# taz.de -- Terrorlistung von Irans Revolutionsgarde: Hinters Rechtsgutachten g… | |
> Irans Revolutionsgarde könne nicht auf die EU-Terrorliste, sagt das | |
> Außenministerium und verweist auf eine Verschlusssache. Der taz liegt sie | |
> vor: So steht es da nicht. | |
BERLIN taz | Bei der Außenpolitik gegenüber Iran könnte die Fallhöhe für | |
Annalena Baerbock nicht größer sein. Als im September 2022 nach dem Tod von | |
Jina Mahsa Amini die Proteste im Iran aufflammten, wirkte das wie ein | |
Präzedenzfall für die neue „[1][feministische Außenpolitik]“ der grünen | |
Ministerin: eine Revolte, begonnen von Frauen, die nicht länger die | |
patriarchale Unterdrückung eines autoritären Regimes ertragen wollten. | |
Entsprechend groß waren und sind die Erwartungen auch von Opposition und | |
iranischen Aktivist*innen. Sie fordern unter anderem, die Islamische | |
Revolutionsgarde des Iran (IRGC) in die Terrorliste der EU aufzunehmen. | |
Baerbock übernahm die Idee: „Die Revolutionsgarde als Terrororganisation zu | |
listen ist politisch wichtig & sinnvoll“, [2][schrieb sie am 9. Januar auf | |
Twitter (heute X).] Auch das EU-Parlament forderte die Staaten [3][im | |
Januar und noch einmal im Juni dazu auf]. | |
Gelistet wurden die IRGC bis heute nicht. Die rechtlichen Voraussetzungen | |
lägen dafür gegenwärtig nicht vor, sagt das Außenministerium regelmäßig u… | |
verweist auf ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Europäischen Rats | |
vom Februar dieses Jahres. | |
## Der taz liegt das nichtöffentliches Gutachten vor | |
Öffentlich überprüfen ließ sich das bislang nicht, das Gutachten ist | |
Verschlusssache. Der taz liegt das Papier nun vor: Daraus lässt sich nicht | |
schließen, dass die Listung derzeit rechtlich grundsätzlich nicht möglich | |
sei. Drei Völkerrechtler, die die taz um eine Bewertung bat, kommen zum | |
gleichen Ergebnis: So, wie das Auswärtige Amt auf das Gutachten verweist, | |
ist die Argumentation nicht gedeckt. | |
Die Diskrepanz zwischen dem Inhalt des nichtöffentlichen Gutachtens, den | |
Aussagen des Auswärtigen Amtes und der Bedeutung, die dem Papier in der | |
politischen Kommunikation zugemessen wird, ist eklatant. Baerbock macht | |
sich damit angreifbar. Warum? Klar ist: Im und um das Auswärtige Amt gibt | |
es zahlreiche Stimmen, die eine Terrorlistung der Revolutionsgarde | |
ablehnen. | |
Im März erklärte Außenministerin Baerbock, feministische Außenpolitik | |
bedeute nicht, dass man sich das Recht zurechtbiege. Sie habe daher den | |
Juristischen Dienst des Europäischen Rates um eine Einschätzung gebeten, ob | |
eine Listung der Revolutionsgarde unter dem europäischen | |
Anti-Terror-Sanktionsregime aktuell möglich sei. „Die Antwort lautete: | |
Nein“, [4][sagte Baerbock damals in einem Interview mit der Welt.] | |
Vor allem der [5][CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen hakte seitdem immer | |
wieder nach], und immer wieder blieb die Bundesregierung bei ihrer | |
Sprachregelung. So hieß es etwa Anfang Dezember vom Auswärtigen Amt erneut: | |
„Der Juristische Dienst des Rates hat in seiner schriftlichen Stellungnahme | |
im Februar 2023 festgestellt, dass für eine Listung einschlägige | |
Ermittlungen oder Urteile gegen die Iranischen Revolutionsgarden aus einem | |
Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht vorliegen und dass bestehende | |
Urteile aus den USA nicht herangezogen werden können.“ | |
Vorgelegt wurde die Ausarbeitung am 15. Februar dieses Jahres. Der | |
Juristische Dienst des Europäischen Rates, der Council Legal Service, | |
erstellt solche Gutachten für den Rat und seine Ausschüsse, „[6][um | |
sicherzustellen, dass Rechtsakte rechtmäßig und gut formuliert sind“]. Jede | |
einzelne der zwölf Seiten ist mit den Worten „Restreint UE / EU restricted“ | |
überschrieben, was in Deutschland einer Verschlusssache auf der Stufe „VS – | |
