# taz.de -- Gesetzesentwurf des Justizministeriums: Neue Doppel-Namen braucht d… | |
> Die Ampel will im August einen Gesetzentwurf zum Namensrecht beschließen. | |
> Künftig soll es allgemein möglich sein, Doppelnamen zu bilden. | |
Bild: Britta und Olaf Ernst-Scholz, könnte dieses Ehepaar nach dem neuen Namen… | |
BERLIN taz | „So zeitgemäß wie ein Kohleofen – und so flexibel wie Beton�… | |
nannte Justizminister Marco Buschmann (FDP) in einer Pressemitteilung im | |
April das deutsche Namensrecht. [1][Damals hatte sein Ministerium einen | |
Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts | |
veröffentlicht]. Am Montag nun teilte das Justizministerium mit, dass das | |
Bundeskabinett den Entwurf noch in diesem Monat beschließen will. | |
Buschmann teilte auf X (früher Twitter) mit, ihm seien bei der Reform drei | |
Dinge wichtig: echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder, eine | |
Erleichterung der Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder sowie mehr | |
Rücksicht für die Namenstraditionen nationaler Minderheiten. | |
Zukünftig soll es allgemein möglich sein, Doppelnamen für alle Kinder und | |
Ehegatt*innen zu bilden. Ein Beispiel: Wollten bisher ein Olaf Scholz | |
und eine Britta Ernst heiraten, konnten sie Scholz oder Ernst als Ehenamen | |
bestimmen. Wählen sie den Namen Ernst, könnte Olaf einfach Olaf Ernst, | |
Ernst-Scholz oder Scholz-Ernst heißen. Ein Kind der beiden würde den | |
Nachnamen Ernst tragen. Künftig ist es möglich, dass ein aus beiden Namen | |
gebildeter Doppelname als Ehename bestimmt wird. Auch die Kinder erhalten | |
diesen dann als Geburtsnamen. Zudem soll klarer als bisher geregelt werden, | |
dass die Eheleute ihre jeweiligen Familiennamen behalten. | |
## Ein „Meshing“ der Namen wird nicht ermöglicht | |
Nichteheliche Lebensgemeinschaften können zwar künftig für ihre Kinder | |
einen Doppelnamen wählen, jedoch weiterhin keinen gemeinsamen Familiennamen | |
tragen. An diesem „bewährten Grundsatz“ wolle man festhalten, so ein | |
Sprecher des Justizministeriums. Ein „Meshing“, also eine Verschmelzung der | |
beiden Namen (Beispiel Scholz-Ernst: Schernst), soll ebenfalls nicht | |
ermöglicht werden. Die einzelnen Namen sollen „klar erkennbar bleiben“, | |
sagte der Sprecher. | |
Für Scheidungs- und Stiefkinder soll das Namensrecht weniger restriktiv | |
werden. Legt das betreuende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen | |
ab, kann zukünftig auch das Kind den wieder geänderten Namen des | |
Elternteils erhalten. | |
Bei Angehörigen nationaler Minderheiten [2][wie beispielsweise den Sorben] | |
soll eine geschlechtsangepasste Namensänderung ermöglicht werden. In | |
slawischen Sprachen ist es üblich, dass Namen eine weibliche Abwandlung | |
besitzen. | |
## Reform könnte 2025 in Kraft treten | |
Der Gesetzentwurf sei seit April „auf Grundlage der eingegangenen | |
Stellungnahmen und der Rückmeldungen aus den anderen Ressorts punktuell | |
angepasst worden“, wie es aus dem Justizministerium gegenüber der taz | |
heißt. Letzte Abstimmungen hierzu innerhalb der Bundesregierung seien noch | |
nicht abgeschlossen. „Wesentliche Inhalte des Entwurfs“ hätten allerdings | |
keine Änderung erfahren. | |
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Buschmann, er hoffe, dass | |
der Gesetzentwurf spätestens bei der Klausurtagung auf Schloss Meseberg am | |
30. August beschlossen werde. Über den Zeitpunkt der parlamentarischen | |
Beratung entscheide dann der Bundestag. Die geplante Gesetzesreform könnte | |
am 1. Januar 2025 in Kraft treten. | |
14 Aug 2023 | |
## LINKS | |
[1] https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0411_Namensrecht.h… | |
[2] /Sorben-fordern-Anerkennung/!5944488 | |
## AUTOREN | |
Jonas Grimm | |
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