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# taz.de -- Puigdemont droht Auslieferung: Teilerfolg für Spanien
> Der EuGH erschwert es Belgien, Auslieferungsanträge abzulehnen.
> Puigdemonts Anwalt wittert dennoch eine Chance für geflohene Katalanen.
Bild: Anhänger des katalanischen Politikers Carles Puigdemont 2021 in Barcelona
Madrid taz | Im Streit um die Auslieferung katalanischer Politiker hat
Spanien einen Teilerfolg errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
schränkte in einem Urteil vom Dienstag die Möglichkeit eines EU-Staats ein,
die Vollstreckung eines von einem anderen Land ausgestellten
Eurohaftbefehls zu verweigern.
Hintergrund des Streits ist das umstrittenen Referendum Kataloniens über
eine Abspaltung von Spanien im Jahr 2017. Spanien erkannte dies nicht an.
Mehrere Organisatoren des Referendums wurden wegen „Aufruhrs“ und der
„Veruntreuung öffentlicher Gelder“ angeklagt. Dieser [1][Straftatbestand
wurde zum Jahresbeginn 2023 abgeschafft].
Die sieben Angeklagten, darunter der ehemalige katalanische
Autonomiepräsident Carles Puigdemont, waren überwiegend nach Belgien
geflohen, weswegen Spanien europäische Haftbefehle ausstellte. Seither wird
gestritten, ob Belgien diese vollstrecken und die katalanischen Politiker
ausliefern muss. Puigdemont lebt in Brüssel und sitzt im Europaparlament.
Laut dem Urteil darf Belgien die Auslieferung grundsätzlich nicht aus
Gründen ablehnen, die allein im spanischen Recht liegen. Anders sei es,
wenn dies zu einer Verletzung von Grundrechten führe.
Beim Urteil handelt es sich um einen Spruch zu einem
Vorabentscheidungsgesuch des spanischen Richters Pablo Llarena am dortigen
Obersten Gerichtshof. Llarena hatte vergebens versucht, die Auslieferung
der Unabhängigkeitspolitiker zu erwirken. Das Gesuch bezieht sich auf die
Ablehnung der Auslieferung des ehemaligen katalanischen Kulturministers
Lluís Puig durch die belgische Justiz, ist aber auch auf die anderen drei
im Exil Lebenden Politiker anwendbar.
## Mehrere Auslieferungsanträge möglich
Während die Presse in Spanien das Urteil als „einen Schritt zur
Auslieferung“ feiert, wertet der Anwalt von Puigdemont, Gonzalo Boye, den
selben Spruch als einen Sieg im Sinne seines Mandanten. Denn der EuGH weist
darauf hin, dass „wenn die gesuchte Person geltend macht, ihr drohe bei
ihrer Übergabe an den Ausstellungsmitgliedstaat (im vorliegenden Fall
Spanien) insofern eine Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren“,
dies geprüft werden müsse.
Dazu wird es sicher kommen. Denn das Urteil ermöglicht es ausdrücklich,
mehrere aufeinander folgende europäische Auslieferungsanträge gegen ein und
dieselbe Person zu stellen. Hier könnten die Strafverteidiger der vier
Exilierten ansetzen. Der spanische Richter hat Haftbefehle mehrmals
erlassen und dann wieder zurückgezogen, je nachdem, welche Chancen er sich
einräumte.
Weil drei der vier Betroffenen Europaabgeordnete sind, [2][genießen sie
Immunität]. Das Europaparlament [3][wollte sie ihnen entziehen]. Auch
darüber wird demnächst die europäischen Justiz urteilen müssen. (mit afp)
31 Jan 2023
## LINKS
[1] /Strafreform-in-Spanien/!5908522
[2] /Klage-abgewiesen/!5862601
[3] /Puigdemont-zu-seinem-Immunitaetsentzug/!5757435
## AUTOREN
Reiner Wandler
## TAGS
Spanien
Belgien
Katalonien
Carles Puigdemont
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Schwerpunkt Abtreibung
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