Nur für den Dienstgebrauch“ entspricht. | |
In den Schlussfolgerungen heißt es darin unter anderem: Eine erste Aufnahme | |
in die Liste erfordere das Vorliegen einer nationalen Entscheidung einer | |
zuständigen Behörde. Und: Dieser Beschluss müsse „die Einleitung von | |
Ermittlungen oder die Strafverfolgung wegen einer terroristischen Handlung, | |
des Versuchs der Begehung einer solchen Handlung, der Teilnahme an einer | |
solchen Handlung oder der Beihilfe zu einer solchen Handlung auf der | |
Grundlage schwerwiegender und glaubwürdiger Beweise oder Anhaltspunkte oder | |
die Verurteilung wegen solcher Taten betreffen“. | |
Weiter stellt der Juristische Dienst fest, dass als Grundlage für eine | |
Listung auch Entscheidungen von Ländern außerhalb der EU herangezogen | |
werden könnten. „Stützt sich der Rat auf eine Entscheidung eines | |
Drittstaats, so muss er sich vergewissern, dass diese Entscheidung unter | |
Wahrung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf effektiven Rechtsschutz | |
getroffen wurde“, heißt es in dem Gutachten. | |
In diesem Punkt widerspricht das Gutachten unter anderem dem | |
EU-Außenbeauftragten Josep Borrell. Dieser befürwortet weitere | |
Verhandlungen mit Iran [7][und hatte im Januar erklärt, für die | |
Terrorlistung sei ein nationales Gerichtsurteil innerhalb der EU nötig]. | |
Weiterhin befasst sich das Gutachten mit Bundesgerichtsurteilen aus den USA | |
von 2020 und 2018. Darin geht es um den Terrorangriff auf die Khobar Towers | |
in Saudi-Arabien im Jahr 1996, den demnach die IRGC verantwortet. Der Fall | |
liege laut Gutachten allerdings zu lange zurück. | |
Über weitere konkrete Entscheidungen, Fälle oder Urteile in anderen Staaten | |
gibt es in dem Gutachten keine Ausführungen. Dabei sind zahlreiche weitere | |
Fälle in der Diskussion. [8][2021 beispielsweise urteilte das Oberste | |
Gericht von Ontario in Kanada, dass der Abschuss von Flug 752 durch die | |
iranischen Revolutionsgarden „ein vorsätzlicher terroristischer Akt“ | |
gewesen sei]. Die Bundesregierung verwies dazu im November lediglich | |
darauf, dass auch die kanadische Regierung die iranischen Revolutionsgarden | |
bislang nicht gemäß dem „Anti-Terrorism Act“ gelistet habe. | |
Auch im Zusammenhang mit [9][Anschlägen und versuchten Anschlägen auf | |
jüdische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen im November 2022] vermuten | |
die Ermittler*innen, dass die Quds Force der Revolutionsgarde involviert | |
ist. | |
Matthew Levitt, früherer Analyst für Terrorismusbekämpfung beim FBI, | |
[10][veröffentlichte im Februar eine Ausarbeitung unter dem Titel: „Die EU | |
kann und sollte die IRGC als terroristische Vereinigung bezeichnen.“] Er | |
zählt in Europa allein in den vergangenen fünf Jahren 33 Anschläge, die | |
Iran verübt habe, in vielen Fällen mit Verbindung zur Revolutionsgarde. | |
Die taz bat drei Juristen, die Aussagen des Gutachtens zu bewerten. | |
[11][Christian Marxsen, Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an | |
der Humboldt-Universität zu Berlin], erklärte dazu: „In dem Gutachten | |
werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Listung als | |
Terrororganisation erörtert. Mit Blick auf die Revolutionsgarden wird | |
erklärt, dass zwei US-amerikanische Gerichtsentscheidungen keine | |
hinreichende Grundlage für eine Listung der iranischen Revolutionsgarden | |
als Terrororganisation sind. Allerdings findet sich in dem Gutachten keine | |
Aussage dazu, ob es anderweitige Anknüpfungspunkte – zum Beispiel weitere | |
Gerichts- oder Verwaltungsentscheidungen aus anderen Staaten – für eine | |
solche Listung gibt.“ | |
[12][Professor Matthias Herdegen, an der Universität Bonn unter anderem | |
Direktor des Instituts für Völkerrecht sowie Direktor am Center for | |
International Security and Governance], sagt: „Die Positionen des | |
