| # taz.de -- Terrorlistung von Irans Revolutionsgarde: Hinters Rechtsgutachten g… | |
| > Irans Revolutionsgarde könne nicht auf die EU-Terrorliste, sagt das | |
| > Außenministerium und verweist auf eine Verschlusssache. Der taz liegt sie | |
| > vor: So steht es da nicht. | |
| Berlin taz | Bei der Außenpolitik gegenüber Iran könnte die Fallhöhe für | |
| Annalena Baerbock nicht größer sein. Als im September 2022 nach dem Tod von | |
| Jina Mahsa Amini die Proteste im Iran aufflammten, wirkte das wie ein | |
| Präzedenzfall für die neue „[1][feministische Außenpolitik]“ der grünen | |
| Ministerin: eine Revolte, begonnen von Frauen, die nicht länger die | |
| patriarchale Unterdrückung eines autoritären Regimes ertragen wollten. | |
| Entsprechend groß waren und sind die Erwartungen auch von Opposition und | |
| iranischen Aktivist*innen. Sie fordern unter anderem, die Islamische | |
| Revolutionsgarde des Iran (IRGC) in die Terrorliste der EU aufzunehmen. | |
| Baerbock übernahm die Idee: „Die Revolutionsgarde als Terrororganisation zu | |
| listen ist politisch wichtig & sinnvoll“, [2][schrieb sie am 9. Januar auf | |
| Twitter (heute X).] Auch das EU-Parlament forderte die Staaten [3][im | |
| Januar und noch einmal im Juni dazu auf]. | |
| Gelistet wurden die IRGC bis heute nicht. Die rechtlichen Voraussetzungen | |
| lägen dafür gegenwärtig nicht vor, sagt das Außenministerium regelmäßig u… | |
| verweist auf ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Europäischen Rats | |
| vom Februar dieses Jahres. | |
| ## Der taz liegt das nichtöffentliches Gutachten vor | |
| Öffentlich überprüfen ließ sich das bislang nicht, das Gutachten ist | |
| Verschlusssache. Der taz liegt das Papier nun vor: Daraus lässt sich nicht | |
| schließen, dass die Listung derzeit rechtlich grundsätzlich nicht möglich | |
| sei. Drei Völkerrechtler, die die taz um eine Bewertung bat, kommen zum | |
| gleichen Ergebnis: So, wie das Auswärtige Amt auf das Gutachten verweist, | |
| ist die Argumentation nicht gedeckt. | |
| Die Diskrepanz zwischen dem Inhalt des nichtöffentlichen Gutachtens, den | |
| Aussagen des Auswärtigen Amtes und der Bedeutung, die dem Papier in der | |
| politischen Kommunikation zugemessen wird, ist eklatant. Baerbock macht | |
| sich damit angreifbar. Warum? Klar ist: Im und um das Auswärtige Amt gibt | |
| es zahlreiche Stimmen, die eine Terrorlistung der Revolutionsgarde | |
| ablehnen. | |
| Im März erklärte Außenministerin Baerbock, feministische Außenpolitik | |
| bedeute nicht, dass man sich das Recht zurechtbiege. Sie habe daher den | |
| Juristischen Dienst des Europäischen Rates um eine Einschätzung gebeten, ob | |
| eine Listung der Revolutionsgarde unter dem europäischen | |
| Anti-Terror-Sanktionsregime aktuell möglich sei. „Die Antwort lautete: | |
| Nein“, [4][sagte Baerbock damals in einem Interview mit der Welt.] | |
| Vor allem der [5][CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen hakte seitdem immer | |
| wieder nach], und immer wieder blieb die Bundesregierung bei ihrer | |
| Sprachregelung. So hieß es etwa Anfang Dezember vom Auswärtigen Amt erneut: | |
| „Der Juristische Dienst des Rates hat in seiner schriftlichen Stellungnahme | |
| im Februar 2023 festgestellt, dass für eine Listung einschlägige | |
| Ermittlungen oder Urteile gegen die Iranischen Revolutionsgarden aus einem | |
| Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht vorliegen und dass bestehende | |
| Urteile aus den USA nicht herangezogen werden können.“ | |
| Vorgelegt wurde die Ausarbeitung am 15. Februar dieses Jahres. Der | |
| Juristische Dienst des Europäischen Rates, der Council Legal Service, | |
| erstellt solche Gutachten für den Rat und seine Ausschüsse, „[6][um | |
| sicherzustellen, dass Rechtsakte rechtmäßig und gut formuliert sind“]. Jede | |
| einzelne der zwölf Seiten ist mit den Worten „Restreint UE / EU restricted“ | |
| überschrieben, was in Deutschland einer Verschlusssache auf der Stufe „VS – | |
