| # taz.de -- Russische Minderheit in Lettland: Abgeschoben in die alte Heimat | |
| > Der 82-jährige Leiter des Lettisch-Russischen Verbandes für | |
| > Zusammenarbeit wird als unerwünschte Person nach Russland ausgewiesen. | |
| > Moskau protestiert. | |
| Bild: Der 82-jährige russische pensionierte Soldat Boris Katkow kommt am 13. J… | |
| Berlin taz | Der Vorsitzende des Lettisch-Russischen Verbandes für | |
| Zusammenarbeit (LRAS), Boris Katkow, ist am vergangenen Freitag nach | |
| Russland abgeschoben worden. Informationen des Nachrichtenportals LSM | |
| zufolge sei der 82-Jährige auf Betreiben des lettischen Innenministeriums | |
| wegen jahrelanger und systematischer Tätigkeit für die Interessen Russlands | |
| auf eine Liste unerwünschter Personen in Lettland gesetzt worden. | |
| Gegenüber russischen Medien hatte Katkow am vergangenen Mittwoch von einem | |
| Brief des lettischen Innenministeriums berichtet, wonach er eine Bedrohung | |
| für die nationale Sicherheit Lettlands darstelle und abgeschoben werde. Die | |
| Entscheidung sei politisch motiviert. | |
| Moskau reagierte umgehend. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, | |
| Maria Sacharowa, nannte die Abschiebung einen „provokativen Akt“, der | |
| darauf abziele, russischsprachige Bewohner*innen Lettlands | |
| einzuschüchtern. Diese seien Opfer neonazistischer Äußerungen und | |
| Russophobie. | |
| Die russische Botschaft in Lettland sprach von einem „absolut | |
| unmenschlichen“ Vorgehen des baltischen Staates, das das Prinzip verletze, | |
| Familien nicht zu trennen. Zudem werde ein bilaterales zwischenstaatliches | |
| Abkommen von 1994 über Fragen des sozialen Schutzes russischer | |
| pensionierter früherer Angehöriger des Militärs und ihrer | |
| Familienangehörigen verletzt. | |
| ## Sprachtest als Auflage | |
| Katkow war 1966 in die damalige lettische Sowjetrepublik gekommen und hatte | |
| bis zu seiner Pensionierung 1991 beim Militär gedient. 1998 erhielt er | |
| einen Pass für Nichtstaatsbürger*innen – eine Kategorie von | |
| Angehörigen der russischen Minderheit, die bestimmte Auflagen (wie | |
| beispielsweise ein Sprachtest) nicht erfüllt hatten. 2000 nahm er die | |
| russische Staatsbürgerschaft an. Aufgrund seines Alters wurde er von dem | |
| Sprachtest befreit. Der LRAS saß er seit ihrer Gründung 1999 vor. | |
| Von den rund 1,8 Millionen Einwohner*innen Lettland gehören [1][knapp | |
| 27 Prozent der russischen Minderheit an]. Ein bedeutender Teil dieses | |
| Personenkreises hat keine lettische Staatsbürgerschaft. Der sogenannte Pass | |
| für Nichtstaatsbürger*innen ist jedoch ein voll gültiges | |
| Reisedokument. | |
| Im vergangenen September waren Veränderungen des Einwanderungsgesetzes in | |
| Kraft getreten, die Angehörige der russischen Minderheit mit russischem | |
| Pass betreffen. Danach erhalten ehemalige Nichtstaatsbürger*innen, die nach | |
| 2003 die russische Staatsbürgerschaft erhalten haben, nicht mehr | |
| automatisch einen ständigen Aufenthaltstitel. Dafür müssen unter anderem | |
| [2][Sprachkenntnisse des Lettischen auf dem Niveau von A 2 nachgewiesen | |
| werden]. | |
| Laut der lettischen Nachrichtenagentur LETA droht aktuell (Stand Januar | |
| 2024) 1.167 russischen Staatsbürger*innen die Abschiebung aus Lettland. | |
| Sie haben die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt beziehungsweise | |
| sind entsprechenden Forderungen nicht nachgekommen. | |
| 15 Jan 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Barbara Oertel | |
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