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# taz.de -- Schäden nach der Corona-Impfung: Gericht prüft Haftung
> Eine junge Frau klagte zunächst erfolglos gegen den Hersteller eines
> Covid-19-Impfstoffs. In zweiter Instanz will ein Gericht die Hinweise nun
> prüfen.
Bild: Eine Ampulle mit dem Covid-19 Impfstoff von AstraZeneca
berlin taz |Rund 65 Millionen Menschen haben sich seit Dezember 2020 in
Deutschland gegen einen schweren Verlauf von Covid-19 impfen lassen. In
sehr seltenen Fällen hatte diese Impfung [1][dramatische Folgen für die
Geimpften]. Einige dieser möglichen Impfschäden werden aktuell vor
Gerichten verhandelt, bislang gab es in erster Instanz mehrheitlich
Klageabweisungen. In zweiter Instanz hat nun das Oberlandesgericht Bamberg
entschieden, der Klage einer jungen Frau gegen einen Impfstoffhersteller
weiter nachzugehen.
Der Berliner Fachanwalt für Medizinrecht, Volker Loeschner, vertritt die
Interessen der 33-jährigen Klägerin. Nach seinen Angaben hatte sich die
junge Frau am 10. März 2021 mit dem Impfstoff Astrazeneca impfen lassen.
Kurz darauf erlitt sie eine Darmvenenthrombose, habe tagelang im Koma und
Wochen im Krankenhaus gelegen. Große Teile des Darms mussten entfernt
werden, die Schädigung werde die Frau ein Leben lang begleiten.
In diesem Fall besonders interessant ist der genaue Zeitpunkt der Impfung.
Das britisch-schwedische Unternehmen Astrazeneca war einer der Hersteller,
die sehr früh eine Impfung gegen Covid-19 auf den Markt brachten. Ende
Januar 2021 lag die [2][bedingte Zulassung der Europäischen
Arzneimittelbehörde] vor, kurz darauf begannen auch in Deutschland die
Impfungen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfahl die Impfung mit
Astrazeneca [3][zunächst nur für Menschen zwischen 18 und 64]. Das für
Arzneimittelsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut [4][verwies zu
diesem Zeitpunkt lediglich auf stärkere Impfreaktionen] wie Fieber und
Krankheitsgefühl direkt nach der Impfung.
Als die Klägerin, die zu dem Zeitpunkt bei der Diakonie arbeitete, am 10.
März 2021 mit dem Impfstoff geimpft wurde, habe es keine Therapiefreiheit
gegeben und auch keine angemessene Aufklärung, so Anwalt Loeschner.
Tatsächlich waren kurz zuvor erste Fälle schwerer Thrombosen nach der
Impfung mit Astrazeneca bekannt geworden. Ein kausaler Zusammenhang mit
der Impfung [5][galt zu dieser Zeit als unklar].
## Verfahren „noch nicht entscheidungsreif“
Nachdem weitere Thrombosen gemeldet wurden, setzten diverse Länder die
Impfung mit Astrazeneca aus, [6][am 15. März auch Deutschland]. Nach einer
Sicherheitsprüfung stufte die Europäische Arzneimittelbehörde die Impfung
mit Astrazeneca am 18. März weiter als sicher ein, nahm aber einen
Warnhinweis auf sehr seltene Fälle spezieller Thrombosen auf. Am 30. März
2021 beschloss die Stiko, den Impfstoff [7][nur noch für Personen ab 60
Jahren zu empfehlen].
War es am 10. März 2021 im Sinne einer sorgfältigen Risiko-Nutzen-Abwägung
angemessen, eine selbst weniger gefährdete gesunde junge Frau mit dem
Impfstoff zu impfen? Hatte der Hersteller zu diesem Zeitpunkt bereits
Hinweise auf schwere gesundheitliche Gefährdungen zu beachten und darüber
aufzuklären? Das sind Fragen, die die Klägerin und ihr Anwalt vom Gericht
nun in zweiter Instanz geklärt wissen wollen. Das Landgericht in Hof hatte
die Klage noch ohne weitere Beweiserhebung abgewiesen.
Dass die Darmvenenthrombose in diesem Fall eine direkte Folge der Impfung
ist, hat laut Anwalt Loeschner bereits das Versorgungsamt Bayern anerkannt.
Die Klägerin erhalte seit vergangenem Jahr eine monatliche Zahlung von 283
Euro. Davon könne die Frau, die aufgrund der Schädigung derzeit nur 10
Stunden pro Woche arbeiten könne, nicht einmal die Miete bezahlen. Auch bei
nachgewiesener Impfschädigung zahlen die Versorgungsämter weder vollen
Verdienstausfall noch Schmerzensgeld. Deshalb klage seine Mandantin nun
direkt gegen den Impfstoffhersteller.
Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage am Montag nicht ab, sondern
befand das Verfahren für „noch nicht entscheidungsreif“. Zwar sah das
Gericht keine Hinweise auf eine Haftung wegen „unvertretbarer schädlicher
Wirkungen“ des Impfstoffs. Ob die Klägerin aber dem damaligen
wissenschaftlichen Stand entsprechend über das Risiko einer
Darmvenenthrombose aufzuklären gewesen sei, will das Gericht nun mittels
Sachverständigengutachten herausfinden.
14 Aug 2023
## LINKS
[1] /Folgen-der-Corona-Impfung/!5920335
[2] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210129-eu-zulassung-covid-…
[3] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/05/Art_01.html
[4] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210218-sicherheit-wirksamk…
[5] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210311-covid-19-vaccine-as…
[6] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210315-voruebergehende-aus…
[7] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/16_21.pd…
## AUTOREN
Manuela Heim
## TAGS
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