| # taz.de -- Debatte über Enteigungen in Berlin: Berlin hat die Macht | |
| > Laut dem Zwischenbericht der Enteignungskommission darf das Land | |
| > Grundstücke vergesellschaften. Das Thema Mieten wird wieder | |
| > Wahlkampfthema. | |
| Bild: Große Demo, große Mehrheit beim Volksentscheid: Berlin will und kann wo… | |
| Berlin taz/dpa | Mitten im aufkommenden Wahlkampf erhält die Debatte um | |
| eine mögliche Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen [1][neuen | |
| Schwung]. Am Freitag sind erste Details des Zwischenberichts der [2][vom | |
| Senat eingesetzen Expert*innenkommission] bekannt geworden. Aus dem | |
| gut zehnseitigen Schreiben, das der taz vorliegt, geht hervor, dass das | |
| 13-köpfige Gremium klar eine Gesetzgebungskompetenz des Landes sieht. | |
| Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar | |
| unter die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung. Da der Bund davon aber | |
| bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine | |
| Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln, heißt es in dem Papier, | |
| über das zuerst die Berliner Morgenpost berichtet hatte. Nach dieser | |
| juristischen Interpretation wäre der rot-grün-rote Senat also in der Lage, | |
| selbst ein Gesetz zu verfassen, das das Abgeordnetenhaus verabschieden | |
| könnte. | |
| Genau dafür hatte sich eine große Mehrheit der Berliner*innen am 26. | |
| September 2021 in einem entsprechenden Volksentscheid ausgesprochen – der | |
| anders als die Wahlen am selben Tag auch nicht wegen Unregelmäßigkeiten | |
| wiederholt werden muss. Danach sollen Unternehmen, die mehr als 3.000 | |
| Wohnungen besitzen, enteignet werden. | |
| Im Wahlkampf 2021 hatten die Linkspartei und Teile der Grünen [3][dieses | |
| Ziel unterstützt]; die SPD war dagegen. In den Koalitionsverhandlungen | |
| einigte man sich darauf, eine Expert*innenkommission einzusetzen, | |
| die unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin | |
| (SPD) die zahlreichen juristischen Fragen klären soll. Ein Abschlussbericht | |
| wird für April erwartet. | |
| Am 12. Februar muss in Berlin die Wahl zum Abgeordnetenhaus wiederholt | |
| werden, nachdem das Landesverfassungsgericht die Abstimmung vom 26. | |
| September 2021 für ungültig erklärt hatte. Im damaligen Wahlkampf hatte die | |
| Enteignungs- und Mietenfrage eine zentrale Rolle gespielt. Dies werde sich | |
| nun wiederholen, hatte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) der taz | |
| [4][bereits vor zwei Wochen gesagt]: „Diese Wahl wird wieder eine | |
| Mietenwahl.“ | |
| Allerdings zeigt der Zwischenbericht auch viele Meinungsverschiedenheiten | |
| in anderen Fragen auf. Als „verfassungsrechtlich problematisch“ stufen die | |
| Fachleute etwa ein mögliches Gesetz zur Vergesellschaftung der | |
| Wohnungsunternehmen selbst ein. | |
| Doch schon am Mittwoch war eine weitere frohe Botschaft in Sachen | |
| Enteignung bekannt geworden. Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) hatte auf | |
| einer Diskussionsveranstaltung der Initiative Deutsche Wohnen und Co. | |
| enteignen [5][verkündet]: Die Vergesellschaftung von Wohnraum sei | |
| möglicherweise „haushaltsneutral und Schuldenbremsen-konform“ | |
| durchzuführen. Wesener sprach sich dafür aus, die Entschädigungssumme nicht | |
| auf der Grundlage des spekulativen Marktwertes zu berechnen, sondern nach | |
| dem Ertragswert zu gehen. Die alte Berechnung des Senats, die von Kosten | |
| für die Enteignung von 30 Milliarden Euro ausging, sei „nicht mehr up to | |
| date“. | |
| 9 Dec 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Bert Schulz | |
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