# taz.de -- Britin Shamima Begum und IS: Staatsbürgerschaft legal entzogen | |
> Als 15-Jährige wurde Begum vom „IS“ angeworben, später verlor sie ihre | |
> Staatsbürgerschaft. Nun verwarf ein Gericht ihre Berufung. | |
Bild: Shamima Begum wird die britische Staatsbürgerschaft entzogen. Undatierte… | |
MÜNCHEN taz „Wir sind uns einig, die Berufung abzulehnen“. Mit diesen | |
Worten verwarf Sue Carr, leitende Richterin der englischen und walisischen | |
Justiz am Londoner Hochgericht am Freitag die Berufung Shamima Begums. | |
Insgesamt drei Richter waren an dem Fall beteiligt. | |
Begum, heute 24 Jahre alt, [1][wurde als 15-jähriges Mädchen gemeinsam mit | |
zwei Freundinnen von der Terrorgruppe „Islamischer Staat (IS)“ angeworben]. | |
Sie verließ dazu ihre Heimat Bethnal Green im Osten Londons, und reiste | |
ohne Wissen ihrer Eltern über die Türkei nach Syrien. Dort wurde sie mit | |
einem aus den Niederlanden stammenden IS-Kämpfer verheiratet. | |
Nach dem Zerfall des IS in Syrien fand sich Begum in einem Lager für | |
ehemalige IS-Angehörige in Nordsyrien wieder. Der damalige britische | |
Innenminister Sajid Javid hatte 2020 ihre britische Staatsangehörigkeit | |
aufgehoben und ihr [2][die Möglichkeit einer Rückkehr in das Vereinigte | |
Königreich verwehrt]: sie sei Mitglied einer terroristischen Organisation | |
und stelle deshalb unter anderem eine Gefahr für die nationale Sicherheit | |
dar. | |
Nachdem ein Antrag ihrer Anwälte, wenigstens ihrem Berufungsverfahren | |
persönlich in Großbritannien beiwohnen zu können, vom britischen Supreme | |
Court (ebenfalls nach Berufung) abgelehnt worden war, wurde ihre | |
eigentliche Berufung gegen die Entscheidung des Innenministers in ihrer | |
Abwesenheit verhandelt. Sie verlor diesen Einspruch in erster Instanz im | |
vergangenen Jahr. | |
## Ursprünglich doppelte Staatsbürgerschaft, jetzt keine mehr | |
In der Berufung, zu der am Freitag das Urteil verlesen wurde, sollten | |
verschiedene Aspekte ihres Falls weiter geprüft werden, darunter die | |
Behauptung, dass sie als Minderjährige Opfer von Beeinflussung, sexueller | |
Ausbeutung und Menschenhandel gewesen sei. Außerdem solle sie trotz einer | |
zweiten Staatsangehörigkeit – Begum kam in London als Kind | |
bangladeschischer Eltern zur Welt – durch den Entzug der britischen | |
Staatszugehörigkeit de facto staatenlos geworden sein. | |
Bangladesch stellte klar, dass die junge Frau aufgrund ihrer Vergangenheit | |
nicht einreisen dürfe. Als weiteres Argument ihrer Berufung wurde die | |
ungleiche Anwendung der Verfügung gegen Brit:innen muslimischen Glaubens | |
genannt. Die drei Richter des Hochgerichts verwarfen jedoch alle Argumente. | |
Richterin Sue Carr gab an, dass dem Innenminister alle erwähnten Aspekte | |
bei seiner Entscheidung vorgelegen hatten, und dass es sein Recht war, | |
diese Entscheidung zu treffen. Es sei zudem nicht bewiesen, dass sie | |
tatsächlich Opfer von Menschenhandel gewesen sei. Sie möge durchaus unter | |
dem Einfluss anderer gestanden haben, dann jedoch ihre eigene Entscheidung | |
getroffen haben, so die Richterin. | |
Zwischen ihrer Ausreise 2015 und der Aufhebung ihrer Staatszugehörigkeit | |
sei außerdem zu viel Zeit vergangen. Carr gab an, dass manche das Urteil | |
des Innenministers als hart ansehen mögen, während andere glauben würden, | |
Begum hätte ihr Schicksal selber ausgesucht, doch das Gericht könne darüber | |
keine Meinung haben. | |
Begums Verteidiger, Daniel Furner, sagte, er werde weiter für Begums Rechte | |
kämpfen, während das britische Innenministerium die Entscheidung im Namen | |
der Sicherheit begrüßte. | |
May Foa die Co-Direktorin der britischen Menschenrechtsorganisation | |
Reprieve, die Mitberater der Verteidigung Begums sind, erklärte der BBC | |
nach dem Urteil, dass, das Vereinigte Königreich das einzige Land unter den | |
G20-Staaten sei welche ihren Bürger:innen die Staatsbürgerschaft | |
entziehe, das an Methoden aus der deutschen Nazizeit erinnere. | |
Bisher hätte es zudem auf Berufung von geheimen Informationen der | |
Nachrichtendienste keine Angaben gegeben, weshalb Begum weiterhin eine | |
Gefahr für die britische Staatssicherheit darstelle. | |
23 Feb 2024 | |
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## AUTOREN | |
Daniel Zylbersztajn-Lewandowski | |
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