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# taz.de -- Enteignungskommission legt Bericht vor: In der Warteschleife
> Die jetzige Empfehlung ändert nichts am Dauerzustand: Dem langwierigen
> Warten auf eine abschließende Entscheidung bei Wohnungsenteignungen.
Bild: Schwarz-Rot möchte das Bundesverfassungsgericht über ein Vergesellschaf…
Warten. Warten auf eine endgültige Entscheidung. Das ist das prägende
Element der Enteignungsdebatte seit dem Start des Volksbegehrens dazu im
April 2019. Warten auf die nächste Unterschriftensammlung, warten auf den
Volksentscheid im September 2021. Und warten auch danach, mit
gegensätzlichen Hoffnungen: Die einen auf die Umsetzung und damit die
Enteignung all jener, die mehr als 3.000 Wohnungen haben. Die anderen auf
eine Klarstellung, dass genau das nicht geht, egal ob rechtlich, politisch
oder aus den von Ex-Regierungschefin Giffey (SPD) vorgebrachten
Gewissensgründen.
An diesem Zustand ändert sich auch nichts, nachdem die Expertenkommission
ihren Bericht vorgestellt und eine Enteignung als vertretbar eingestuft
hat. Denn diese Empfehlung ist rechtlich genauso wenig bindend wie der
Volksentscheid. Zwar haben CDU und SPD etwas von einem
„Vergesellschaftungsrahmengesetz“ auf Seite 51 [1][ihres
Koalitionsvertrags] geschrieben. Was das aber konkret ist, bleibt offen.
Bausenator Christian Gaebler (SPD) sah Anfang Juni darin ein Mittel,
Vermieter zu [2][fairem Umgang mit ihren Mietern] anzuhalten,
CDU-Fraktionschef Dirk Stettner denkt daran, es für [3][Übernahmen im
Energiesektor] zu nutzen.
Was nun folgt, ist doppeltes Warten: Erst darauf, dass aus dem schwammigen
Begriff „Rahmengesetz“ konkrete Rechtssetzung wird. Und dann abwarten, was
das Bundesverfassungsgericht darüber denkt. Denn das soll nach dem Willen
von Schwarz-Rot vor und nicht wie beim Mietendeckel nach Anwendung des
neuen Gesetzes prüfen, ob alles rechtmäßig ist.
In der Expertenkommission – 2022 von Rot-Grün-Rot benannt und laut FDP „mit
linken Phantasten besetzt“ – saßen zwar bereits viele Juristen. Daraus ist
aber nicht abzuleiten, dass sich das Verfassungsgericht automatisch deren
Bericht anschließt. Verfassungsrecht ist als eine Art juristische
Moraltheologie einzuordnen und entsprechend unscharf. Wie das höchste
Gericht entscheidet, für das auch die CDU Mitglieder vorgeschlagen hat, ist
offen.
So geht das Warten weiter: bei Unternehmen, die wissen wollen, ob es sich
trotz drohender Enteignung zu bauen lohnt. Und bei jenen, die mit fehlendem
und zu teurem Wohnraum kämpfen und hoffen, dass Enteignung daran etwas
ändern könnte.
28 Jun 2023
## LINKS
[1] https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/dokumentation/koalitionsvertrag_2023-…
[2] https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/vergesellschaftungsgesetz-cdu-…
[3] https://www.tagesspiegel.de/berlin/wegen-der-klimakrise-berliner-cdu-halt-e…
## AUTOREN
Stefan Alberti
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Franziska Giffey
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