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# taz.de -- Nach Tod von Radfahrerin in Hamburg: Geldstrafe für Lkw-Fahrer
> Ein 53-jähriger LKW-Fahrer wurde vom Amtsgericht Barmbek wegen
> fahrlässiger Tötung verurteilt. Er überrollte eine Radfahrerin beim
> Abbiegen.
Bild: Wäre vermeidbar gewesen (Symbolbild): Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tö…
HAMBURG taz | Im Juli vergangenen Jahres hatte der Lkw-Fahrer Ole D. eine
19-Jährige Radfahrerin beim Abbiegen überfahren. Heute sprach Richter Tim
Rosche ihn im Amtsgericht Barmbek schuldig: Er verurteilte Ole D. wegen
fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro und einem Monat
Fahrtverbot. Damit blieb er unter dem von der Staatsanwaltschaft
geforderten Strafmaß.
Der Unfall ereignete sich auf dem Poppenbütteler Weg im Hamburger Norden.
Der Lkw und die Radfahrerin standen an der roten Ampel. Als diese auf grün
sprang und beide losfuhren, übersah Ole D. beim Rechtsabbiegen auf den
Goldröschenweg die junge Frau: Sie starb noch am Unfallort an ihren
Verletzungen. Der Lkw hatte keinen [1][Abbiegeassistenten].
Ole D. ist seit 31 Jahren Berufskraftfahrer. Zu Beginn des Prozesses
entschuldigte er sich bei den Angehörigen – der Vater der Verstorbenen war
Nebenkläger. D. wiederholte mehrmals, er frage sich bis heute, was er hätte
anders machen können. Er habe alle Spiegel kontrolliert, den Verkehr
beobachtet und die Radfahrerin schlichtweg nicht gesehen.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf
Bewährung. Zwar handele es sich um einen tragischen Unfall – dieser sei
aber gerade der Fahrlässigkeit immanent. Der Angeklagte habe glaubhaft
gemacht, wie sehr er den Vorfall bereue. Dennoch: Auch die Fahrerlaubnis
sei ihm zu entziehen.
## Nebenklage gegen Führerscheinentzug
Dem widersprach der Nebenklägervertreter Dirk Aringhoff: Zwar hätte Ole D.
die Radfahrerin sehen müssen – es wäre aber fatal, ihm die Fahrerlaubnis zu
entziehen: „Das würde ihm finanziell den Boden unter den Füßen wegreißen.…
Die Verteidigerin von Ole D., Simone Richter, sprach von einem
„Augenblickversagen“ und forderte, ihn freizusprechen. Ihr Mandant werde
permanent daran erinnert, den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Das
sei Strafe genug.
Der Richter kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass Ole D. die Frau
durchaus hätte sehen können – zumal sie vor dem Lkw stand. D. hätte seine
Fahrt beim Abbiegen so weit verzögern müssen, dass der Verkehr auch aus dem
toten Winkel noch zu sehen sei. „Letztlich ist es der Bruchteil einer
Sekunde, der über ein Schicksal entscheidet“, sagte Rosche. Doch in seinem
bisherigen Leben habe sich Ole D. nichts zuschulden kommen lassen. Rosche
sagte: „Sie wären sonst niemals vor einem Strafrichter gelandet.“
Dirk Lau vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub sieht das Urteil kritisch:
Das Nichtstun von Politik und Justiz sei ein Schlag ins Gesicht der
Betroffenen und der Radfahrer*innen. „Wer vorbildlich fährt, tötet
niemanden.“
29 Jun 2023
## LINKS
[1] /Mehr-Sicherheit-fuer-RadfahrerInnen/!5659743
## AUTOREN
Nina Spannuth
## TAGS
Verkehrspolitik
Straßenverkehr
Fahrrad
Verkehrswende
deutsche Justiz
Unfälle
Hamburg
Tempo 30
Fahrrad
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