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# taz.de -- Entscheidung nach über vier Jahren: Geldbuße für Meta
> Die irische Datenschutzaufsicht hat ein millionenschweres Bußgeld gegen
> den Facebook-Konzern Meta verhängt – allerdings nicht freiwillig.
Bild: Datensammelpraxis nicht okay – das hat nun die irische Aufsichtsbehörd…
Berlin taz | Der US-Konzern Meta, zu dem unter anderem die Dienste Facebook
und Instagram gehören, muss eine doppelte Geldbuße zahlen: [1][Die irische
Datenschutzaufsicht DPC hat am Mittwoch] – nach einer Entscheidung des
Europäischen Datenschutzausschusses – ein Bußgeld in Höhe von 210 Millionen
Euro wegen Datenschutz-Verstößen bei Facebook und eines in Höhe von 180
Millionen Euro wegen Verstößen bei Instagram verhängt. Meta muss außerdem
innerhalb von drei Monaten seine Datenverarbeitung so anpassen, dass sie
mit den Datenschutz-Vorschriften im Einklang steht.
Das nun verhängte Bußgeld geht zurück auf drei Beschwerden, die der
österreichische Datenschutz-Verein Noyb mit dem Wirksamwerden der
[2][Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)] im Jahr 2018 einreichte. Da Meta –
damals noch Facebook – seinen Europa-Sitz in Irland hat, ist die dortige
Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig. Die gilt aber als nicht sonderlich
ambitioniert, wenn es darum geht, Verstöße zu verfolgen.
Entsprechend zog sich das Verfahren hin, bis schließlich eine milde
Geldbuße von 30 Millionen Euro im Raum stand. Im Dezember entschied dann
der Europäische Datenschutzausschuss: Das reicht nicht. Er forderte die
irische Behörde zu einem klareren Vorgehen auf. Zusätzlich zu einem Stopp
personalisierter Werbung hielt der Europäische Datenschutzausschuss eine
massive Geldstrafe für Meta für erforderlich.
„Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben
sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verschoben“, erklärte [3][Max Schrems], Gründer von
Noyb. Das sei unfair und illegal. „Uns ist kein anderes Unternehmen
bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante
Weise zu ignorieren.“
## DSGVO ließ sich unterschiedlich auslegen
Meta zeigte sich „enttäuscht“ von der Entscheidung und kündigte Berufung
an. Unternehmen seien in der Frage mit einer unklaren Rechtslage
konfrontiert gewesen, hieß es in einer Reaktion des Konzerns. „Wir glauben
zutiefst, dass unser Ansatz die EU-Datenschutzverordnung respektiert, (…)
und haben vor, sowohl gegen den Inhalt der Entscheidungen als auch gegen
die Strafen in Berufung zu gehen“, so die Meta-Stellungnahme weiter.
Die DSGVO schreibt seit 2018 vor, unter welchen Bedingungen Unternehmen und
Behörden personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten dürfen. Wie genau
diese Regeln zu verstehen sind, lässt sich – je nach Interessenlage –
unterschiedlich auslegen. Mit der DSGVO hatte Facebook – heute Meta – in
seinen Nutzungsbedingungen das Ausspielen von persönlich zugeschnittener
Werbung zum Teil des Dienstes erklärt, für den keine eigene Zustimmung
notwendig sei. Diese Auslegung hat nun auch die irische Datenschutzbehörde
kassiert.
„Jeder muss jetzt diese Apps auch ohne personalisierte Werbung nutzen
können“, sagt Schrems. Die Entscheidung sorge auch für gleiche
Wettbewerbsbedingungen mit anderen Werbetreibenden – die müssten
schließlich ebenfalls die Zustimmung der Nutzer einholen. (mit dpa)
5 Jan 2023
## LINKS
[1] https://www.dataprotection.ie/en/news-media/data-protection-commission-anno…
[2] /Ein-Jahr-DSGVO/!5597437
[3] /Datenschutzaktivist-ueber-digitale-Spuren/!5472574
## AUTOREN
Svenja Bergt
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