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# taz.de -- Revision in Verfahren um IS-Rückkehrerin: BGH kippt Urteil gegen J…
> 2021 wurde die IS-Rückkehrerin verurteilt, weil sie im Irak tatentlos
> zugesehen hatte, wie ein Kind verdurstete. Jetzt muss das Urteil neu
> verhandelt werden.
Bild: Die Angeklagte Jennifer W. sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssa…
Karlsruhe afp/dpa | Das Oberlandesgericht München muss neu über die Strafe
für die niedersächsische [1][IS-Rückkehrerin Jennifer W.] entscheiden, die
dem Sterben eines versklavten Mädchens im Irak tatenlos zugesehen haben
soll. Der Bundesgerichtshof erklärte am Donnerstag in Karlsruhe, dass das
Münchner Urteil Rechtsfehler enthalte. Die Revision des
Generalbundesanwalts hatte damit Erfolg. (Az. 3 Str 246/22)
W. war im Oktober 2021 in München wegen verschiedener Gesetzesverstöße zu
zwei Freiheitsstrafen verurteilt worden, die zu einer Gesamtstrafe von
[2][zehn Jahren Haft] zusammengefasst wurden. Für Verbrechen gegen die
Menschlichkeit durch Versklavung verhängte das Oberlandesgericht neun
Jahre. Es ging von einem minderschweren Fall aus, machte dabei aber
Rechtsfehler, wie der BGH nun entschied.
Über diesen Teil der Strafe und damit auch über die Gesamtstrafe muss ein
anderer Senat des Oberlandesgerichts darum nun noch einmal verhandeln und
entscheiden. Auch W. selbst wandte sich mit einer Revision an den BGH.
Diese wurde am Donnerstag aber verworfen.
W.s irakischer Ex-Mann, der die Fünfjährige im Irak zur Strafe an ein
Gitter im Hof gekettet hatte, ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger
Haft verurteilt, auch wegen Völkermordes. Er hatte das Mädchen und dessen
Mutter als Sklavinnen gekauft, nachdem diese von der [3][Terrororganisation
Islamischer Staat (IS)] verschleppt worden waren.
9 Mar 2023
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[3] /Politologe-ueber-IS-Rueckkehrerin/!5806465
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