# taz.de -- Europäisch-kanadischer Handelspakt Ceta: So geht's nicht | |
> Die von der Regierung geplante Interpretationserklärung zur | |
> Ceta-Entschärfung ist einem Gutachten zufolge unwirksam. Schiedsgerichte | |
> würden bleiben. | |
Bild: Proteste gegen das Handelsabkommen CETA 2016 vor einem SPD-Parteitag in W… | |
BERLIN taz | Der Plan der Bundesregierung, das europäisch-kanadische | |
[1][Handelsabkommen Ceta] mit einer angehängten Interpretationserklärung zu | |
ratifizieren und so die umstrittenen Schiedsgerichte zu entschärfen, bringt | |
möglicherweise nichts. Nach einem im Auftrag des Umweltinstituts München | |
erstellten Gutachten wäre ein Einschränkung der Klagemöglichkeiten für | |
Konzerne über den vorgesehenen Weg rechtlich unwirksam. | |
Gegen Ceta und das mittlerweile gescheiterte Schwesterabkommen TTIP | |
zwischen der EU und den USA sind vor einigen Jahren Hunderttausende auf die | |
Straße gegangen. Die Gegner:innen der Handelspakte fürchten verwässerte | |
Standards im Verbraucher:innenschutz und vor allem Klageprivilegien | |
für Konzerne. Der Ceta-Vertragstext sieht private Schiedsgerichte vor, vor | |
denen Konzerne Staaten wegen unliebsamer Entscheidungen auf Schadenersatz | |
verklagen können. Ein Beispiel von vielen: Die Energiekonzerne [2][RWE und | |
Uniper haben die Niederlande vor einem Schiedsgericht auf einen | |
Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt], weil das Land aus der | |
Kohleverstromung aussteigen will. | |
Ceta ist seit 2017 in Kraft, vor allem die neuen Zollvorgaben gelten | |
bereits. Der Teil des Paktes, der den Investitionsschutz und die | |
umstrittenen Schiedsgerichte regelt, ist nicht wirksam. Das Abkommen kann | |
aber erst vollständig Anwendung finden, wenn es von allen EU-Staaten | |
ratifiziert worden ist. Das ist bei Deutschland und elf weiteren Ländern | |
nicht der Fall. Die Ampel-Regierung hat höchstrichterliche Urteile | |
abgewartet. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen Ceta | |
abgeschmettert hat, hat die Regierung die Ratifizierung auf den Weg | |
gebracht. Um den Gegner:innen Wind aus den Segeln zu nehmen, will die | |
Bundesregierung mit einer Interpretationserklärung zum Vertrag nachbessern. | |
Darin soll klargestellt werden, dass Klagen nur bei Enteignungen und | |
direkten Diskriminierungen möglich sind. Sie soll vom Ceta-Komitee verfasst | |
werden, das aus Vertreter:innen der EU und Kanadas besteht. | |
Aber dem Gutachten der Rechtsanwält:innen Roda Verheyen und Johannes | |
Franke zufolge hat das Ceta-Komitee gar nicht die Kompetenz dazu. Eine | |
Beschränkung auf direkte Enteignungen und Diskriminierungen könne „nur über | |
den Weg einer Vertragsänderung wirksam erfolgen“, heißt es in dem | |
Gutachten.„Dass die geplante Interpretationserklärung rechtlich nicht | |
einmal wirksam wäre, ist eine Farce“, sagt Ludwig Essig vom | |
[3][Umweltinstitut München]. „Damit kann die Bundesregierung das Abkommen | |
nicht ratifizieren. Einzig Neuverhandlungen sind der richtige Weg.“ | |
25 Aug 2022 | |
## LINKS | |
[1] /EU-Handelsabkommen-Ceta-mit-Kanada/!5865279 | |
[2] /Energiepolitik-in-den-Niederlanden/!5767040 | |
[3] http://www.umweltinstitut.org/home.html | |
## AUTOREN | |
Anja Krüger | |
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