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# taz.de -- Nach Corona-Impfungen: Kaum Klagen wegen Impfschäden
> Zwei Anwaltskanzleien wollen knapp 200 Fälle von
> Corona-Impfnebenwirkungen vor Gericht bringen. Möglicherweise muss der
> Staat zahlen.
Bild: Eine von rund 183 Millionen Corona-Impfungen in Deutschland
Freiburg taz | Bisher wurden in Deutschland rund 183 Millionen
Corona-Impfungen durchgeführt. Doch die Zahl der möglicherweise
nachweisbaren Impfschäden ist eher gering. Zwei spezialisierte
Anwaltskanzleien haben nach intensiver [1][Prüfung nur 185 Fälle
identifiziert], die sie vor Gericht bringen wollen.
Die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich hatte nach eigenen Angaben rund
3.000 Anfragen, aus denen 810 Mandate resultierten, doch am Ende landeten
nur 135 Verfahren vor Gericht. Ähnlich ist die Bilanz des Wiesbadener
Anwalts Joachim Cäsar Preller. Auch er lehnte Hunderte Anfragen als
aussichtslos ab und brachte nur 50 Klagen vor Gericht.
Es handelt sich dabei um Verfahren gegen alle Hersteller von
Corona-Impfstoffen. Eine erste Verhandlung gegen Biontech sollte eigentlich
Ende April am Landgericht Frankfurt am Main stattfinden. Der Termin wurde
nun verschoben. Es geht um den Fall einer Frau, die für ihren Herzschaden
die [2][vorherige Covidimpfung] von Biontech verantwortlich macht.
Normalerweise müssen Kläger, die sich durch ein Produkt geschädigt fühlen,
ein Verschulden (das heißt Vorsatz oder Fahrlässigkeit) des Herstellers
nachweisen und dass dieses Verschulden den Schaden verursacht hat. Im
Arzneimittelgesetz, das auch für Impfstoffe gilt, gelten jedoch deutliche
Erleichterungen für die Kläger. So müssen sie im Rahmen einer
Gefährdungshaftung kein Verschulden nachweisen, es genügt die Annahme von
Kausalität. Und auch diese Verursachung des Schadens wird in geeigneten
Fällen vermutet.
## Möglich, dass der Staat den Schaden ersetzt
Dennoch sind Klagen gegen Impfstoffhersteller kein Selbstläufer. Laut
Gesetz müssen die Nebenwirkungen „über ein vertretbares Maß hinausgehen“.
Hier werden Nutzen und Risiken abgewogen. Gegen die massiven Folgen einer
Krebs-Chemotherapie kann deshalb nicht erfolgreich geklagt werden. Auch die
Kausalitätsvermutung kann vom Hersteller widerlegt werden, wenn andere
Ursachen in Betracht kommen. Schließlich gibt ja durchaus eine statistische
Wahrscheinlichkeit, dass auch coronageimpfte Menschen anschließend an ganz
anderen Leiden erkranken oder gar sterben – ohne dass dies eine Folge der
Impfung ist.
Wohl nur eine geringe Rolle spielen Haftungserleichterungen, die den
Impfstoffherstellern im Mai 2020 durch eine Verordnung des damaligen
Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) eingeräumt wurden. Die für Kläger
günstige Gefährdungshaftung entfällt demnach nur, wenn der Schaden auf
bestimmte staatlich angeordnete Vereinfachungen beim Inverkehrbringen der
Impfstoffe zurückzuführen ist.
Doch selbst wenn ein Impfstoffhersteller am Ende zu Schadensersatz
verurteilt wird, kann es gut sein, dass letztlich der Staat den Schaden
ersetzt, weil dies wohl in den geheimen Beschaffungsverträgen von EU und
Herstellern so vereinbart wurde.
Sollten die Hürden für einen Schadensersatz-Anspruch gegen den Hersteller
am Ende doch zu hoch sein, könnte ein direkter Anspruch gegen den Staat
bestehen. Wer einen Impfschaden erleidet, hat Anrecht auf eine
Beschädigtenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Hier wird allerdings kein voller Erwerbsausfall ersetzt und es gibt auch
kein Schmerzensgeld, sondern maximal 854 Euro pro Monat. Und auch hier
kommt es auf die Kausalität an. Laut FAZ sind in 13 von 16 Bundesländern
6.600 Anträge auf Versorgungsleistungen eingegangen, doch nur in 284 Fällen
wurden Corona-Impfschäden anerkannt.
11 Apr 2023
## LINKS
[1] /Nach-der-Corona-Impfung/!5927063
[2] /Folgen-der-Corona-Impfung/!5920335
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
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