| # taz.de -- Früherer KSK-Kommandeur: Amnestie-Verfahren eingestellt | |
| > Ein ehemaliger KSK-Kommandeur soll Straftaten von Soldaten nicht gemeldet | |
| > habe. Das Verfahren gegen ihn wurde nun gegen eine Geldauflage | |
| > eingestellt. | |
| Bild: Können einpacken: Staatsanwaltschaft und Verteidigung | |
| Tübingen afp | Das Landgericht Tübingen hat das [1][Verfahren gegen den | |
| ehemaligen Kommandeur] der Bundeswehreliteverband Kommando Spezialkräfte | |
| (KSK), Markus Kreitmayr, gegen eine Geldauflage von 8.000 Euro eingestellt. | |
| Das Gericht ging am dritten Prozesstag nach Zeugenvernehmungen davon aus, | |
| dass nur eine geringe Schuld vorliegt, wie ein Sprecher am Montag | |
| mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Brigadegeneral vorgeworfen, | |
| Straftaten von Soldaten trotz gesetzlicher Pflichten nicht an Vorgesetzte | |
| und Strafverfolger gemeldet zu haben. | |
| Hintergrund war nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass beim KSK bei | |
| einer Inventur 2019 „erhebliche Fehlbestände“ an Munition registriert | |
| worden waren. Kreitmayr soll entschieden haben, dass Soldaten anonym | |
| Munition zurückgeben konnten, die sie zuvor an sich genommen hatten. | |
| Vorgaben zur Meldung jedes Verdachts auf Straftaten soll er hingegen | |
| ignoriert haben. | |
| Kreitmayr verteidigte sein Vorgehen vor Gericht. Er sei nicht davon | |
| ausgegangen, dass bei untergebenen Soldaten, die auf dem Kasernengelände | |
| vorschriftswidrig Munition gelagert hätten, Straftaten vorlägen, sagte er | |
| im Prozess. Er sei höchstens von Dienstvergehen ausgegangen. | |
| ## „Ich stehe zu meiner Entscheidung“ | |
| Er habe verhindern wollen, dass Soldaten aus Angst vor disziplinarischen | |
| Folgen Munition vom Kasernengelände schmuggeln und privat lagern könnten, | |
| was wiederum eine Straftat dargestellt hätte, gab Kreitmayr an. „Ich stehe | |
| auch heute noch zu meiner Entscheidung“, sagte er. | |
| Die Affäre um die interne KSK-Amnestie hatte seinerzeit für erhebliches | |
| Aufsehen gesorgt, weil bei einem anderen aktiven KSK-Mitglied im | |
| Privatgarten Gefechtsmunition, Sprengstoff und Waffen gefunden worden | |
| waren. Er wurde inzwischen rechtskräftig verurteilt. Durch Medienberichte | |
| waren zudem zuvor Verbindungen aktiver und ehemaliger KSK-Soldaten zu den | |
| rechtsextremistischen Netzwerken Nordkreuz und Uniter bekannt geworden. | |
| Im Fall einer Verurteilung nach dem Bundeswehrgesetz hätte Kreitmayr im | |
| Höchstfall eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren gedroht. Mit der | |
| Einstellung des Verfahrens waren Staatsanwaltschaft und Verteidigung | |
| einverstanden. Nach der Zahlung der Geldauflage an eine gemeinnützige | |
| Organisation wird das Urteil rechtskräftig. | |
| 19 Feb 2024 | |
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