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# taz.de -- Abschiebung in Sachsen: Aus Abschiebehaft entlassen
> Der aus Jordanien stammende Mohammad K. darf vorläufig nicht abgeschoben
> werden. Die sächsische Härtefallkommission beschäftigt sich nun mit dem
> Fall.
Bild: Hunderte Menschen demonstrierten in Leipzig gegen die geplante Abschiebun…
Mohammad K. darf vorerst in Deutschland bleiben. Die sächsische
Härtefallkommission hat sich dazu entschieden, sich mit dem Fall zu
befassen. Das bestätigte der sächsische Flüchtlingsrat, der Mitglied in der
Kommission ist, der taz. Für die Dauer des Verfahrens darf der aus
Jordanien stammende Mohammad K. nicht abgeschoben werden. Noch an diesem
Mittwoch – an seinem 27. Geburtstag – wird K. aus der Abschiebehaftanstalt
Dresden entlassen.
Wie die [1][taz berichtete], sollte Mohammad K. eigentlich vergangene Woche
Dienstag nach Jordanien abgeschoben werden. Die Abschiebung eskalierte, K.
verletzte sich selbst schwer und wurde in das Uniklinikum Leipzig
eingeliefert. Am Montagnachmittag hat die Polizei ihn aus dem Krankenhaus
in die Dresdner Abschiebehaftanstalt gebracht.
## Hoffnung auf Aufenthaltserlaubnis
Die sächsische Härtefallkommission kann bewirken, dass vollziehbar
ausreisepflichtigen Ausländer:innen „aus dringenden humanitären oder
persönlichen Gründen“ eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. „Dringende
humanitäre oder persönliche Gründe können sich insbesondere aus dem Stand
der sprachlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Integration in
die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ergeben“, heißt es
in der Kommissionsverordnung.
Die Kommission besteht aus neun Mitgliedern. Stellt sie mit der Mehrheit
von zwei Dritteln fest, dass die betroffene Person nicht abgeschoben werden
sollte – etwa weil sie schon lange in Deutschland lebt und gut integriert
ist –, bittet der Vorsitzende der Kommission den sächsischen Innenminister
darum, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Der Innenminister kann sowohl
zustimmen als auch ablehnen.
„Der ehemalige Innenminister Roland Wöller hat Anordnungen zur Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis auch schon abgelehnt, obwohl die betroffene
Person gut integriert war und einen festen Job hatte“, sagte Paula Moser
vom sächsischen Flüchtlingsrat der taz. Wie der jetzige Innenminister Armin
Schuster (CDU) in so einem Fall handeln würde, könne Moser nicht
einschätzen. „Erstmal muss sowieso die Härtefallkommission eine
Entscheidung treffen, wir brauchen sechs von neun Stimmen“, sagte sie.
Mitglieder der Härtefallkommission sind der sächsische Ausländerbeauftragte
Geert Mackenroth (CDU) sowie je ein:e Vertreter:in der
Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, des Bistum Dresden-Meißen,
des sächsischen Flüchtlingsrates, der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände in
Sachsen, des sächsischen Innenministeriums, des sächsischen
Sozialministeriums, des sächsischen Städte- und Gemeindetages und des
sächsischen Landkreistages.
Die Kommission tagt einmal im Monat. Wann sich die Kommission mit dem Fall
Mohammad K. befassen wird, steht noch nicht fest. „Vermutlich im November“,
sagte Moser vom sächsischen Flüchtlingsrat. Bis die Kommission eine
Entscheidung trifft, darf K. nicht abgeschoben werden.
Juliane Nagel, Sprecherin für Migration der Linksfraktion im Leipziger
Stadtrat, teilte am Mittwoch auf Twitter mit: „Das ist eine wunderbare
Nachricht, ein Hoffnungsschimmer und nach einer Woche wieder Freiheit. Dank
gilt allen, die sich engagiert haben! Und nun: Auf eine vernünftige
Entscheidung der Härtefallkommission für #MohammadBleibt!“
21 Sep 2022
## LINKS
[1] /Abschiebung-in-Sachsen/!5882963
## AUTOREN
Rieke Wiemann
## TAGS
Bleiberecht
Abschiebung
Asylverfahren
Schwerpunkt Flucht
Kirche
Papierlose
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