Juristischen Dienstes liefern keine überzeugende Begründung gegen die | |
Terrorlistung. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Bundesregierung | |
hinter einer schwachen juristischen Argumentation verschanzt.“ | |
Aus Sicht Herdegens erscheint zudem der Umgang mit länger zurückliegenden | |
Entscheidungen von Strafgerichtsbehörden und Gerichten in Brüssel „wenig | |
überzeugend“: „Eine einmal belegte Verstrickung in den internationalen | |
Terrorismus begründet zumindest die Vermutung, dass diese weiterhin zur | |
Agenda einer Organisation gehört, solange diese Vermutung nicht widerlegt | |
ist.“ | |
Abgesehen von der Auslegung des juristischen Standpunkts hindere aus Sicht | |
des Völkerrechtlers niemand die Bundesregierung daran, auf eine neue | |
rechtliche Grundlage für eine Terrorlistung im Rahmen der Gemeinsamen | |
Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu dringen. | |
[13][Lukas Märtin, Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut für | |
ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg], erklärte | |
zu dem Gutachten: „Dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme der | |
Revolutionsgarden gegenwärtig rechtlich nicht vorlägen, geht aus der | |
Stellungnahme des Juristischen Dienst vom 15. Februar 2023 nicht hervor.“ | |
Märtin hat [14][zur Frage der Listung der IRGC und der angeblichen | |
rechtliche Hürden im Oktober eine Ausarbeitung veröffentlicht.] | |
Selbstverständlich bedürfe es einer rechtlich soliden Grundlage für die | |
Listung. „Das ist nicht trivial. Allerdings sehen wir in Deutschland eine | |
Tendenz, politische Debatten stark zu verrechtlichen. In der politischen | |
Kommunikation beruft man sich in verkürzender oder sogar inkorrekter Weise | |
auf das Recht, um die politische Entscheidung zu vermeiden.“ | |
## Auswärtiges Amt steht offiziell weiter hinter der Listung | |
Offiziell ist die Haltung der Bundesregierung unverändert, hört man auf | |
Nachfrage aus dem Auswärtigen Amt. Eine Listung sei politisch | |
wünschenswert, die rechtliche Basis hierfür müsse jedoch gesichert sein. | |
Gespräche dazu fänden weiterhin statt. In einer jüngsten Antwort der | |
Bundesregierung vom 13. Dezember heißt es zu dem Thema nach einer weiteren | |
Anfrage von Norbert Röttgen, dass in keinem der Mitgliedstaaten der EU | |
einschlägige Beschlüsse vorlägen und dies erst der Anlass der juristischen | |
Prüfung gewesen sei. | |
Hört man sich noch weiter um, so wird klar, dass im Auswärtigen Amt wie bei | |
beratenden Expert*innen durchaus politische Vorbehalte gegen eine | |
Terrorlistung bestehen. Die Revolutionsgarde wurde nach der Islamischen | |
Revolution 1979 als Gegengewicht zur regulären Armee gegründet. Sie ist | |
mittlerweile stark in die iranische Wirtschaft verstrickt. | |
[15][Expert*innen gehen davon aus, dass sie mit jedem zweiten | |
Unternehmen im Iran verbunden ist]. | |
Einige Diplomat*innen befürchten, dass mit einer Listung der | |
diplomatische Spielraum schwinde. Die Atomgespräche wären endgültig | |
beendet, Verhandlungskanäle verschlossen. | |
Botschaftsmitarbeiter*innen wären in Gefahr, ebenso einige deutsche | |
Staatsbürger*innen, die derzeit noch in Iran in Haft sitzen, darunter der | |
Unternehmer Jamshid Sharmahd. | |
Ein weiterer Einwand betrifft die Wirksamkeit einer solchen Listung. Für | |
die Revolutionsgarden bestehen seit 2010 bereits [16][EU-Sanktionen im | |
Bezug auf die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen]. Aus dem | |
Auswärtigen Amt hört man, dass hier der Handlungsrahmen über das | |
Anti-Terror-Sanktionsregime sogar hinausgehe. | |
Auch gebe es seit Beginn der Proteste mittlerweile 181 EU-Sanktionseinträge | |
wegen Menschenrechtsverletzungen in Iran, eine Vielzahl betreffe | |
Entscheidungsträger und Unterorganisationen der Revolutionsgarden. Ein | |
