# taz.de -- Debatte über Enteigungen in Berlin: Berlin hat die Macht | |
> Laut dem Zwischenbericht der Enteignungskommission darf das Land | |
> Grundstücke vergesellschaften. Das Thema Mieten wird wieder | |
> Wahlkampfthema. | |
Bild: Große Demo, große Mehrheit beim Volksentscheid: Berlin will und kann wo… | |
Berlin taz/dpa | Mitten im aufkommenden Wahlkampf erhält die Debatte um | |
eine mögliche Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen [1][neuen | |
Schwung]. Am Freitag sind erste Details des Zwischenberichts der [2][vom | |
Senat eingesetzen Expert*innenkommission] bekannt geworden. Aus dem | |
gut zehnseitigen Schreiben, das der taz vorliegt, geht hervor, dass das | |
13-köpfige Gremium klar eine Gesetzgebungskompetenz des Landes sieht. | |
Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar | |
unter die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung. Da der Bund davon aber | |
bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine | |
Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln, heißt es in dem Papier, | |
über das zuerst die Berliner Morgenpost berichtet hatte. Nach dieser | |
juristischen Interpretation wäre der rot-grün-rote Senat also in der Lage, | |
selbst ein Gesetz zu verfassen, das das Abgeordnetenhaus verabschieden | |
könnte. | |
Genau dafür hatte sich eine große Mehrheit der Berliner*innen am 26. | |
September 2021 in einem entsprechenden Volksentscheid ausgesprochen – der | |
anders als die Wahlen am selben Tag auch nicht wegen Unregelmäßigkeiten | |
wiederholt werden muss. Danach sollen Unternehmen, die mehr als 3.000 | |
Wohnungen besitzen, enteignet werden. | |
Im Wahlkampf 2021 hatten die Linkspartei und Teile der Grünen [3][dieses | |
Ziel unterstützt]; die SPD war dagegen. In den Koalitionsverhandlungen | |
einigte man sich darauf, eine Expert*innenkommission einzusetzen, | |
die unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin | |
(SPD) die zahlreichen juristischen Fragen klären soll. Ein Abschlussbericht | |
wird für April erwartet. | |
Am 12. Februar muss in Berlin die Wahl zum Abgeordnetenhaus wiederholt | |
werden, nachdem das Landesverfassungsgericht die Abstimmung vom 26. | |
September 2021 für ungültig erklärt hatte. Im damaligen Wahlkampf hatte die | |
Enteignungs- und Mietenfrage eine zentrale Rolle gespielt. Dies werde sich | |
nun wiederholen, hatte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) der taz | |
[4][bereits vor zwei Wochen gesagt]: „Diese Wahl wird wieder eine | |
Mietenwahl.“ | |
Allerdings zeigt der Zwischenbericht auch viele Meinungsverschiedenheiten | |
in anderen Fragen auf. Als „verfassungsrechtlich problematisch“ stufen die | |
Fachleute etwa ein mögliches Gesetz zur Vergesellschaftung der | |
Wohnungsunternehmen selbst ein. | |
Doch schon am Mittwoch war eine weitere frohe Botschaft in Sachen | |
Enteignung bekannt geworden. Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) hatte auf | |
einer Diskussionsveranstaltung der Initiative Deutsche Wohnen und Co. | |
enteignen [5][verkündet]: Die Vergesellschaftung von Wohnraum sei | |
möglicherweise „haushaltsneutral und Schuldenbremsen-konform“ | |
durchzuführen. Wesener sprach sich dafür aus, die Entschädigungssumme nicht | |
auf der Grundlage des spekulativen Marktwertes zu berechnen, sondern nach | |
dem Ertragswert zu gehen. Die alte Berechnung des Senats, die von Kosten | |
für die Enteignung von 30 Milliarden Euro ausging, sei „nicht mehr up to | |
date“. | |
9 Dec 2022 | |
## LINKS | |
[1] /Klimagerechtes-Enteignen-von-Wohnungen/!5874971 | |
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[3] /Deutsche-Wohnen-und-Co-enteignen/!5840468 | |
[4] /Kultursenator-Lederer-ueber-Wahlkampf/!5895090 | |
[5] /Weihnachten-fuer-umme-9/!5897056 | |
## AUTOREN | |
Bert Schulz | |
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