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# taz.de -- Datenschutz-Klage gegen die Bahn: Bahn-App mit umstrittenen Diensten
> Datenschützer:innen klagen, weil die DB-App Anbieter wie Google und
> Adobe einbindet. Die Bahn hält dagegen: alles legal.
Bild: Schnell die Reiseroute checken, aber Vorsicht: die App DB Navigator ist e…
Berlin taz | Der Datenschutzverein [1][Digitalcourage] wirft der Deutschen
Bahn vor, Kund:innen in ihrer Buchungsapp in unzulässiger Weise zu
tracken – und hat nun vor dem Landgericht Frankfurt Klage eingereicht.
„Bereits beim Aufruf der App werden jede Menge Daten über das
Nutzungsverhalten erfasst“, erklärt Peter Hense, Rechtsanwalt für IT- und
Datenschutzrecht, der die Kläger vertritt. [2][Laut der Klageschrift]
stellt die Anwendung direkt nach dem Öffnen eine Verbindung zum US-Anbieter
Adobe her „zur Analyse und Tracking von Nutzerverhalten“. Später gingen
Daten an weitere Unternehmen, unter anderem Optimizely und Google.
Die Klage hat eine Vorgeschichte: Bereits im Frühjahr [3][hatte der
IT-Sicherheitsforscher Mike Kuketz die App DB Navigator untersucht]. Einer
seiner Kritikpunkte: Auch bei Auswahl der datenschutzfreundlichsten
Einstellung, also „Nur erforderliche Cookies zulassen“, würden etwa bei
einer Reiseauskunft persönliche Daten wie Anzahl der Reisenden,
Abfahrtszeit, Start- sowie Zielbahnhof und ob ein Kind mitfährt, nicht nur
an die Bahn übermittelt. Sondern auch an Adobe.
Für die Nutzenden sei die Datenweitergabe weder nachvollziehbar, noch
hätten sie die Möglichkeit, diese abzustellen. Mit einem offenen Brief
forderten Kuketz und Digitalcourage die Bahn damals dazu auf, die
Datenweitergabe abzustellen. Auch die Stiftung Warentest kam im Juni zu dem
[4][Ergebnis]: „DB Navigator übermittelt mehr Daten als nötig“.
Die Bahn widerspricht nicht der Einbindung der Dienstleister an sich. Wohl
aber dem Vorwurf, dass es sich hier um eine illegale Weitergabe von Daten
handle. Die Einbindung der Anbieter sei vielmehr „erforderlich“ für das
Funktionieren und die Stabilität der App. „Keiner der Anbieter ist in der
Lage, die Daten an anderer Stelle oder gar zu eigenen Marketingzwecken
einzusetzen“, erklärt eine Bahn-Sprecherin. Auch ein Nachverfolgen von
Kund:innen über mehrere Webseiten hinweg sei nicht möglich.
Die Frage, was in welchem Umfang erforderlich und damit zulässig ist, wird
nun das Landgericht Frankfurt entscheiden müssen. Anwalt Hense rechnet
damit, dass das Verfahren in erster Instanz in weniger als einem Jahr
abgeschlossen sein wird. Schließlich seien die Fakten nicht umstritten und
die grundsätzliche Frage der Erforderlichkeit bereits umfangreich
gerichtlich geklärt.
Wer den eigenen Apps schon vorher ein paar Fesseln anlegen möchte, dem
empfehlen Datenschützer:innen Open-Source-Apps wie AdAway, Blokada und
TrackerControl, die das Erkennen und Blocken von Tracking-Inhalten
erlauben. Die Anwendungen sind im Open-Source-App-Store [5][F-Droid]
erhältlich.
20 Oct 2022
## LINKS
[1] /Digitalcourage/!t5012136
[2] https://digitalcourage.de/sites/default/files/2022-10/Klage_DB-Navigator.pdf
[3] https://www.kuketz-blog.de/db-navigator-datenschutz-faellt-heute-aus-app-ch…
[4] https://www.test.de/Bahn-Apps-DB-Navigator-uebermittelt-mehr-Daten-als-noet…
[5] https://f-droid.org/
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Datenschutz
Deutsche Bahn
GNS
Digitalisierung
Digitalcourage
Bahncard
Datenschutzabkommen
Vorratsdatenspeicherung
Verbraucherschutz
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