# taz.de -- Prozess wegen Versklavung mit Todesfolge: 14 Jahre Haft für IS-Rü… | |
> In München wird eine frühere IS-Anhängerin in einem | |
> Wiederaufnahmeverfahren zu langer Haft verurteilt. Sie hatte ein Mädchen | |
> in ihrer Obhut verdursten lassen. | |
Bild: Die Angeklagte Jennifer W. im Münchner Gerichtssaal während des ersten … | |
München dpa | Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch | |
Verdursten ist die [1][islamistische Extremistin Jennifer W.] in München | |
wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe | |
verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München lastete ihr am | |
Dienstag unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor und warf ihr vor, aus | |
Menschenverachtung gehandelt zu haben. | |
Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 | |
in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem | |
damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor | |
in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen. | |
Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren, | |
nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres OLG-Urteil im Zuge einer | |
Revision [2][zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß | |
zurückverwiesen hatte]. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren | |
Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun aber nicht mehr von | |
einem minder schweren Fall aus. | |
## Pistole an den Kopf gehalten | |
Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten | |
Frau nach dem Tod des Kindes. So habe Jennifer W. der Mutter eine Pistole | |
an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. | |
Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen | |
Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens [3][bis heute leidet]. | |
29 Aug 2023 | |
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