| Nur für den Dienstgebrauch“ entspricht. | |
| In den Schlussfolgerungen heißt es darin unter anderem: Eine erste Aufnahme | |
| in die Liste erfordere das Vorliegen einer nationalen Entscheidung einer | |
| zuständigen Behörde. Und: Dieser Beschluss müsse „die Einleitung von | |
| Ermittlungen oder die Strafverfolgung wegen einer terroristischen Handlung, | |
| des Versuchs der Begehung einer solchen Handlung, der Teilnahme an einer | |
| solchen Handlung oder der Beihilfe zu einer solchen Handlung auf der | |
| Grundlage schwerwiegender und glaubwürdiger Beweise oder Anhaltspunkte oder | |
| die Verurteilung wegen solcher Taten betreffen“. | |
| Weiter stellt der Juristische Dienst fest, dass als Grundlage für eine | |
| Listung auch Entscheidungen von Ländern außerhalb der EU herangezogen | |
| werden könnten. „Stützt sich der Rat auf eine Entscheidung eines | |
| Drittstaats, so muss er sich vergewissern, dass diese Entscheidung unter | |
| Wahrung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf effektiven Rechtsschutz | |
| getroffen wurde“, heißt es in dem Gutachten. | |
| In diesem Punkt widerspricht das Gutachten unter anderem dem | |
| EU-Außenbeauftragten Josep Borrell. Dieser befürwortet weitere | |
| Verhandlungen mit Iran [7][und hatte im Januar erklärt, für die | |
| Terrorlistung sei ein nationales Gerichtsurteil innerhalb der EU nötig]. | |
| Weiterhin befasst sich das Gutachten mit Bundesgerichtsurteilen aus den USA | |
| von 2020 und 2018. Darin geht es um den Terrorangriff auf die Khobar Towers | |
| in Saudi-Arabien im Jahr 1996, den demnach die IRGC verantwortet. Der Fall | |
| liege laut Gutachten allerdings zu lange zurück. | |
| Über weitere konkrete Entscheidungen, Fälle oder Urteile in anderen Staaten | |
| gibt es in dem Gutachten keine Ausführungen. Dabei sind zahlreiche weitere | |
| Fälle in der Diskussion. [8][2021 beispielsweise urteilte das Oberste | |
| Gericht von Ontario in Kanada, dass der Abschuss von Flug 752 durch die | |
| iranischen Revolutionsgarden „ein vorsätzlicher terroristischer Akt“ | |
| gewesen sei]. Die Bundesregierung verwies dazu im November lediglich | |
| darauf, dass auch die kanadische Regierung die iranischen Revolutionsgarden | |
| bislang nicht gemäß dem „Anti-Terrorism Act“ gelistet habe. | |
| Auch im Zusammenhang mit [9][Anschlägen und versuchten Anschlägen auf | |
| jüdische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen im November 2022] vermuten | |
| die Ermittler*innen, dass die Quds Force der Revolutionsgarde involviert | |
| ist. | |
| Matthew Levitt, früherer Analyst für Terrorismusbekämpfung beim FBI, | |
| [10][veröffentlichte im Februar eine Ausarbeitung unter dem Titel: „Die EU | |
| kann und sollte die IRGC als terroristische Vereinigung bezeichnen.“] Er | |
| zählt in Europa allein in den vergangenen fünf Jahren 33 Anschläge, die | |
| Iran verübt habe, in vielen Fällen mit Verbindung zur Revolutionsgarde. | |
| Die taz bat drei Juristen, die Aussagen des Gutachtens zu bewerten. | |
| [11][Christian Marxsen, Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an | |
| der Humboldt-Universität zu Berlin], erklärte dazu: „In dem Gutachten | |
| werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Listung als | |
| Terrororganisation erörtert. Mit Blick auf die Revolutionsgarden wird | |
| erklärt, dass zwei US-amerikanische Gerichtsentscheidungen keine | |
| hinreichende Grundlage für eine Listung der iranischen Revolutionsgarden | |
| als Terrororganisation sind. Allerdings findet sich in dem Gutachten keine | |
| Aussage dazu, ob es anderweitige Anknüpfungspunkte – zum Beispiel weitere | |
| Gerichts- oder Verwaltungsentscheidungen aus anderen Staaten – für eine | |
| solche Listung gibt.“ | |
| [12][Professor Matthias Herdegen, an der Universität Bonn unter anderem | |
| Direktor des Instituts für Völkerrecht sowie Direktor am Center for | |
| International Security and Governance], sagt: „Die Positionen des | |
