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# taz.de -- Nach Aufkündigung wegen kritischem Tweet: Polizei-Dozentin stellt …
> Bahar Aslan wurde nach einem Tweet der Lehrauftrag an der
> Polizeihochschule NRW entzogen. Sie wehrt sich mit der Gesellschaft für
> Freiheitsrechte.
Bild: Bahar Aslan wehrt sich
Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat die Lehrerin
Bahar Aslan am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen
Eilantrag gegen die Polizeihochschule NRW (HSPV) eingereicht. Diese entzog
Aslan Ende Mai ihren Lehrauftrag für das kommende Wintersemester, nachdem
sie in einem Tweet geschrieben hatte, dass sie bei Polizeikontrollen
Herzrasen bekomme, weil ihr „der ganze braune Dreck innerhalb der
Sicherheitsbehörden“ Angst mache. Daraufhin hat die Hochschule die
Zusammenarbeit für das Wintersemester abgesagt.
[1][Dagegen klagte Aslan mit ihrem Rechtsanwalt Patrick Heinemann bereits
im Mai.] Sie erzielten eine aufschiebende Wirkung. Im August erließ die
HSPV einen neuen Bescheid auf einer anderen Rechtsgrundlage, der den
Lehrauftrag erneut widerruft. Mit ihrem Eilantrag wollen Aslan und ihr
Anwalt jetzt erneut „aufschiebende Wirkung“ erreichen. Das teilte eine
Sprecherin der GFF auf taz-Anfrage mit.
Vor Einreichen dieses Eilantrags wurde Anwalt Heinemann deutlich: „Der
Widerruf und die weiteren Bescheide lassen Aslans Grundrechte völlig außer
Acht. Alle genannten Gründe sind an den Haaren herbeigezogen.“ Schon im Mai
hatte er beklagt, man wolle seine Mandantin „bewusst missverstehen“. Aslan
selbst meinte, es sei eigentlich Aufgabe der Polizei, People of Color zu
schützen. Die Realität sehe aber „leider anders aus: Viele von ihnen haben
Angst vor der Polizei.“ Indem sie diese Ängste öffentlich angesprochen hat,
habe sie sich bei der Polizeihochschule zur „Persona non grata“ gemacht.
## Polizei problematisiere öffentliche Kritik an ihr
In einer Pressemitteilung beklagte die GFF zudem, dass die
Polizeihochschule das Muster fortsetze, „bei öffentlicher Kritik an
polizeilichen Missständen deren Benennung zu problematisieren, anstatt das
Problem anzugehen“. Die GFF führte dafür vor allem Meldungen über
rechtsextreme Chats und rassistische Vorfälle in Sicherheitsbehörden an,
die kaum angemessen aufgearbeitet würden.
Nur ein Beispiel: [2][Ein Professor an der Bundespolizeiakademie Lübeck
durfte jahrelang unterrichten], obwohl er einen Vortrag vor Menschen aus
dem NSU-Umfeld gehalten hatte, vor einer „Afrikanisierung und
Islamisierung“ warnte und gegen die Ehe für alle hetzte.
[3][Im Juli hatte die GFF das Projekt „Mach Meldung!“ gestartet.] Damit
sollen Whistleblower*innen innerhalb der Polizei besser geschützt
werden. Laut Eigenaussage habe man bisher „viele Rückmeldungen bekommen“.
Aslan erneuerte am Montag auf X (früher Twitter) ihre Kritik an Strukturen
innerhalb der Polizei. Viele Rechtsanwälte würden davon abraten,
Polizeibeamte anzuzeigen, „weil die Erfolgsaussichten gering sind“. Zudem
bestehe das Risiko, selbst angezeigt zu werden.
## GFF zuversichtlich über Erfolg der Klage
Gegenüber der taz äußerte sich die GFF zuversichtlich, dass die Klage
erfolgreich wird. Wann das Verfahren abgeschlossen ist, könne noch nicht
abgeschätzt werden.
Aslan hatte seit Januar 2022 das Fach „Interkulturelle Kompetenz“
unterrichtet. Die HSPV begründete die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
im Mai der taz gegenüber damit, Aslan sei ungeeignet, eine
„vorurteilsfreie, fundierte Sichtweise im Hinblick auf Demokratie, Toleranz
und Neutralität zu vermitteln“. Die Lehrerin entschuldigte sich später für
ihre „unglückliche Wortwahl“. Auf aktuelle Fragen der taz antwortete die
HSPV bis Redaktionsschluss nicht.
15 Aug 2023
## LINKS
[1] /Konflikt-um-polizeikritischen-Tweet/!5937070
[2] /Rechter-Shitstorm-nach-Kritik-an-Polizei/!5933403
[3] /Verein-will-Whistleblower-staerken/!5947019
## AUTOREN
Jonas Grimm
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