# taz.de -- Nach Aufkündigung wegen kritischem Tweet: Polizei-Dozentin stellt … | |
> Bahar Aslan wurde nach einem Tweet der Lehrauftrag an der | |
> Polizeihochschule NRW entzogen. Sie wehrt sich mit der Gesellschaft für | |
> Freiheitsrechte. | |
Bild: Bahar Aslan wehrt sich | |
Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat die Lehrerin | |
Bahar Aslan am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen | |
Eilantrag gegen die Polizeihochschule NRW (HSPV) eingereicht. Diese entzog | |
Aslan Ende Mai ihren Lehrauftrag für das kommende Wintersemester, nachdem | |
sie in einem Tweet geschrieben hatte, dass sie bei Polizeikontrollen | |
Herzrasen bekomme, weil ihr „der ganze braune Dreck innerhalb der | |
Sicherheitsbehörden“ Angst mache. Daraufhin hat die Hochschule die | |
Zusammenarbeit für das Wintersemester abgesagt. | |
[1][Dagegen klagte Aslan mit ihrem Rechtsanwalt Patrick Heinemann bereits | |
im Mai.] Sie erzielten eine aufschiebende Wirkung. Im August erließ die | |
HSPV einen neuen Bescheid auf einer anderen Rechtsgrundlage, der den | |
Lehrauftrag erneut widerruft. Mit ihrem Eilantrag wollen Aslan und ihr | |
Anwalt jetzt erneut „aufschiebende Wirkung“ erreichen. Das teilte eine | |
Sprecherin der GFF auf taz-Anfrage mit. | |
Vor Einreichen dieses Eilantrags wurde Anwalt Heinemann deutlich: „Der | |
Widerruf und die weiteren Bescheide lassen Aslans Grundrechte völlig außer | |
Acht. Alle genannten Gründe sind an den Haaren herbeigezogen.“ Schon im Mai | |
hatte er beklagt, man wolle seine Mandantin „bewusst missverstehen“. Aslan | |
selbst meinte, es sei eigentlich Aufgabe der Polizei, People of Color zu | |
schützen. Die Realität sehe aber „leider anders aus: Viele von ihnen haben | |
Angst vor der Polizei.“ Indem sie diese Ängste öffentlich angesprochen hat, | |
habe sie sich bei der Polizeihochschule zur „Persona non grata“ gemacht. | |
## Polizei problematisiere öffentliche Kritik an ihr | |
In einer Pressemitteilung beklagte die GFF zudem, dass die | |
Polizeihochschule das Muster fortsetze, „bei öffentlicher Kritik an | |
polizeilichen Missständen deren Benennung zu problematisieren, anstatt das | |
Problem anzugehen“. Die GFF führte dafür vor allem Meldungen über | |
rechtsextreme Chats und rassistische Vorfälle in Sicherheitsbehörden an, | |
die kaum angemessen aufgearbeitet würden. | |
Nur ein Beispiel: [2][Ein Professor an der Bundespolizeiakademie Lübeck | |
durfte jahrelang unterrichten], obwohl er einen Vortrag vor Menschen aus | |
dem NSU-Umfeld gehalten hatte, vor einer „Afrikanisierung und | |
Islamisierung“ warnte und gegen die Ehe für alle hetzte. | |
[3][Im Juli hatte die GFF das Projekt „Mach Meldung!“ gestartet.] Damit | |
sollen Whistleblower*innen innerhalb der Polizei besser geschützt | |
werden. Laut Eigenaussage habe man bisher „viele Rückmeldungen bekommen“. | |
Aslan erneuerte am Montag auf X (früher Twitter) ihre Kritik an Strukturen | |
innerhalb der Polizei. Viele Rechtsanwälte würden davon abraten, | |
Polizeibeamte anzuzeigen, „weil die Erfolgsaussichten gering sind“. Zudem | |
bestehe das Risiko, selbst angezeigt zu werden. | |
## GFF zuversichtlich über Erfolg der Klage | |
Gegenüber der taz äußerte sich die GFF zuversichtlich, dass die Klage | |
erfolgreich wird. Wann das Verfahren abgeschlossen ist, könne noch nicht | |
abgeschätzt werden. | |
Aslan hatte seit Januar 2022 das Fach „Interkulturelle Kompetenz“ | |
unterrichtet. Die HSPV begründete die Beendigung des Arbeitsverhältnisses | |
im Mai der taz gegenüber damit, Aslan sei ungeeignet, eine | |
„vorurteilsfreie, fundierte Sichtweise im Hinblick auf Demokratie, Toleranz | |
und Neutralität zu vermitteln“. Die Lehrerin entschuldigte sich später für | |
ihre „unglückliche Wortwahl“. Auf aktuelle Fragen der taz antwortete die | |
HSPV bis Redaktionsschluss nicht. | |
15 Aug 2023 | |
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## AUTOREN | |
Jonas Grimm | |
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