| Juristischen Dienstes liefern keine überzeugende Begründung gegen die | |
| Terrorlistung. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Bundesregierung | |
| hinter einer schwachen juristischen Argumentation verschanzt.“ | |
| Aus Sicht Herdegens erscheint zudem der Umgang mit länger zurückliegenden | |
| Entscheidungen von Strafgerichtsbehörden und Gerichten in Brüssel „wenig | |
| überzeugend“: „Eine einmal belegte Verstrickung in den internationalen | |
| Terrorismus begründet zumindest die Vermutung, dass diese weiterhin zur | |
| Agenda einer Organisation gehört, solange diese Vermutung nicht widerlegt | |
| ist.“ | |
| Abgesehen von der Auslegung des juristischen Standpunkts hindere aus Sicht | |
| des Völkerrechtlers niemand die Bundesregierung daran, auf eine neue | |
| rechtliche Grundlage für eine Terrorlistung im Rahmen der Gemeinsamen | |
| Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu dringen. | |
| [13][Lukas Märtin, Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut für | |
| ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg], erklärte | |
| zu dem Gutachten: „Dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme der | |
| Revolutionsgarden gegenwärtig rechtlich nicht vorlägen, geht aus der | |
| Stellungnahme des Juristischen Dienst vom 15. Februar 2023 nicht hervor.“ | |
| Märtin hat [14][zur Frage der Listung der IRGC und der angeblichen | |
| rechtliche Hürden im Oktober eine Ausarbeitung veröffentlicht.] | |
| Selbstverständlich bedürfe es einer rechtlich soliden Grundlage für die | |
| Listung. „Das ist nicht trivial. Allerdings sehen wir in Deutschland eine | |
| Tendenz, politische Debatten stark zu verrechtlichen. In der politischen | |
| Kommunikation beruft man sich in verkürzender oder sogar inkorrekter Weise | |
| auf das Recht, um die politische Entscheidung zu vermeiden.“ | |
| ## Auswärtiges Amt steht offiziell weiter hinter der Listung | |
| Offiziell ist die Haltung der Bundesregierung unverändert, hört man auf | |
| Nachfrage aus dem Auswärtigen Amt. Eine Listung sei politisch | |
| wünschenswert, die rechtliche Basis hierfür müsse jedoch gesichert sein. | |
| Gespräche dazu fänden weiterhin statt. In einer jüngsten Antwort der | |
| Bundesregierung vom 13. Dezember heißt es zu dem Thema nach einer weiteren | |
| Anfrage von Norbert Röttgen, dass in keinem der Mitgliedstaaten der EU | |
| einschlägige Beschlüsse vorlägen und dies erst der Anlass der juristischen | |
| Prüfung gewesen sei. | |
| Hört man sich noch weiter um, so wird klar, dass im Auswärtigen Amt wie bei | |
| beratenden Expert*innen durchaus politische Vorbehalte gegen eine | |
| Terrorlistung bestehen. Die Revolutionsgarde wurde nach der Islamischen | |
| Revolution 1979 als Gegengewicht zur regulären Armee gegründet. Sie ist | |
| mittlerweile stark in die iranische Wirtschaft verstrickt. | |
| [15][Expert*innen gehen davon aus, dass sie mit jedem zweiten | |
| Unternehmen im Iran verbunden ist]. | |
| Einige Diplomat*innen befürchten, dass mit einer Listung der | |
| diplomatische Spielraum schwinde. Die Atomgespräche wären endgültig | |
| beendet, Verhandlungskanäle verschlossen. | |
| Botschaftsmitarbeiter*innen wären in Gefahr, ebenso einige deutsche | |
| Staatsbürger*innen, die derzeit noch in Iran in Haft sitzen, darunter der | |
| Unternehmer Jamshid Sharmahd. | |
| Ein weiterer Einwand betrifft die Wirksamkeit einer solchen Listung. Für | |
| die Revolutionsgarden bestehen seit 2010 bereits [16][EU-Sanktionen im | |
| Bezug auf die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen]. Aus dem | |
| Auswärtigen Amt hört man, dass hier der Handlungsrahmen über das | |
| Anti-Terror-Sanktionsregime sogar hinausgehe. | |
| Auch gebe es seit Beginn der Proteste mittlerweile 181 EU-Sanktionseinträge | |
| wegen Menschenrechtsverletzungen in Iran, eine Vielzahl betreffe | |
| Entscheidungsträger und Unterorganisationen der Revolutionsgarden. Ein | |
| Terrorlistung habe darüber hinaus kaum eine reale Auswirkung, der | |
