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# taz.de -- Häuserkampf Hermannstraße 48: Mieter sollen keine Mieter sein
> Mieter in Neukölln sollen aus ihren Wohnungen in einem Fabrikgebäude
> verdrängt werden. Doch sie wehren sich und auch der Bezirk ist auf ihrer
> Seite.
Bild: Die H48 will bleiben
Berlin taz | Jahrzehntelang war es unstrittig, dass in dem alten
Fabrikgebäude im Hinterhof der [1][Hermannstraße 48] Menschen zur Miete
wohnen. Der einzige Unterschied zu den Mieter:innen im Vorderhaus: Die
mehr als 70 Bewohner:innen im zweiten Hinterhof leben in großen
Wohngemeinschaften. Doch die erste WG hat nun noch vor Weihnachten eine
Kündigung samt Räumungsklage erhalten.
Der neue Eigentümer des Gebäudes setzt auf Entmietung in der Hoffnung,
danach noch mehr Profit aus dem Gebäude zu schlagen. Der Trick: Er erklärt
die Räumlichkeiten zu Gewerbeflächen und spricht den Bewohner:innen ihr
Wohnmietrecht ab, das auch einen Schutz vor Kündigung beinhaltet.
Für Bewohner:innen und den Bezirk Neukölln ist dagegen klar, dass es
sich um Wohnraum handelt. Sie beharren darauf, dass die ehemalige
Eigentümerin die Mietverträge in dem Wissen abgeschlossen hat, dass die
Menschen dort vor allem wohnen und keinem Gewerbe nachgehen.
Der Bezirk hatte 2021 das Vorkaufsrecht für das Gebäudeensemble zugunsten
der Hausgemeinschaft gezogen, die es in Eigenregie übernehmen wollte. Doch
mit dem gerichtlichen Ende des Instruments Vorkaufsrecht kurz darauf
scheiterte das Unterfangen. Das Haus wechselte von der bisherigen
Alteigentümerin zu einer sächsischen Immobilienfirma. Die ging von Anfang
an auf Konfrontationskurs, verdrängte Gewerbebetriebe, annoncierte Anzeigen
für Büros auf den Flächen der Wohngemeinschaften und verweigerte sich jeder
Kommunikation.
## Treffen vor Gericht
Die H48 ist mittlerweile selbst zu einem stadtpolitischen Akteur geworden –
und kündigt an, einen über ihr Haus hinaus weisenden Kampf zu führen. „Wir
werden Klagen führen müssen, um das Wohnmietrecht, das uns zusteht, zu
erstreiten“, heißt es in einem Statement der Hausgemeinschaft. Mit allen
acht WGs wolle man sich nun juristisch gegen Verdrängungsabsichten zur
Wehr setzen, [2][um die finanziellen Risiken zu tragen, ist man nun auf
Geldsuche]. Schon am 16. Januar kommt es Landgericht am Tegeler Weg zu
einem ersten Prozess. Für 10 Uhr ruft die Hausgemeinschaft zu einer
Kundgebung vors Gericht.
Für die Eigentümer droht derweil an anderer Stelle Ungemach. Der Bezirk
prüft, ob er gegen den Leerstand in dem Gebäude vorgehen kann. Eine
ehemalige WG war dort rausgeflogen, nun stehen die Räumlichkeiten schon
seit Jahren leer. Laut Zweckentfremdungsverbotsgesetz allerdings darf
Wohnraum ohne besonderen Grund nicht länger als drei Monate leerstehen. Im
Raum steht eine Verpflichtung für die Spekulanten, die Räume als Wohnraum
zu vermieten, andernfalls drohen hohe Strafen.
26 Dec 2023
## LINKS
[1] /Gentrifizierung-in-Berlin/!5933133
[2] https://www.h48bleibt.org/unterstuetzung/
## AUTOREN
Erik Peter
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