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# taz.de -- Europäisch-kanadischer Handelspakt Ceta: So geht's nicht
> Die von der Regierung geplante Interpretationserklärung zur
> Ceta-Entschärfung ist einem Gutachten zufolge unwirksam. Schiedsgerichte
> würden bleiben.
Bild: Proteste gegen das Handelsabkommen CETA 2016 vor einem SPD-Parteitag in W…
Berlin taz | Der Plan der Bundesregierung, das europäisch-kanadische
[1][Handelsabkommen Ceta] mit einer angehängten Interpretationserklärung zu
ratifizieren und so die umstrittenen Schiedsgerichte zu entschärfen, bringt
möglicherweise nichts. Nach einem im Auftrag des Umweltinstituts München
erstellten Gutachten wäre ein Einschränkung der Klagemöglichkeiten für
Konzerne über den vorgesehenen Weg rechtlich unwirksam.
Gegen Ceta und das mittlerweile gescheiterte Schwesterabkommen TTIP
zwischen der EU und den USA sind vor einigen Jahren Hunderttausende auf die
Straße gegangen. Die Gegner:innen der Handelspakte fürchten verwässerte
Standards im Verbraucher:innenschutz und vor allem Klageprivilegien
für Konzerne. Der Ceta-Vertragstext sieht private Schiedsgerichte vor, vor
denen Konzerne Staaten wegen unliebsamer Entscheidungen auf Schadenersatz
verklagen können. Ein Beispiel von vielen: Die Energiekonzerne [2][RWE und
Uniper haben die Niederlande vor einem Schiedsgericht auf einen
Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt], weil das Land aus der
Kohleverstromung aussteigen will.
Ceta ist seit 2017 in Kraft, vor allem die neuen Zollvorgaben gelten
bereits. Der Teil des Paktes, der den Investitionsschutz und die
umstrittenen Schiedsgerichte regelt, ist nicht wirksam. Das Abkommen kann
aber erst vollständig Anwendung finden, wenn es von allen EU-Staaten
ratifiziert worden ist. Das ist bei Deutschland und elf weiteren Ländern
nicht der Fall. Die Ampel-Regierung hat höchstrichterliche Urteile
abgewartet. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen Ceta
abgeschmettert hat, hat die Regierung die Ratifizierung auf den Weg
gebracht. Um den Gegner:innen Wind aus den Segeln zu nehmen, will die
Bundesregierung mit einer Interpretationserklärung zum Vertrag nachbessern.
Darin soll klargestellt werden, dass Klagen nur bei Enteignungen und
direkten Diskriminierungen möglich sind. Sie soll vom Ceta-Komitee verfasst
werden, das aus Vertreter:innen der EU und Kanadas besteht.
Aber dem Gutachten der Rechtsanwält:innen Roda Verheyen und Johannes
Franke zufolge hat das Ceta-Komitee gar nicht die Kompetenz dazu. Eine
Beschränkung auf direkte Enteignungen und Diskriminierungen könne „nur über
den Weg einer Vertragsänderung wirksam erfolgen“, heißt es in dem
Gutachten.„Dass die geplante Interpretationserklärung rechtlich nicht
einmal wirksam wäre, ist eine Farce“, sagt Ludwig Essig vom
[3][Umweltinstitut München]. „Damit kann die Bundesregierung das Abkommen
nicht ratifizieren. Einzig Neuverhandlungen sind der richtige Weg.“
25 Aug 2022
## LINKS
[1] /EU-Handelsabkommen-Ceta-mit-Kanada/!5865279
[2] /Energiepolitik-in-den-Niederlanden/!5767040
[3] http://www.umweltinstitut.org/home.html
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Schwerpunkt TTIP
EU
Kanada
CETA
EU
Lieferketten
EU-Zollunion
Ampel-Koalition
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