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# taz.de -- Infektionsschutzgesetz beschlossen: Bundestag billigt neue Coronare…
> Die Abgeordneten stimmten Karl Lauterbachs Entwurf für ein neues
> Infektionsschutzgesetz zu. Es erlaubt, wieder strengere Coronaregeln zu
> verhängen.
Bild: Im Gesundheitswesen gilt ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso im Fe…
Berlin epd/afp | Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz
beschlossen. Das Parlament billigte die Neuregelung, um die die Parteien
der Ampel-Koalition lange gerungen hatten, am Donnerstag mit deutlicher
Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 386 von 702 Abgeordneten für
den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dagegen
stimmten 313 Parlamentarier. Es gab drei Enthaltungen. Das Gesetz schreibt
fest, welche Regeln beschlossen werden können, um [1][die Coronapandemie]
einzudämmen.
Lauterbach sagte in der abschließenden Debatte über den Gesetzentwurf: „Wir
sind sehr gut vorbereitet, und wir werden die Lage im Griff haben.“ Mit
besseren Impfstoffen und Medikamenten, deutlich mehr [2][Daten über die
Infektionslage] und dem geänderten Infektionsschutzgesetz werde man auf
jede mögliche Entwicklung in der Pandemie reagieren können, versicherte er.
Vorgesehen sind einige wenige bundesweite Basisschutzmaßnahmen. Über alle
weiteren Schritte entscheiden die Bundesländer je nach Infektionsgeschehen.
Im Gesundheitswesen gilt ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso im
Fernverkehr in Bahnen und Bussen. Fluggäste [3][müssen dagegen keine Masken
mehr tragen.] Die Union kritisierte diese Änderung, die die Koalition erst
im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht hatte, als fragwürdig und
unverständlich.
Die Bundesländer können von Oktober an Maskenpflichten in öffentlich
zugänglichen Innenräumen wie Gaststätten, Behörden, Sporthallen oder
Theatern vorschreiben – müssen es aber nicht. Wenn eine Überlastung des
Gesundheitswesens oder der kritischen Infrastruktur droht, können die
Länder verschärfte Masken- und Testpflichten sowie Abstandsgebote und
Beschränkungen für Veranstaltungen vorschreiben.
Schulen und Kindertagesstätten sollen offengehalten werden. Nur wenn der
Präsenzunterricht andernfalls eingestellt werden müsste, soll für Kinder ab
der fünften Klasse mit Masken unterrichtet werden.
Wenn der Bundesrat Ende kommender Woche den gesetzlichen Änderungen
ebenfalls zustimmt, treten die Regeln am 1. Oktober in Kraft und gelten bis
zum 7. April des kommenden Jahres.
8 Sep 2022
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