| # taz.de -- Kosten bei Reiserücktritten wegen Corona: BGH macht es vom Fall ab… | |
| > Durch Corona fiel manche Pauschalreise kurzfristig aus. An drei Fällen | |
| > hat der Bundesgerichtshof nun geprüft, wer dabei die Stornokosten tragen | |
| > muss. | |
| Bild: Flugreisende mit dem Ziel Mallorca an einem Flugschalter in Hannover im C… | |
| Karlsruhe dpa | Der Ausbruch einer Pandemie kann | |
| Pauschalurlauber*innen zur kostenfreien Stornierung ihrer Reise | |
| berechtigen. Ob sie dem Veranstalter Stornogebühren zahlen müssen, ist aber | |
| vom Einzelfall abhängig. Das ergibt sich aus der Entscheidung des | |
| Bundesgerichtshofs (BGH) zu drei Corona-Fällen, die die Karlsruher | |
| Richter*innen am Dienstag verkündeten. | |
| Laut Gesetz bekommen Kund*innen nur dann den vollen Preis zurück, wenn | |
| „außergewöhnliche Umstände“ die Reise „erheblich beeinträchtigen“. … | |
| einer Über-80-Jährigen mit Anfälligkeit für Lungenentzündungen, welcher | |
| [1][eine Flusskreuzfahrt] zu riskant geworden war, sah der BGH diese | |
| Voraussetzungen gegeben. | |
| Das zuständige Landgericht habe hier zu Recht das Alter und die | |
| Vorerkrankungen berücksichtigt, weil diese Umstände durch die | |
| Coronapandemie eine besondere Rolle gespielt hätten. Die Annahme sei | |
| nachvollziehbar, dass die Ansteckungsgefahr auf einem Schiff mit 100 | |
| Passagieren trotz Hygienekonzept deutlich höher gewesen sei als zu Hause. | |
| Ein zweites Verfahren setzten die Richter aus, um ein Urteil des | |
| Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem anderen Fall abzuwarten. Hier war | |
| die stornierte Ostsee-Kreuzfahrt später ganz ausgefallen. Der EuGH soll | |
| sich dazu äußern, ob eine solche nachträgliche Entwicklung zu | |
| berücksichtigen ist. | |
| Der dritte Fall muss erneut am Berufungsgericht verhandelt werden. Dabei | |
| geht es um eine Pauschalreise auf die Insel [2][Mallorca]. Dass das | |
| gebuchte Hotel geschlossen war, genügte dem BGH nicht als einzige | |
| Begründung für den Erlass der Stornogebühren. Nun muss geklärt werden, ob | |
| eine andere Unterkunft zumutbar gewesen wäre und wie die Corona-Lage | |
| insgesamt war. | |
| Alle drei Reisen waren Anfang 2020 vor Ausbruch der [3][Pandemie in Europa] | |
| gebucht worden und hatten im Sommer 2020 stattfinden sollen. | |
| 30 Aug 2022 | |
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