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# taz.de -- Gesetzesentwurf des Justizministeriums: Neue Doppel-Namen braucht d…
> Die Ampel will im August einen Gesetzentwurf zum Namensrecht beschließen.
> Künftig soll es allgemein möglich sein, Doppelnamen zu bilden.
Bild: Britta und Olaf Ernst-Scholz, könnte dieses Ehepaar nach dem neuen Namen…
Berlin taz | „So zeitgemäß wie ein Kohleofen – und so flexibel wie Beton�…
nannte Justizminister Marco Buschmann (FDP) in einer Pressemitteilung im
April das deutsche Namensrecht. [1][Damals hatte sein Ministerium einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
veröffentlicht]. Am Montag nun teilte das Justizministerium mit, dass das
Bundeskabinett den Entwurf noch in diesem Monat beschließen will.
Buschmann teilte auf X (früher Twitter) mit, ihm seien bei der Reform drei
Dinge wichtig: echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder, eine
Erleichterung der Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder sowie mehr
Rücksicht für die Namenstraditionen nationaler Minderheiten.
Zukünftig soll es allgemein möglich sein, Doppelnamen für alle Kinder und
Ehegatt*innen zu bilden. Ein Beispiel: Wollten bisher ein Olaf Scholz
und eine Britta Ernst heiraten, konnten sie Scholz oder Ernst als Ehenamen
bestimmen. Wählen sie den Namen Ernst, könnte Olaf einfach Olaf Ernst,
Ernst-Scholz oder Scholz-Ernst heißen. Ein Kind der beiden würde den
Nachnamen Ernst tragen. Künftig ist es möglich, dass ein aus beiden Namen
gebildeter Doppelname als Ehename bestimmt wird. Auch die Kinder erhalten
diesen dann als Geburtsnamen. Zudem soll klarer als bisher geregelt werden,
dass die Eheleute ihre jeweiligen Familiennamen behalten.
## Ein „Meshing“ der Namen wird nicht ermöglicht
Nichteheliche Lebensgemeinschaften können zwar künftig für ihre Kinder
einen Doppelnamen wählen, jedoch weiterhin keinen gemeinsamen Familiennamen
tragen. An diesem „bewährten Grundsatz“ wolle man festhalten, so ein
Sprecher des Justizministeriums. Ein „Meshing“, also eine Verschmelzung der
beiden Namen (Beispiel Scholz-Ernst: Schernst), soll ebenfalls nicht
ermöglicht werden. Die einzelnen Namen sollen „klar erkennbar bleiben“,
sagte der Sprecher.
Für Scheidungs- und Stiefkinder soll das Namensrecht weniger restriktiv
werden. Legt das betreuende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen
ab, kann zukünftig auch das Kind den wieder geänderten Namen des
Elternteils erhalten.
Bei Angehörigen nationaler Minderheiten [2][wie beispielsweise den Sorben]
soll eine geschlechtsangepasste Namensänderung ermöglicht werden. In
slawischen Sprachen ist es üblich, dass Namen eine weibliche Abwandlung
besitzen.
## Reform könnte 2025 in Kraft treten
Der Gesetzentwurf sei seit April „auf Grundlage der eingegangenen
Stellungnahmen und der Rückmeldungen aus den anderen Ressorts punktuell
angepasst worden“, wie es aus dem Justizministerium gegenüber der taz
heißt. Letzte Abstimmungen hierzu innerhalb der Bundesregierung seien noch
nicht abgeschlossen. „Wesentliche Inhalte des Entwurfs“ hätten allerdings
keine Änderung erfahren.
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Buschmann, er hoffe, dass
der Gesetzentwurf spätestens bei der Klausurtagung auf Schloss Meseberg am
30. August beschlossen werde. Über den Zeitpunkt der parlamentarischen
Beratung entscheide dann der Bundestag. Die geplante Gesetzesreform könnte
am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
14 Aug 2023
## LINKS
[1] https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0411_Namensrecht.h…
[2] /Sorben-fordern-Anerkennung/!5944488
## AUTOREN
Jonas Grimm
## TAGS
Justizministerium
Marco Buschmann
Heiraten
Sorben
Familie
Bundestag
Familie
Schwerpunkt LGBTQIA
Lesestück Recherche und Reportage
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