# taz.de -- Schäden nach der Corona-Impfung: Gericht prüft Haftung | |
> Eine junge Frau klagte zunächst erfolglos gegen den Hersteller eines | |
> Covid-19-Impfstoffs. In zweiter Instanz will ein Gericht die Hinweise nun | |
> prüfen. | |
Bild: Eine Ampulle mit dem Covid-19 Impfstoff von AstraZeneca | |
berlin taz |Rund 65 Millionen Menschen haben sich seit Dezember 2020 in | |
Deutschland gegen einen schweren Verlauf von Covid-19 impfen lassen. In | |
sehr seltenen Fällen hatte diese Impfung [1][dramatische Folgen für die | |
Geimpften]. Einige dieser möglichen Impfschäden werden aktuell vor | |
Gerichten verhandelt, bislang gab es in erster Instanz mehrheitlich | |
Klageabweisungen. In zweiter Instanz hat nun das Oberlandesgericht Bamberg | |
entschieden, der Klage einer jungen Frau gegen einen Impfstoffhersteller | |
weiter nachzugehen. | |
Der Berliner Fachanwalt für Medizinrecht, Volker Loeschner, vertritt die | |
Interessen der 33-jährigen Klägerin. Nach seinen Angaben hatte sich die | |
junge Frau am 10. März 2021 mit dem Impfstoff Astrazeneca impfen lassen. | |
Kurz darauf erlitt sie eine Darmvenenthrombose, habe tagelang im Koma und | |
Wochen im Krankenhaus gelegen. Große Teile des Darms mussten entfernt | |
werden, die Schädigung werde die Frau ein Leben lang begleiten. | |
In diesem Fall besonders interessant ist der genaue Zeitpunkt der Impfung. | |
Das britisch-schwedische Unternehmen Astrazeneca war einer der Hersteller, | |
die sehr früh eine Impfung gegen Covid-19 auf den Markt brachten. Ende | |
Januar 2021 lag die [2][bedingte Zulassung der Europäischen | |
Arzneimittelbehörde] vor, kurz darauf begannen auch in Deutschland die | |
Impfungen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfahl die Impfung mit | |
Astrazeneca [3][zunächst nur für Menschen zwischen 18 und 64]. Das für | |
Arzneimittelsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut [4][verwies zu | |
diesem Zeitpunkt lediglich auf stärkere Impfreaktionen] wie Fieber und | |
Krankheitsgefühl direkt nach der Impfung. | |
Als die Klägerin, die zu dem Zeitpunkt bei der Diakonie arbeitete, am 10. | |
März 2021 mit dem Impfstoff geimpft wurde, habe es keine Therapiefreiheit | |
gegeben und auch keine angemessene Aufklärung, so Anwalt Loeschner. | |
Tatsächlich waren kurz zuvor erste Fälle schwerer Thrombosen nach der | |
Impfung mit Astrazeneca bekannt geworden. Ein kausaler Zusammenhang mit | |
der Impfung [5][galt zu dieser Zeit als unklar]. | |
## Verfahren „noch nicht entscheidungsreif“ | |
Nachdem weitere Thrombosen gemeldet wurden, setzten diverse Länder die | |
Impfung mit Astrazeneca aus, [6][am 15. März auch Deutschland]. Nach einer | |
Sicherheitsprüfung stufte die Europäische Arzneimittelbehörde die Impfung | |
mit Astrazeneca am 18. März weiter als sicher ein, nahm aber einen | |
Warnhinweis auf sehr seltene Fälle spezieller Thrombosen auf. Am 30. März | |
2021 beschloss die Stiko, den Impfstoff [7][nur noch für Personen ab 60 | |
Jahren zu empfehlen]. | |
War es am 10. März 2021 im Sinne einer sorgfältigen Risiko-Nutzen-Abwägung | |
angemessen, eine selbst weniger gefährdete gesunde junge Frau mit dem | |
Impfstoff zu impfen? Hatte der Hersteller zu diesem Zeitpunkt bereits | |
Hinweise auf schwere gesundheitliche Gefährdungen zu beachten und darüber | |
aufzuklären? Das sind Fragen, die die Klägerin und ihr Anwalt vom Gericht | |
nun in zweiter Instanz geklärt wissen wollen. Das Landgericht in Hof hatte | |
die Klage noch ohne weitere Beweiserhebung abgewiesen. | |
Dass die Darmvenenthrombose in diesem Fall eine direkte Folge der Impfung | |
ist, hat laut Anwalt Loeschner bereits das Versorgungsamt Bayern anerkannt. | |
Die Klägerin erhalte seit vergangenem Jahr eine monatliche Zahlung von 283 | |
Euro. Davon könne die Frau, die aufgrund der Schädigung derzeit nur 10 | |
Stunden pro Woche arbeiten könne, nicht einmal die Miete bezahlen. Auch bei | |
nachgewiesener Impfschädigung zahlen die Versorgungsämter weder vollen | |
Verdienstausfall noch Schmerzensgeld. Deshalb klage seine Mandantin nun | |
direkt gegen den Impfstoffhersteller. | |
Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage am Montag nicht ab, sondern | |
befand das Verfahren für „noch nicht entscheidungsreif“. Zwar sah das | |
Gericht keine Hinweise auf eine Haftung wegen „unvertretbarer schädlicher | |
Wirkungen“ des Impfstoffs. Ob die Klägerin aber dem damaligen | |
wissenschaftlichen Stand entsprechend über das Risiko einer | |
Darmvenenthrombose aufzuklären gewesen sei, will das Gericht nun mittels | |
Sachverständigengutachten herausfinden. | |
14 Aug 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Folgen-der-Corona-Impfung/!5920335 | |
[2] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210129-eu-zulassung-covid-… | |
[3] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/05/Art_01.html | |
[4] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210218-sicherheit-wirksamk… | |
[5] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210311-covid-19-vaccine-as… | |
[6] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210315-voruebergehende-aus… | |
[7] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/16_21.pd… | |
## AUTOREN | |
Manuela Heim | |
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