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# taz.de -- Einigung auf EU-Lieferkettengesetz: Menschenrechte weltweit stärken
> Millionen Menschen leiden unter Ausbeutung durch Zwangsarbeit und andere
> Menschenrechtsverletzungen. Firmen in der EU müssen künftig darauf
> achten.
Bild: Kinderarbeit in einer Mine in Bolivien
Straßburg dpa | Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben
sich auf ein [1][Lieferkettengesetz] geeinigt. Damit sollen [2][große
Unternehmen zur Rechenschaft] gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder-
oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, wie aus Mitteilungen des
Europaparlaments und der EU-Staaten von Donnerstag hervorgeht. Größere
Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr
Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel
vereinbar sind, wie die EU-Staaten mitteilten.
Unternehmen sind nach den geplanten Regeln den Angaben zufolge für ihre
Geschäftskette, also auch Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise
auch für nachgelagerte Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling
verantwortlich. Der Finanzsektor soll zunächst von den Vorgaben
ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich gelten die Regeln für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten
und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Firmen, die nicht in der EU
sitzen, fallen unter das Gesetz, wenn sie in der EU einen Umsatz von mehr
als 300 Millionen Euro machen. Die EU-Kommission soll eine Liste der
betroffenen Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur
Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu
Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Die Einigung muss vom Parlament und
den EU-Staaten noch bestätigt werden, das ist normalerweise aber Formsache.
## Deutschland muss nachschärfen
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini,
sprach zwar von einem guten Tag für die Menschenrechte, sie hätte sich aber
noch strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz gewünscht. Die
Grünen-Politikerin betonte auch, dass das EU-Lieferkettengesetz über das
deutsche Gesetz hinausgehe. So müssten in Zukunft mehr Unternehmen über
ihre gesamte Lieferkette hinweg Risiken erfassen. Das EU-Lieferkettengesetz
ist eine sogenannte Richtlinie, die die Bundesregierung noch in nationales
Recht umsetzen muss, in Deutschland gilt seit Jahresbeginn bereits ein
Lieferkettengesetz.
Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi wies darauf
hin, dass mit dem Gesetz deutsche Unternehmen für
Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar seien, was bislang im deutschen
Lieferkettengesetz ausgeschlossen sei. So könnten Unternehmen
zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Unionspolitiker hatten sich ähnlich wie Wirtschaftsvertreter immer wieder
kritisch zu dem Gesetz geäußert. Sie befürchteten etwa zu großen
Bürokratieaufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil
gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind.
## Was bislang in Deutschland gilt
Das deutsche Lieferkettengesetz gilt bisher für Unternehmen mit mehr als
3.000 Beschäftigten. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind davon rund 900 Unternehmen
betroffen. Ab 2024 greift es für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Betroffene Firmen müssen auch unter den deutschen Vorgaben unter anderem
analysieren, wie groß das Risiko ist, dass sie von Menschenrechtsverstößen
wie Zwangsarbeit profitieren. Wenn sie Hinweise auf Verstöße haben, müssen
sie Maßnahmen ergreifen, „um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden
oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren“, heißt es im Gesetz.
Kontrolliert werden die Vorgaben vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle. Es geht auch eingereichten Beschwerden nach. Stellt das
Bundesamt Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen.
Unternehmen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, können auch von
öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
BMZ-Angaben zufolge arbeiten weltweit knapp 80 Millionen Kinder unter
ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf
Kaffeeplantagen. „Auch für unsere Produkte“, so das Ministerium. Laut der
[3][Hilfsorganisation Terre des Hommes] können zahlreiche Produkte von
Kinderarbeit betroffen sein. Dazu zählen etwa Blumen, Kleidung, Computer,
Tabak, Feuerwerk, Fußbälle, Kosmetik oder Lebensmittel.
14 Dec 2023
## LINKS
[1] https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz
[2] /Lieferkettengesetz-der-EU/!5969696
[3] https://www.tdh.de/was-wir-tun/arbeitsfelder/kinderarbeit/alles-unter-kontr…
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