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# taz.de -- Debatte über Enteigungen in Berlin: Berlin hat die Macht
> Laut dem Zwischenbericht der Enteignungskommission darf das Land
> Grundstücke vergesellschaften. Das Thema Mieten wird wieder
> Wahlkampfthema.
Bild: Große Demo, große Mehrheit beim Volksentscheid: Berlin will und kann wo…
Berlin taz/dpa | Mitten im aufkommenden Wahlkampf erhält die Debatte um
eine mögliche Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen [1][neuen
Schwung]. Am Freitag sind erste Details des Zwischenberichts der [2][vom
Senat eingesetzen Expert*innenkommission] bekannt geworden. Aus dem
gut zehnseitigen Schreiben, das der taz vorliegt, geht hervor, dass das
13-köpfige Gremium klar eine Gesetzgebungskompetenz des Landes sieht.
Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar
unter die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung. Da der Bund davon aber
bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine
Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln, heißt es in dem Papier,
über das zuerst die Berliner Morgenpost berichtet hatte. Nach dieser
juristischen Interpretation wäre der rot-grün-rote Senat also in der Lage,
selbst ein Gesetz zu verfassen, das das Abgeordnetenhaus verabschieden
könnte.
Genau dafür hatte sich eine große Mehrheit der Berliner*innen am 26.
September 2021 in einem entsprechenden Volksentscheid ausgesprochen – der
anders als die Wahlen am selben Tag auch nicht wegen Unregelmäßigkeiten
wiederholt werden muss. Danach sollen Unternehmen, die mehr als 3.000
Wohnungen besitzen, enteignet werden.
Im Wahlkampf 2021 hatten die Linkspartei und Teile der Grünen [3][dieses
Ziel unterstützt]; die SPD war dagegen. In den Koalitionsverhandlungen
einigte man sich darauf, eine Expert*innenkommission einzusetzen,
die unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
(SPD) die zahlreichen juristischen Fragen klären soll. Ein Abschlussbericht
wird für April erwartet.
Am 12. Februar muss in Berlin die Wahl zum Abgeordnetenhaus wiederholt
werden, nachdem das Landesverfassungsgericht die Abstimmung vom 26.
September 2021 für ungültig erklärt hatte. Im damaligen Wahlkampf hatte die
Enteignungs- und Mietenfrage eine zentrale Rolle gespielt. Dies werde sich
nun wiederholen, hatte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) der taz
[4][bereits vor zwei Wochen gesagt]: „Diese Wahl wird wieder eine
Mietenwahl.“
Allerdings zeigt der Zwischenbericht auch viele Meinungsverschiedenheiten
in anderen Fragen auf. Als „verfassungsrechtlich problematisch“ stufen die
Fachleute etwa ein mögliches Gesetz zur Vergesellschaftung der
Wohnungsunternehmen selbst ein.
Doch schon am Mittwoch war eine weitere frohe Botschaft in Sachen
Enteignung bekannt geworden. Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) hatte auf
einer Diskussionsveranstaltung der Initiative Deutsche Wohnen und Co.
enteignen [5][verkündet]: Die Vergesellschaftung von Wohnraum sei
möglicherweise „haushaltsneutral und Schuldenbremsen-konform“
durchzuführen. Wesener sprach sich dafür aus, die Entschädigungssumme nicht
auf der Grundlage des spekulativen Marktwertes zu berechnen, sondern nach
dem Ertragswert zu gehen. Die alte Berechnung des Senats, die von Kosten
für die Enteignung von 30 Milliarden Euro ausging, sei „nicht mehr up to
date“.
9 Dec 2022
## LINKS
[1] /Klimagerechtes-Enteignen-von-Wohnungen/!5874971
[2] /Enteignungskommission-hoert-Expertinnen/!5856870
[3] /Deutsche-Wohnen-und-Co-enteignen/!5840468
[4] /Kultursenator-Lederer-ueber-Wahlkampf/!5895090
[5] /Weihnachten-fuer-umme-9/!5897056
## AUTOREN
Bert Schulz
## TAGS
Berlin
Volksentscheid
Deutsche Wohnen & Co enteignen
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Berlin
Klaus Lederer
Vorkaufsrecht
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
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