| politische Preis dagegen sei hoch, da darüber auch in der EU keine | |
| Einigkeit herrsche. Deutschland müsse dafür beispielsweise Ungarn teuer | |
| politische Zugeständnisse machen. | |
| ## Widerspruch von Expertin und Kritik aus der Opposition | |
| Rebecca Schönenbach, Terrorexpertin bei der [17][NGO „Veto! Für den | |
| Rechtsstaat“], widerspricht der Annahme, eine Listung der Revolutionsgarden | |
| als Terrororganisation hätte nur einen geringen Effekt. Aus ihrer Sicht | |
| würde dies nicht nur wie bisher die finanzielle Unterstützung der | |
| Organisation unter Strafe stellen und Einreise- sowie finanzielle | |
| Beschränkungen für die Vertreter der Organisation bedeuten, sondern weit | |
| darüber hinausgehen. „Vor allem wird damit jede Unterstützung der | |
| Revolutionsgarden strafbar, bis hin zum Zeigen ihres Emblems“. | |
| Schönenbach verweist beispielsweise auf die Glorifizierung von | |
| Revolutionsgardisten wie Qasim Soleimani, den langjährigen Befehlhaber der | |
| Quds-Einheit. [18][Als Soleimani 2020 von einer US-Drohne getötet wurde,] | |
| hätten etliche schiitische Moscheen Trauerfeiern abgehalten. „Solche und | |
| auch andere Formen der Weitergabe von islamistischem Gedankengut der IRGC | |
| könnten unterbunden werden, was endlich die bisher unterschätzte | |
| Radikalisierungsarbeit der Regimevertreter in Deutschland einschränken | |
| würde“, sagte Schönenbach der taz. | |
| CDU-Politiker Röttgen sieht ebenfalls weitreichende juristischen Folgen | |
| durch eine Listung. Es gehe ihm aber vor allem auch um das politische | |
| Signal, als Entscheidung gegen das Mullah-Regime. „Die Außenministerin und | |
| das Auswärtige Amt täuschen seit bald einem Jahr die Öffentlichkeit und | |
| sagen im Bundestag bewusst die Unwahrheit, was den Inhalt des Gutachtens | |
| angeht“, sagte Röttgen der taz. „Was fehlt, ist der politische Wille und | |
| die Bereitschaft der Außenministerin, für eine Terrorlistung innerhalb der | |
| EU zu kämpfen.“ | |
| Die Menschenrechtsaktivistin Daniela Sepehri ist von der Bundesregierung | |
| enttäuscht. Sie beklagt die weitreichende Intransparenz. „Wir haben seit | |
| einem Jahr unüberhörbar die Forderung nach Listung der Revolutionsgarde | |
| gestellt. Ich möchte wissen, woran ich bin“, so Sepehri. „Wir müssen die | |
| IRGC so behandeln wie die Hamas und Hisbollah.“ | |
| Sie haben Hinweise für das Investigativ-Team der taz? So kommen Sie mit uns | |
| in Kontakt: [19][taz.de/investigativ] | |
| 18 Dec 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] /NGO-Aktivistin-ueber-Gewalt-gegen-Frauen/!5972488 | |
| [2] https://twitter.com/ABaerbock/status/1612526062751338496 | |
| [3] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0279_DE.pdf | |
| [4] https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/interview-baerbock-welt/2588732 | |
| [5] /Kritik-an-Baerbocks-Iran-Politik/!5915616 | |
| [6] https://www.consilium.europa.eu/en/general-secretariat/ | |
| [7] https://www.reuters.com/world/eu-says-it-cannot-brand-irans-guards-terror-g… | |
| [8] https://globalnews.ca/news/7880194/iran-downing-flight-752-terrorism-ontari… | |
| [9] /Anschlaege-auf-Synagogen-in-NRW/!5899893 | |
| [10] https://www.lawfaremedia.org/article/the-eu-can-and-should-designate-the-i… | |
| [11] https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/mrx/cm | |
| [12] https://www.jura.uni-bonn.de/centre-for-the-law-of-life-sciences/prof-dr-d… | |
| [13] https://www.mpil.de/de/pub/institut/personen/wissenschaftlicher-bereich/lm… | |
| [14] https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4611553 | |
| [15] /Sanktionen-gegen-Irans-Revolutionsgarden/!5910019 | |
| [16] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02010D0413-202… | |
| [17] https://www.veto-rechtsstaat.de/ | |
| [18] /Linke-und-die-Ermordung-von-Soleimani/!5652548 | |
| [19] /investigativ/ | |
| ## AUTOREN | |
| Jean-Philipp Baeck | |
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