| # taz.de -- Cum-Ex-Geschäfte: Kein Verdacht gegen Scholz | |
| > Die Generalstaatsanwaltschaft weist eine Beschwerde gegen Olaf Scholz im | |
| > Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften zurück. Er habe sich nicht | |
| > strafbar gemacht. | |
| Bild: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) musste sich wegen Cum-Ex äußern | |
| Berlin/Hamburg dpa | In der sogenannten [1][Cum-Ex-Affäre] hat die | |
| Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung | |
| von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen | |
| Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Dies | |
| bestätigte eine Behördensprecherin der Deutschen Presse-Agentur, nachdem | |
| der Tagesspiegel dies berichtet hatte. Ein entsprechender Bescheid sei am | |
| 10. August ergangen. | |
| Die Generalstaatsanwaltschaft habe die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im | |
| Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur | |
| Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator | |
| Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen. Sie | |
| habe damit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt. | |
| Die Sprecherin erläuterte, die Staatsanwaltschaft habe im März erneut davon | |
| abgesehen, Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher aufzunehmen, weil sie | |
| weiterhin einen [2][strafprozessualen Anfangsverdacht verneint] habe. Aus | |
| der Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass geboten | |
| hätten, von der früheren Entscheidung gegen die Aufnahme von Ermittlungen | |
| abzuweichen. Diese frühere Entscheidung sei auch durch | |
| Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2021 | |
| bestätigt gewesen. | |
| „Seinerzeit wurde festgestellt, dass sich Hamburger Finanzbeamte – und | |
| somit auch ihre Vorgesetzten – nicht strafbar gemacht hatten, als sie es in | |
| Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete | |
| Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften | |
| von der Warburg Bank AG zurückzufordern.“ In Ihrer Entscheidung vom 14. | |
| März 2022 erkannte die Staatsanwaltschaft auch keine zureichenden | |
| tatsächlichen Anhaltspunkte für Falschangaben von Scholz im | |
| Cum-Ex-Untersuchungsausschuss. | |
| Scholz hatte erst kürzlich in der Steueraffäre um die Hamburger Warburg | |
| Bank weiterhin jede Verantwortung zurückgewiesen. „Es gibt keine | |
| Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat“, | |
| sagte er am vorigen Donnerstag in Berlin. „Ich bin sicher, dass diese | |
| Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird.“ | |
| Nach Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den | |
| Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017 hatte | |
| die Hamburger Finanzverwaltung eine hohe Millionen-Steuerrückforderung | |
| gegen die Bank zunächst verjähren lassen. Erst später bemühte sie sich auf | |
| Druck des Bundesfinanzministeriums und eines Gerichtsbeschlusses doch um | |
| Eintreibung. | |
| In der Sache ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft bereits gegen zwei | |
| ehemalige Hamburger SPD-Politiker und eine Finanzbeamtin wegen des | |
| Verdachts der Begünstigung von Steuerhinterziehung. Auch ein | |
| Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft befasst sich damit. | |
| Unionspolitiker fordern inzwischen von Scholz, der Kölner | |
| Staatsanwaltschaft seine privaten E-Mails zur Verfügung zu stellen. Die | |
| stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), | |
| sagte der Bild: „Scholz muss jetzt den Ermittlern auch seinen privaten | |
| E-Mail-Verkehr offenlegen.“ Diesen in die Ermittlungen einzubeziehen, | |
| verlangte auch der Unionssprecher im Untersuchungsausschuss der Hamburger | |
| Bürgerschaft, Götz Wiese (CDU): „Es müssen sämtliche E-Mails und Chats von | |
| Scholz durchgesehen werden.“ | |
| 16 Aug 2022 | |
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