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# taz.de -- Klimaschädlicher Vertrag: Macron entsagt Energiecharta
> Frankreich tut es anderen europäischen Ländern nach und hat aus
> klimapolitischen Gründen den Austritt angekündigt. Deutschland denkt noch
> nach.
Bild: Wegen Klimaschädlichkeit ausgestiegen
Berlin taz | Die Austrittswelle beim umstrittenen Energiechartavertrag geht
weiter: Auch Frankreich steigt aus, weil die Mitgliedschaft nicht mit den
Klimaschutzversprechen vereinbar sei, wie Präsident Emmanuel Macron am
Freitagabend mitteilte. [1][Damit folgt das Land den Niederlanden],
Spanien, Polen und Italien, die ebenfalls bereits ausgetreten sind oder den
Ausstieg angekündigt haben.
Die Energiecharta wurde 1991 in Den Haag unterschrieben, drei Jahre später
folgte der Vertrag verschiedener Staaten um sie herum. Die knapp 50
Mitglieder sichern damit Energiekonzernen besonderen Investitionsschutz zu.
Der damalige Grund: Es sollte nach dem Zusammenbruch der DDR und der
Sowjetunion stabile Rahmenbedingungen für die Energieerzeugung geben.
Im Ergebnis können Konzerne bei politischen Änderungen, die ihre Tätigkeit
betreffen, gegen die betreffenden Staaten klagen. Dabei müssen sie nicht
durch die üblichen Instanzen, also die durch Verfassungen legitimierten
Gerichte der Staaten – sondern können auf Basis des Energiechartavertrags
internationale Schiedsgerichte anrufen.
Die Regularien, an denen sich die Energiekonzerne stören, sind oft klima-
und umweltpolitischer Natur. Beispielsweise verklagt der deutsche
Energiekonzern RWE [2][die niederländische Regierung wegen ihres
Kohleausstiegs].
## Bundesregierung stimmt sich noch ab
Als die Wissenschaftler:innen vom Weltklimarat IPCC in einem
[3][großen Bericht vom April] „Klimaschutzbedenken“ bei verschiedenen
Handelsverträgen anmeldeten, mahnten sie deshalb ausdrücklich die
„Modernisierung des Energiechartavertrags“ an. Eine Reform des Abkommens im
Sommer ergab allerdings nur kleine Änderungen.
Auch die Bundesregierung erwägt den Austritt aus dem Vertrag. Das sagte ein
Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der taz, nachdem die
Niederlande in der vergangenen Woche ihren Ausstieg verkündet hatten.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sei gegen eine weitere
Mitgliedschaft und habe die Ressortabstimmung eingeleitet. Sprich: Die
Bundesregierung als Ganzes berät sich erst noch.
Mit der Kündigung ist man allerdings noch nicht gleich vor
Unternehmensklagen gegen Klimapolitik gefeit. Die Nachhaftung beträgt 20
Jahre. So wurde Italien kürzlich auf Basis des Energiechartavertrags von
einem Schiedsgericht zu einer Millionenzahlung an einen britischen Öl- und
Gaskonzern verurteilt – obwohl das Land das Abkommen schon 2016 verlassen
hat.
24 Oct 2022
## LINKS
[1] /Investitionsschutz-fuer-Energiekonzerne/!5885610
[2] /Schadensersatz-wegen-Kohleausstieg/!5745250
[3] /Stand-der-Klimaforschung/!5843281
## AUTOREN
Susanne Schwarz
## TAGS
Schwerpunkt Klimawandel
Schwerpunkt Frankreich
Energiekonzerne
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RWE
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