dort wurde sie mit
einem aus den Niederlanden stammenden IS-Kämpfer verheiratet.
Nach dem Zerfall des IS in Syrien fand sich Begum in einem Lager für
ehemalige IS-Angehörige in Nordsyrien wieder. Der damalige britische
Innenminister Sajid Javid hatte 2020 ihre britische Staatsangehörigkeit
aufgehoben und ihr [2][die Möglichkeit einer Rückkehr in das Vereinigte
Königreich verwehrt]: sie sei Mitglied einer terroristischen Organisation
und stelle deshalb unter anderem eine Gefahr für die nationale Sicherheit
dar.
Nachdem ein Antrag ihrer Anwälte, wenigstens ihrem Berufungsverfahren
persönlich in Großbritannien beiwohnen zu können, vom britischen Supreme
Court (ebenfalls nach Berufung) abgelehnt worden war, wurde ihre
eigentliche Berufung gegen die Entscheidung des Innenministers in ihrer
Abwesenheit verhandelt. Sie verlor diesen Einspruch in erster Instanz im
vergangenen Jahr.
## Ursprünglich doppelte Staatsbürgerschaft, jetzt keine mehr
In der Berufung, zu der am Freitag das Urteil verlesen wurde, sollten
verschiedene Aspekte ihres Falls weiter geprüft werden, darunter die
Behauptung, dass sie als Minderjährige Opfer von Beeinflussung, sexueller
Ausbeutung und Menschenhandel gewesen sei. Außerdem solle sie trotz einer
zweiten Staatsangehörigkeit – Begum kam in London als Kind
bangladeschischer Eltern zur Welt – durch den Entzug der britischen
Staatszugehörigkeit de facto staatenlos geworden sein.
Bangladesch stellte klar, dass die junge Frau aufgrund ihrer Vergangenheit
nicht einreisen dürfe. Als weiteres Argument ihrer Berufung wurde die
ungleiche Anwendung der Verfügung gegen Brit:innen muslimischen Glaubens
genannt. Die drei Richter des Hochgerichts verwarfen jedoch alle Argumente.
Richterin Sue Carr gab an, dass dem Innenminister alle erwähnten Aspekte
bei seiner Entscheidung vorgelegen hatten, und dass es sein Recht war,
diese Entscheidung zu treffen. Es sei zudem nicht bewiesen, dass sie
tatsächlich Opfer von Menschenhandel gewesen sei. Sie möge durchaus unter
dem Einfluss anderer gestanden haben, dann jedoch ihre eigene Entscheidung
getroffen haben, so die Richterin.
Zwischen ihrer Ausreise 2015 und der Aufhebung ihrer Staatszugehörigkeit
sei außerdem zu viel Zeit vergangen. Carr gab an, dass manche das Urteil
des Innenministers als hart ansehen mögen, während andere glauben würden,
Begum hätte ihr Schicksal selber ausgesucht, doch das Gericht könne darüber
keine Meinung haben.
Begums Verteidiger, Daniel Furner, sagte, er werde weiter für Begums Rechte
kämpfen, während das britische Innenministerium die Entscheidung im Namen
der Sicherheit begrüßte.
May Foa die Co-Direktorin der britischen Menschenrechtsorganisation
Reprieve, die Mitberater der Verteidigung Begums sind, erklärte der BBC
nach dem Urteil, dass, das Vereinigte Königreich das einzige Land unter den
G20-Staaten sei welche ihren Bürger:innen die Staatsbürgerschaft
entziehe, das an Methoden aus der deutschen Nazizeit erinnere.
Bisher hätte es zudem auf Berufung von geheimen Informationen der
Nachrichtendienste keine Angaben gegeben, weshalb Begum weiterhin eine
Gefahr für die britische Staatssicherheit darstelle.
23 Feb 2024
## LINKS
[1] /Vom-IS-zurueck-nach-Grossbritannien/!5575018
[2] /Gericht-in-Grossbritannien/!5754190
## AUTOREN
Daniel Zylbersztajn-Lewandowski
## TAGS
Großbritannien
Justiz
„Islamischer Staat“ (IS)
Staatsangehörigkeit
Menschenrechte
Shamima Begum
Bangladesch
Schwerpunkt Rassismus
„Islamischer Staat“ (IS)
„Islamischer Staat“ (IS)
Schwerpunkt Syrien
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