Terrorlistung habe darüber hinaus kaum eine reale Auswirkung, der | |
politische Preis dagegen sei hoch, da darüber auch in der EU keine | |
Einigkeit herrsche. Deutschland müsse dafür beispielsweise Ungarn teuer | |
politische Zugeständnisse machen. | |
## Widerspruch von Expertin und Kritik aus der Opposition | |
Rebecca Schönenbach, Terrorexpertin bei der [17][NGO „Veto! Für den | |
Rechtsstaat“], widerspricht der Annahme, eine Listung der Revolutionsgarden | |
als Terrororganisation hätte nur einen geringen Effekt. Aus ihrer Sicht | |
würde dies nicht nur wie bisher die finanzielle Unterstützung der | |
Organisation unter Strafe stellen und Einreise- sowie finanzielle | |
Beschränkungen für die Vertreter der Organisation bedeuten, sondern weit | |
darüber hinausgehen. „Vor allem wird damit jede Unterstützung der | |
Revolutionsgarden strafbar, bis hin zum Zeigen ihres Emblems“. | |
Schönenbach verweist beispielsweise auf die Glorifizierung von | |
Revolutionsgardisten wie Qasim Soleimani, den langjährigen Befehlhaber der | |
Quds-Einheit. [18][Als Soleimani 2020 von einer US-Drohne getötet wurde,] | |
hätten etliche schiitische Moscheen Trauerfeiern abgehalten. „Solche und | |
auch andere Formen der Weitergabe von islamistischem Gedankengut der IRGC | |
könnten unterbunden werden, was endlich die bisher unterschätzte | |
Radikalisierungsarbeit der Regimevertreter in Deutschland einschränken | |
würde“, sagte Schönenbach der taz. | |
CDU-Politiker Röttgen sieht ebenfalls weitreichende juristischen Folgen | |
durch eine Listung. Es gehe ihm aber vor allem auch um das politische | |
Signal, als Entscheidung gegen das Mullah-Regime. „Die Außenministerin und | |
das Auswärtige Amt täuschen seit bald einem Jahr die Öffentlichkeit und | |
sagen im Bundestag bewusst die Unwahrheit, was den Inhalt des Gutachtens | |
angeht“, sagte Röttgen der taz. „Was fehlt, ist der politische Wille und | |
die Bereitschaft der Außenministerin, für eine Terrorlistung innerhalb der | |
EU zu kämpfen.“ | |
Die Menschenrechtsaktivistin Daniela Sepehri ist von der Bundesregierung | |
enttäuscht. Sie beklagt die weitreichende Intransparenz. „Wir haben seit | |
einem Jahr unüberhörbar die Forderung nach Listung der Revolutionsgarde | |
gestellt. Ich möchte wissen, woran ich bin“, so Sepehri. „Wir müssen die | |
IRGC so behandeln wie die Hamas und Hisbollah.“ | |
Sie haben Hinweise für das Investigativ-Team der taz? So kommen Sie mit uns | |
in Kontakt: [19][taz.de/investigativ] | |
18 Dec 2023 | |
## LINKS | |
[1] /NGO-Aktivistin-ueber-Gewalt-gegen-Frauen/!5972488 | |
[2] https://twitter.com/ABaerbock/status/1612526062751338496 | |
[3] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0279_DE.pdf | |
[4] https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/interview-baerbock-welt/2588732 | |
[5] /Kritik-an-Baerbocks-Iran-Politik/!5915616 | |
[6] https://www.consilium.europa.eu/en/general-secretariat/ | |
[7] https://www.reuters.com/world/eu-says-it-cannot-brand-irans-guards-terror-g… | |
[8] https://globalnews.ca/news/7880194/iran-downing-flight-752-terrorism-ontari… | |
[9] /Anschlaege-auf-Synagogen-in-NRW/!5899893 | |
[10] https://www.lawfaremedia.org/article/the-eu-can-and-should-designate-the-i… | |
[11] https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/mrx/cm | |
[12] https://www.jura.uni-bonn.de/centre-for-the-law-of-life-sciences/prof-dr-d… | |
[13] https://www.mpil.de/de/pub/institut/personen/wissenschaftlicher-bereich/lm… | |
[14] https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4611553 | |
[15] /Sanktionen-gegen-Irans-Revolutionsgarden/!5910019 | |
[16] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02010D0413-202… | |
[17] https://www.veto-rechtsstaat.de/ | |
[18] /Linke-und-die-Ermordung-von-Soleimani/!5652548 | |
[19] /investigativ/ | |
## AUTOREN | |
Jean-Philipp Baeck | |
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